Die erhöhten Wertgrenzen bei der kommunalen Auftragsvergabe im Saarland gehen in ihr fünftes Jahr.

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Auch im Saarland wurden 2020 die Wertgrenzen aufgrund der Corona-Pandemie angehoben. Die Regelung wurde mehrmals verlängert und sollte zuletzt am 31. Dezember 2024 enden. Der Minister für Inneres, Bauen und Sport hat nun eine erneute Verlängerung um ein Jahr bekanntgegeben.

Bauleistungen

Die Regelungen gelten für die Gemeinden, Gemeindeverbände und kommunalen Zweckverbände und für die kommunalen Eigenbetriebe. Ihnen zufolge können Bauleistungen bis zu einer Wertgrenze von 150.000 Euro freihändig vergeben werden. Beschränkte Ausschreibungen sind bis zu einer Wertgrenze von 1.000.000 Euro möglich. Die Wertgrenze von Direktaufträgen für Bauleistungen wurde zudem von 3.000 auf 20.000 Euro erhöht.

Liefer- und Dienstleistungen

Liefer- und Dienstleistungen können weiterhin bis zu einer Grenze von 150.000 Euro freihändig vergeben werden. Zur Bekämpfung der Folgen der Hochwasserkatastrophe, die sich im Mai 2024 ereignete, sind befristet bis zum Dezember 2024 zudem folgende Wertgrenzen zulässig:

  • eine Direktvergabe bis zu einer Wertgrenze von 15.000 Euro,
  • eine Verhandlungsvergabe bzw. freihändige Vergabe bis zu einer Wertgrenze von 221.000 Euro.

So soll Bürokratie in den Kommunen abgebaut und hochwasserbedingte Reparaturmaßnahmen sollen beschleunigt werden, wie Innenminister Reinhold Jost erklärte:

„Die Anpassung der Wertgrenzen war nicht nur für die Zeit der Corona-Pandemie sinnvoll und hilfreich, sie hat den Kommunen später auch vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs ermöglicht, schnell Wohnraum für Flüchtlinge zu schaffen. Aktuell stehen die Kommunen vor der Herausforderung, die Schäden, die durch das Pfingsthochwasser entstanden sind, zu beheben. Das wird bis zum Ende dieses Jahres nicht zu schaffen sein. Deshalb ist eine weitere Verlängerung der Regelung auch unter diesem Gesichtspunkt eine sinnvolle Maßnahme.“

Quellen und Links

Der Vergabeerlass 2024 ist am 10. September 2024 in Kraft getreten. Gleichzeitig tritt der Vergabeerlass vom 22. April 2022, zuletzt geändert durch den Erlass vom 31. Oktober 2023, außer Kraft.

Titelbild: GuentherDillingen – Pixabay