10 Jahre EU-Vergaberichtlinien: Eine Dekade der digitalen Transformation
Vor rund 10 Jahren, am 28. März 2014 nahmen Parlament und Rat der Europäischen Union das Paket „Vergabe öffentlicher Aufträge“ an.
Vor rund 10 Jahren, am 28. März 2014 nahmen Parlament und Rat der Europäischen Union das Paket „Vergabe öffentlicher Aufträge“ an.
Die „Vorwirkung“ der EU-Vergaberichtlinien wird in der Praxis zum Teil noch unterschätzt.
Ab wann müssen die Vergabeunterlagen in elektronischer Form bereitgestellt werden, ab wann elektronische Angebote entgegen genommen werden?
Wenn neue Medien auf das altehrwürdige Vergaberecht treffen, sind Konflikte vorprogrammiert. In einem von der Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern entschiedenen Fall ging es um die Zulässigkeit einer Rüge per WhatsApp.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) betont in einem aktuellen Urteil einmal mehr die Verantwortung des öffentlichen Auftraggebers für die Durchführung von Vergabeverfahrens.
Mit einer Experimentierklausel als Ergänzung zur Hamburgischen Vergaberichtlinie erleichtert die Hansestadt die Erprobung neuer Technologien in der Verwaltung. Wir sprachen mit Paulo Kalkhake, Projektleiter der zuständigen Einheit GovTecHH, und Manuel Kilian, Gründer und CEO von GovMind, über das neue Instrument.
Der Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im EU-Binnenmarkt ist in den letzten zehn Jahren zurückgegangen. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Rechnungshof in seinem Sonderbericht, der im Dezember 2023 erschienen ist.
Als nach eigenen Angaben erste Verwaltung in Deutschland erleichtert die Freie und Hansestadt Hamburg die Erprobung neuer Technologien in der Verwaltung.
In bester Tradition verbinden wir unsere Neujahrsgrüße mit einem Ausblick auf das kommende Vergabejahr.
OLG Düsseldorf (21.06.2023, 27 U 4 / 22): Wann gilt die Pflicht zur Vorabinformation gemäß § 134 GWB im Unterschwellenbereich?
Vergabe und öffentliche Beschaffung: Diese EU-Schwellenwerte gelten ab 2025.
Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob öffentliche Auftraggeber bestimmte Dateiformate wie GAEB bei der Angebotsabgabe vorschreiben können.