OLG Düsseldorf: Stadt muss Schul-Tablets produktneutral neu ausschreiben
Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am 2. September 2026 entschieden, dass eine Stadt die Beschaffung von 665 Tablets für ihre Schulen neu ausschreiben muss. Die Festlegung auf iPads verstieß gegen das Gebot der produktneutralen Leistungsbeschreibung, weil die Stadt den behaupteten Mehraufwand eines Herstellerwechsels nicht konkret belegt hatte.











