Die Fragen rund um Auskunftsersuchen nach Informationsfreiheitsgesetzen oder dem Presserecht scheinen Dauerbrenner zu bleiben. Das VG Karlsruhe hat in einem erst kürzlich erschienenen Urteil einen Auskunftsanspruch auf Ergebnisse von zwanzig Jahre alten Vergabeverfahren für rechtmäßig erklärt.
I. Transparenzpflicht: grundsätzlich positiv
Für Vergabepraktiker wirken Transparenz– und Veröffentlichungspflichten prinzipiell positiv: Sie führen häufig zu mehr Angeboten, dokumentieren das eigene Bemühen um einen offenen Wettbewerb und sorgen im Zusammenwirken mit der Rügeobliegenheit von Vergabeverstößen für mehr Rechtssicherheit gegenüber Verfahren ohne entsprechende Bekanntmachung.
Etwas anderes kann gelten, wenn vermeintliche Transparenz mithilfe von Auskünften nach Presserecht oder den Informationsfreiheitsgesetzen von Bund und Ländern hergestellt werden soll. Den gesamten Artikel lesen…