Rechtsschutz im Unterschwellenbereich: Landesrecht zählt
Das OLG Zweibrücken hat zu den Wechselwirkungen zwischen vergaberechtlichen Regelungen eines Bundeslandes und dem Rechtsschutz Stellung genommen.
Das OLG Zweibrücken hat zu den Wechselwirkungen zwischen vergaberechtlichen Regelungen eines Bundeslandes und dem Rechtsschutz Stellung genommen.
Die Berufung auf ein technisches Alleinstellungsmerkmal ist nur unter sehr strengen Voraussetzungen zulässig.
Wie feinteilig eine Angebotsabgabe untergliedert werden kann und wann der Zugang einer Angebotsdatei wirklich vollständig erfolgt ist, beleuchtet Norbert Dippel in dieser Beschlussbesprechung.
Bei Nutzung eines bestimmten Formularsatzes in der E-Vergabe sollten drohende Wechselwirkungen im Fall einer Doppelerfassung von Angebotspreisen und Nachlässen bekannt sein, wie ein Beschluss der Vergabekammer des Bundes zeigt.
Das Merkmal der „Vergleichbarkeit“ von Referenzaufträgen zu dem ausgeschriebenen Auftrag spielt eine herausragende Rolle. Der Vergabesenat bei dem BayObLG hat in einem kürzlich ergangenen Beschluss hierzu Stellung bezogen.
Was ist bei der Wertung und Dokumentation einer Bieterpräsentation oder eines Bietergesprächs zu beachten?
Die Vergabekammer des Bundes hat in einem kürzlich ergangenen Beschluss die Grundzüge der losweisen Vergabe ebenso wie die Konsequenzen der Nichtbeachtung herausgearbeitet.
Die Beschaffung der Luca-App in Mecklenburg-Vorpommern hatte ein vergaberechtliches Nachspiel: Ein Mitbewerber sah sich ebenfalls in der Lage, eine derartige Kontaktnachverfolgungs-App anzubieten und stellte deshalb einen Nachprüfungsantrag.
Erfüllt eine in einem Projektraum hochgeladene Vorabbenachrichtigung die Kriterien des „Absendens“ gemäß 134 GWB? Immer mehr Beschlüsse sorgen für Klarheit, was diese Frage betrifft.
Man sollte meinen, dass die Berechnung der 10-Tages-Frist in der Praxis keine Schwierigkeiten mehr bereitet und insbesondere die rechtlichen Fragen zur Fristberechnung geklärt sind.
Praktisch relevant ist insbesondere die Frage, wie damit umzugehen ist, wenn das Fristende auf einen Sonntag fällt. Hierzu hat die Vergabekammer des Bundes in einem jüngeren Beschluss (vom 28.06.2021, VK 2 – 77 / 21) Stellung genommen.
Der Vergabesenat bei dem OLG Düsseldorf hat in einem kürzlich ergangenen Beschluss (vom 29.03.2021, Verg 9 / 21) dezidiert zu der Frage Stellung genommen, ob eine Eignungsfeststellung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs bei gleichbleibendem Sachverhalt später noch einmal revidiert werden dürfe.
Nach § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV „braucht“ das in Aussicht genommene Auftragsvolumen einer Rahmenvereinbarung in der Bekanntmachung nicht abschließend festgelegt zu werden.