Grundsätze des Leistungsbestimmungsrechts und der Beschaffungsautonomie
Das Leistungsbestimmungsrecht ist im Kern ein Rechtsbegriff des deutschen Schuldrechts. Es bezeichnet vereinfacht gesagt das Recht, den genauen Inhalt für eine vertragliche Leistung weitgehend „frei“ zu bestimmen. Im Fall der öffentlichen Auftragsvergabe erfolgt dies, im Regelfall, durch die Vergabestelle bzw. den öffentlichen Auftraggeber.