Entwurf VOB/A Haus §§

Am 13.11.2018 hat der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) Änderungen am 1. Abschnitt der VOB/A, also für den Bereich der Unterschwellenvergaben, beschlossen.

Eine Überarbeitung des 2. und 3. Abschnitts (VOB/A-EU und VOB/A-VS) soll noch folgen, eine neue Gesamtausgabe der VOB ist für Mitte 2019 geplant.

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Der DVA erarbeitet und schreibt die VOB fort und besteht vorrangig aus Vertretern öffentlicher Auftraggeber, kommunaler Spitzenverbände sowie Organisationen der Wirtschaft und Technik. Die Neuregelungen des 1. Abschnitts der VOB/A sollen voraussichtlich ab Anfang 2019 gelten. Eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger steht noch aus.

Die Änderungen in Abschnitt 1 betreffen laut Angabe des forum vergabe e.V. insb.

  • die Gleichstellung der Öffentlichen Ausschreibung und der Beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb,
  • eine Erleichterung beim Nachweis der Eignung. So sollen Nachweise im Teilnahmewettbewerb nur von den in Frage kommenden Bietern verlangt werden,
  • Einführung eines Direktauftrages bei einem Auftragswert von bis zu 3.000 €,
  • Verzicht auf Nachweise, wenn die den Zuschlag erteilende Stelle bereits in deren Besitz ist,
  • Zulassung mehrerer Hauptangebote,
  • Neufassung der Nachforderungsregeln,
  • Einführung einer abschließenden Liste mit den vorzulegenden Unterlagen,
  • Klarstellung der Zuschlagsentscheidung.

Zudem darf wohl mit einer Erhöhung der Wertgrenzen gerechnet werden.

Der Bund plant, die neue VOB/A Abschnitt 1 zum 1.1.2019 einzuführen.

Quelle: forum vergabe e.V.