In einer aktuellen Information gibt das Statistische Bundesamt (Destatis) den Hinweis zur Erforderlichkeit einer Registrierung durch und von Berichtsstellen. Hintergrund sind laut Angabe von Destatis zahlreiche Anfragen von Berichtsstellen, ob eine Registrierung als Berichtsstelle auch dann notwendig ist, wenn bereits ein Meldekonto für IDEV aufgrund von Meldepflichten zu anderen Statistiken vorliegt o. ä.. In diesem Zusammenhang weist Destatis darauf hin, dass eine Registrierung als „Berichtsstelle zur Vergabestatistik“ gleichwohl grundsätzlich zwingend erforderlich ist, um eine Meldung zur Vergabestatistik abzugeben.
Ab dem 01.10.2020 ist eine Registrierung spätestens dann erforderlich, wenn die Berichtsstelle nach Abschluss eines Vergabeverfahrens eine Meldung abzugeben hat.
Seit dem 01.07.2020 ist bereits eine freiwillige Registrierung als Berichtsstelle möglich, um einen reibungslosen Start der Vergabestatistik zu gewährleisten. Empfohlen wird, insbesondere bei der Nutzung der sogenannten .CORE-Schnittstelle, die freiwillige Registrierung vor Beginn der Meldepflicht zum 01.10.2020. Hintergrund ist, dass die Berichtseinheit-ID, die die Berichtsstellen im Zuge der Registrierung von Destatis erhalten, in die Vergabesoftware eingetragen werden muss. Im Fall der Lösungen der cosinex wird dies mit neuen Verfahrensversionen unserer Lösungen möglich sein, die rechtzeitig vor dem 01.10.2020 bereitgestellt werden. Den gesamten Artikel lesen…