Wie man Äpfel mit Birnen vergleicht – Die Auswahl der richtigen Wertungsmethode im Überblick
So zentral ist die Auswahl der richtigen Wertungsmethode für das gesamte Vergabeverfahren.
So zentral ist die Auswahl der richtigen Wertungsmethode für das gesamte Vergabeverfahren.
Der vierte Teil unserer Beitragsreihe befasst sich mit der (einstufigen) Interpolationsmethode sowie der sogenannten Dateneinhüllungsanalyse.
Der dritte Teil der Beitragsreihe gibt einen Überblick über die Methoden, bei denen zwar Preis- und Leistungskriterien berücksichtigt, diese aber nicht gewichtet werden sollen.
Nachdem der erste Teil der Beitragsreihe einen Einstieg in die Thematik der Angebotswertung gegeben und beleuchtet hat, wann und wie der Preis als alleiniges Wertungskriterium geeignet ist, befasst sich der zweite Teil mit der Fragestellung, was beachtet werden sollte, wenn sowohl Preis- als auch Leistungskriterien bei der Wertung zu berücksichtigen sind.
„Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt“ – dies gibt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in § 127 Abs. 1 Satz 1 vor. Doch hinter dieser knappen Formulierung versteckt sich geradezu eine Wissenschaft zu der Frage, mit welcher Wertungsmethode für die jeweilige Ausschreibung aus Preis und ggf. Kriteriengewichtung die „Wirtschaftlichkeit“ eines Angebotes ermittelt wird. […]
Welche Probleme bei der Einbeziehung von Leistungskriterien in die Angebotswertung bestehen und wie mit diesen in der Praxis umzugehen ist, zeigen wir in diesem Beitrag.
Ist die Entscheidung zur Beschaffung gefallen, stellt sich rasch die Frage nach den Wertungskriterien. Die Grundidee des Vergaberechts ist hier eindeutig: Es soll das wirtschaftlichste Angebot im Sinne des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses bezuschlagt werden. Demnach ist der Preis ein – wenn auch regelmäßig hoch anzusetzendes – Kriterium neben anderen.
OLG Rostock 03.02.2021, 17 Verg 6 / 20: Preisumrechnungsformel muss regelmäßig nicht vorab bekannt gegeben werden