Das steht im Bundestariftreuegesetz
Der Bundestag hat am 26. Februar 2026 das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) beschlossen. Wo dabei vom Entwurf der Bundesregierung abgewichen wurde, erläutern wir in diesem Update.










