Laut einem aktuellen Beschluss der Vergabekammer Baden-Württemberg ist die Tochter eines US-Unternehmens aus Datenschutzgründen vom Vergabeverfahren auszuschließen. Letztinstanzlich wird das OLG Karlsruhe entscheiden.
Wurden die Diskussionen über Datenschutz im Zusammenhang mit öffentlicher Beschaffung bisher vor allem mit Blick auf datenschutzrechtliche Vorgaben im E-Vergabeverfahren geführt, so stellt ein jüngerer Beschluss der Vergabekammer Baden-Württemberg auch die Beschaffung von Cloud-Diensten auf den datenschutzrechtlichen Prüfstand. Den gesamten Artikel lesen…