Pflicht zur E-Vergabe: Eine Betrachtung der zulässigen Formvorschriften entsprechend § 38 Abs. 4 UVgO
Überblick über zulässige Formvorschriften und Ausnahmetatbestände bei der E-Vergabe entsprechend § 38 Abs. 4 UVgO.
Überblick über zulässige Formvorschriften und Ausnahmetatbestände bei der E-Vergabe entsprechend § 38 Abs. 4 UVgO.