Bereits vor dem Jahresende wurde die Version 8.2 des Vergabemarktplatzes freigegeben. Parallel zu dieser Version wurde bereits an einer neuen Version 8.3 gearbeitet, die den Betreibern von E-Vergabeplattformen auf Basis des Vergabemarktplatzes in der vergangenen Woche bereitgestellt wurde. Schwerpunkte sind Anpassungen im Bereich der Größenbeschränkungen bei Vergabeunterlagen sowie die sich im Zuge der VOB/A 2019 ergebenden Änderungen der Formblätter des Vergabehandbuch des Bundes (VHB Bund), die laut Rundschreiben des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen ab dem 01. Februar 2020 pflichtig anzuwenden sind.

Aktualisierung der Größenbeschränkung der Vergabeunterlagen

Je Projektraum gelten für Vergabeunterlagen definierte Größenbeschränkungen. Gründe hierfür sind weniger softwareseitige Restriktionen als vielmehr Erfahrungswerte im Hinblick auf die eingesetzte Infrastruktur im jeweiligen Betrieb der Lösung, in unterschiedlichen Breitbandanbindungen der Unternehmen oder sicherheitstechnische Restriktionen (z.B. Firewall-Einstellungen der Firmen für Down- und Upload-Größen). Diese Erfahrungswerte im Hinblick auf erforderliche Größenbeschränkungen werden laufend evaluiert und bei Bedarf den aktuellen Gegebenheiten und Möglichkeiten – ggf. auch je Installation des Vergabemarktplatzes – angepasst.

Vor diesem Hintergrund wurden auch softwareseitige Anpassungen vorgenommen. Hier ein Überblick:

  • Innerhalb des Bereiches für Vergabe- bzw. Teilnahmeunterlagen wurde die Größenbeschränkung je Kategorie (Anschreiben, Leistungsbeschreibung. etc.) aufgehoben.
  • Statt einer Beschränkung je Kategorie sind nur noch Beschränkungen je Einzeldatei und im Hinblick auf die Gesamtgröße der Vergabeunterlagen je Projektraum vorgesehen.
  • Hierdurch können z.B. durch ein geringes Uploadvolumen in der Kategorie Anschreiben nun mehr Daten im Bereich Vergabeunterlagen hinterlegt werden.

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Neue Verfahrensangaben im Bereich der nationalen VOB-Verfahren

Aufgrund der Änderungen in § 12 VOB/A (Auftragsbekanntmachung) in der Fassung 2019 und dem kommenden Inkrafttreten des neuen VHB Bund wurden die Eingabemöglichkeiten zur Erfassung der Bekanntmachung bzw. Verfahrensangaben erweitert und um die neuen Angaben ergänzt (siehe blau markierte Ergänzungen in der folgenden Tabelle). Gleichzeitig wurden die Verfahrensangaben auch auf eine neue technische Basis gehoben.

VOB/A Fassung 2016 (ALT)VOB/A Fassung 2019 (NEU)
Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse des Auftraggebers (Vergabestelle),Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse des Auftraggebers (Vergabestelle),
gewähltes Vergabeverfahren,gewähltes Vergabeverfahren,
gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung,gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung,
Art des Auftrags,Art des Auftrags,
Ort der Ausführung,Ort der Ausführung,
Art und Umfang der Leistung,Art und Umfang der Leistung,
Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden,Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden,
falls die bauliche Anlage oder der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder alle Lose einzureichen,falls die bauliche Anlage oder der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder alle Lose einzureichen,
Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich, Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen,Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich, Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen,
gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Zulässigkeit von Nebenangeboten,gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Nichtzulassung von Nebenangeboten,
gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote,
Name und Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können,Name und Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können; bei Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung auf einem Internetportal die Angabe einer Internetadresse, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können; § 11 Absatz 7 bleibt unberührt,
gegebenenfalls Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist,gegebenenfalls Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist,
bei Teilnahmeantrag: Frist für den Eingang der Anträge auf Teilnahme, Anschrift, an die diese Anträge zu richten sind, Tag, an dem die Aufforderungen zur Angebotsabgabe spätestens abgesandt werden,bei Teilnahmeantrag: Frist für den Eingang der Anträge auf Teilnahme, Anschrift, an die diese Anträge zu richten sind, Tag, an dem die Aufforderungen zur Angebotsabgabe spätestens abgesandt werden,
Frist für den Eingang der Angebote,Frist für den Eingang der Angebote und die Bindefrist,
Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind,Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind,
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen,Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen,
die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gegebenenfalls deren Gewichtung,
Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen,Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der
Angebote anwesend sein dürfen,
gegebenenfalls geforderte Sicherheiten,gegebenenfalls geforderte Sicherheiten,
wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind,wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind,
gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss,gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss,
verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bietersverlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters
Bindefrist,
Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann.Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann.

Zusammenfassung der Änderungen

  • Abschnitt „Auftragsgegenstand“
    • Neue Eingabemöglichkeit zu den Zuschlagskriterien
    • Neue und pflichtige Eingabemöglichkeit, ob mehrere Hauptangebote zugelassen sind
  • Abschnitt „Bedingungen“
    • Zusammenfassung der verschiedenen Erfassungsfelder unter „Teilnahmebedingungen“ zu einem Feld „Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters“
  • Abschnitt „Verfahren“
    • Neue und optionale Angaben zu den „Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen“
    • Neue und pflichtige Angaben zur „Nachforderung fehlender Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war“
Screenshot – Erfassung der Angaben zu den Zuschlagskriterien im Bereich „Auftragsgegenstand“ der Verfahrensangaben im Vergabemarktplatz

Werden bestehende VOB-Verfahren kopiert, um diese als Vorlage für neue Ausschreibungen zu verwenden, werden die Angaben automatisch in die neuen Eingabemasken überführt und die Informationen des kopierten Verfahrens – soweit technisch ein eindeutiges Mapping möglich ist – übernommen.

Aktualisierung der Bekanntmachungsformulare des VHB VOB

Im Zuge der Änderungen der VOB/A in der Fassung 2019 wurden auch die Bekanntmachungsformulare (121 und 122) des VHB VOB auf den Stand „Ausgabe 2017-Stand 2019“ aktualisiert.

(Info) Umgang mit Default-Texten: Diese können bspw. über entsprechende Textvorlagen in die Eingabemasken eingefügt werden. Ein Beispiel für solche Default-Texte sind die Angaben zur Beurteilung der Eignung (Abschnitt w).

Aktualisierung der Bekanntmachungs- und Angebotsöffnungsformulare des HVA B-StB

Im Zuge der Änderungen der VOB/A in der Fassung 2019 wurden auch das Bekanntmachungsformular (215) und die Angebotsöffnungsformulare (231, 232, 233) des HVA B-StB aktualisiert.

Abbildung neuer Geschäftsregelvorgaben der EU für VSVgV-Verfahren

Neben den eigentlichen Vorgaben (EU-Schemata) zur Übermittlung von Bekanntmachungsinformationen an das Amt für Veröffentlichungen der EU müssen zusätzlich sogenannte Geschäftsregeln beachtet werden, die vom Amt für Veröffentlichungen in unregelmäßigen Abständen weiterentwickelt und aktualisiert werden.

Nachdem in der Version 8.2 bereits diverse Geschäftsregelvorgaben der EU (Rxxx) für die Vergabeordnungen VgV, VOB und SektVO eingeführt wurden, folgen nun neue Vorgaben für Verfahren nach Maßgabe der VSVgV.

  • Alle relevanten Bekanntmachungen
    • Sprache der Angebote / Teilnahmeanträge (IV.3.6): Die Sprache ist nun pflichtig anzugeben. (R209)
  • Bekanntmachung vergebener Aufträge
    • Tag der Zuschlagsentscheidung (V.1): Diese Angabe ist nun pflichtig anzugeben. (R215)
    • Angaben zu den Angeboten (V.2): Die Angabe „Anzahl der eingegangenen Angebote:“ ist nun pflichtig anzugeben. (R219)
    • Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde (V.3): Neben der pflichtigen Angabe der offiziellen Bezeichnung müssen nun auch der „Ort“ und das „Land“ pflichtig angegeben werden. (R220)
    • Angaben zum Auftragswert (V.4): Die Angaben zum „endgültigen Gesamtauftragswert“ sind nun pflichtig anzugeben. (R250)

Weitere Informationen zu den o.g. Punkten sowie zu Verbesserungen für Vergabestellen, aber auch für Bieter finden Sie – wie gewohnt – in der Release-Note zur Version in unserem Service- & Support-Center.