Zur Begrenzung der Emissionen durch Fahrzeuge hat das Umweltbundesamt einen Leitfaden veröffentlicht, der Empfehlungen für die umweltfreundliche Beschaffung für kommunale Nutzfahrzeuge gibt. Darin wird vor allem die Einbeziehung von Umweltaspekten in die Leistungsbeschreibung empfohlen und angegeben, wie diese im Rahmen der Leistungsbewertung konkret erfasst und in Ausschreibungen berücksichtigt werden können.

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Um lärm- und schadstoffarme Fahrzeuge zu beurteilen, existieren Gütesiegel wie der Blaue Engel, die Emissionsgrenzwerte für kommunale Fahrzeuge (wozu insbesondere Kehrmaschinen, selbstfahrende Kehrmaschinen, Kehrmaschinen auf LKW-Fahrgestellen und Müllwagen zählen) vorschreiben. Der neue Leitfaden, der auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Kommunalfahrzeuge (DE-UZ 59a, Ausgabe Januar 2018) basiert, gibt neben begrifflichen Grundlagen und dem Geltungsbereich des Leitfadens auch Informationen darüber an, wie hoch die Geräusch- und Schadstoffemissionen konkret für die einzelnen Fahrzeugtypen sein dürfen und wie diese ermittelt werden können. Darüber hinaus werden zulässige Möglichkeiten der Nachweisführung genannt. Hier wird insbesondere auf den Nachweis durch Gütezeichen sowie auf Nachweise durch die Bescheinigung von Konformitätsbewertungsstellen eingegangen.

Bezüglich der Bewertung von Geräusch- und Schadstoffemissionen zeigt der Leitfaden unterschiedliche Varianten auf, mit denen beide Größen quantifiziert und verschiedene Angebote dahingehend verglichen werden können.

Bei den Geräuschemissionen wird der garantierte Schallleistungspegel des Fahrzeugs ermittelt, der sich regelmäßig aus einem gemessenen Schallleistungspegel und einem Aufschlag bzw. Unsicherheitsfaktor, der Abweichungen von diesem Wert bzw. dessen Schwankungen nach oben abbildet, ergibt. Bei der Beschaffung mehrerer Fahrzeuge wird empfohlen, den arithmetischen Mittelwert der Schallleistungspegel-Messungen an mehreren baugleichen Fahrzeugen zu verwenden. Eine entsprechende Tabelle benennt die Höchstwerte bei der Prüfung garantierter Schalleistungspegel, über denen ein Ausschluss des Angebots erfolgen sollte.

Hinsichtlich der Schadstoffemissionen wird auf verschiedene EU-Verordnungen und die darin genannten Grenzwerte für Emissionen von Nutzfahrzeugen in der jeweils aktuellen Fassung verwiesen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass auch Fahrzeuge mit älteren Motoren verwendet werden können, wenn diese mit Dieselpartikelfiltern aus- bzw. nachgerüstet worden sind und einen gravimetrischen Abscheidegrad von mindestens 90 % aufweisen. Hier ist eine Prüfung über Zertifikate nach Anlage XXVII Nummer 3 StVZO, der UNECE Regelung Nr. 132, Reduktionsstufe 01, Klasse I oder II oder dem FAD e.V. Siegel (Stand Februar 2015 oder neuer), dem VERT Filter Liste (Stand September 2016 oder neuer) oder der BAFU Filterliste möglich.

Ferner wird auch eine umweltfreundliche Lackierung durch Gütezeichen oder Herstellererklärung als Kriterium genannt. So soll darauf geachtet werden, dass keine Lackrohstoffe (Füllstoffe, Pigmente, Trocknungsmittel) mit Blei-, Chrom VI- und Cadmiumverbindungen in der Fahrzeuglackierung enthalten sind.

Ergänzt wird der Leitfaden um einen Anhang, der exemplarisch einen Anbieterfragebogen zur umweltfreundlichen Beschaffung von Kommunalfahrzeugen enthält und anhand dessen entsprechende Angebote hinsichtlich der Umweltverträglichkeit der angebotenen Fahrzeuge bewerten werden können.

Aufgenommen ist hier insbesondere die genannte Unterscheidung zwischen dem Vorhandensein des Blauen Engels als Gütesiegel (oder gleichwertiger Gütesiegel) und der fehlenden Kennzeichnung mit entsprechenden Umweltzeichen. Zudem werden mögliche Wertungskriterien als Ausschlusskriterien aufgeführt, die die im Leitfaden vorgestellten technischen Messgrößen hinsichtlich der Betriebsgeräusche und Schadstoffemissionen adressieren. Als weiteres Wertungs- bzw. Ausschlusskriterium wird der Nachweis über eine umweltfreundliche Lackierung und Beschichtung der Fahrzeuge empfohlen.

Der gesamte Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Kommunalfahrzeugen kann unter diesem Link abgerufen werden.

Bildquelle: Canstockphoto.de – cspguy