Bauplan, Architekturskizze

Das Bundesministerium des Innern, für Bauen und Heimat (BMI) hat nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) einen Erlass zur Anwendung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) veröffentlicht.

Anlass für die geänderte Erlasslage ist das Urteil des EuGH vom 4. Juli 2019 (Rechtssache C-377/17) mit der Feststellung, dass die Mindest- und Höchsthonorarsätze der Verordnung über die HOAI nicht mit der Verpflichtung nach Art. 15 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. g und Abs. 3 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt vereinbar sind (vgl. auch EuGH kippt HOAI (teilweise)).

Das Bundesministerium stellt klar, dass – vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung – bei Verträgen, die vor der Urteilsverkündung geschlossen wurden, weiterhin grundsätzlich von der Wirksamkeit auszugehen ist (auch, soweit bei der Vergabe und dem Vertragsschluss von der verbindlichen Geltung der Mindest- und Höchstsätze ausgegangen wurde).

Da Mindest- und Höchsthonorarsätze gemäß der Entscheidung des EuGH durch das nationale Recht der HOAI nicht mehr verbindlich vorgegeben werden dürfen, bestünde grundsätzlich kein Anspruch auf Anpassung an diese Honorarsätze. Gleiches gelte für Verlangen nach einer Anpassung des Honorars an den Mindestsatz der HOAI im Rahmen von Stufenverträgen bei Abruf einer weiteren Leistungsstufe.

Bei der Vergabe von Planungsleistungen im Anwendungsbereich der HOAI dürfen aufgrund der Entscheidung Angebote nicht (mehr) aus dem Grund ausgeschlossen werden, dass sie Mindesthonorarsätze unter- oder Höchsthonorarsätze überschreiten.

Den Erlass sowie die darin erwähnte Neufassung des Vertragsmusters (VM2/1 „Vertrag Objektplanung – Gebäude und Innenräume“) nebst Hinweisen (VM2/0) und „Anlage zu S 10 – vorläufige Honorarermittlung zum Vertrag Objektplanung Gebäude und Innenräume“ (Stand: 1. August 2019), welche das bisherige Vertragsmuster ersetzen (Stand: 31.05.2018) und ab sofort anzuwenden sind, finden Sie auf den Internet-Seiten der Bundesingenieurkammer unter diesem Link.

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Bildquelle: pattilabelle – Fotolia.com