
Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur hat eine Handreichung zum Verhältnis von Sondernutzungserlaubnis und Vergaberecht veröffentlicht. Sie zeigt Kommunen, wann sie Flächen für Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum antragsbasiert vergeben können und wann ein wettbewerbliches Auswahlverfahren erforderlich ist.
Geeignete Flächen im öffentlichen Straßenraum sind beim Ausbau der Ladeinfrastruktur ein begrenzender Faktor. Betreiber haben ein wirtschaftliches Interesse am Zugang zu attraktiven Standorten, während Kommunen diesen Zugang in ihrem Hoheitsgebiet steuern – zuletzt haben wir mit einem niedersächsischen Pilotprojekt zur kommunenübergreifenden Vergabe von Ladeinfrastruktur berichtet. Dabei bewegen sie sich in einem Spannungsfeld: Die straßenrechtliche Pflicht zur Wettbewerbsneutralität steht auf den ersten Blick im Widerspruch zu den wettbewerblichen Verfahren, die das Vergabe- und Kartellrecht vorsehen.
Die 21-seitige Handreichung „Das Verhältnis von Sondernutzungserlaubnis und Vergaberecht“ der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur, erstellt unter dem Dach der NOW GmbH in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Noerr, ordnet die Anforderungen aus Verfassungsrecht, Straßenrecht, EU-Dienstleistungsrichtlinie und Kartellvergaberecht und führt sie zu konkreten Handlungsempfehlungen zusammen. Sie richtet sich an kommunale Verwaltungen und alle, die mit der Planung und Genehmigung von Ladeinfrastruktur befasst sind.
Die Flächenknappheit als Weiche
Nach der Handreichung entscheidet die Flächensituation über das Verfahren. Übersteigt das Angebot an geeigneten Flächen den prognostizierten Bedarf, können Kommunen Sondernutzungserlaubnisse antrags- und anlassbezogen erteilen – vorausgesetzt, die Auswahl erfolgt diskriminierungsfrei, offen und allein nach sachlichen, straßenbezogenen Erwägungen.
Bei knappen Flächen genügt das antragsbasierte Vorgehen regelmäßig nicht mehr. Dann ist ein Auswahlverfahren erforderlich, das den Anforderungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie und des Straßenrechts gleichermaßen gerecht wird: Die Entscheidung muss auf objektiven, nachvollziehbaren Kriterien beruhen. Ein solches vergabeähnliches Verfahren gilt nach der Handreichung als „wettbewerbsbewusst“ und steht nicht im Widerspruch zur straßenrechtlichen Wettbewerbsneutralität. Konkurrieren mehrere geeignete Betreiber um denselben Standort, sollen zunächst straßenrechtliche Kriterien den Ausschlag geben; erst wenn diese keine Auswahl ermöglichen, kommt ein Losverfahren in Betracht. Will eine Kommune die Zahl der Erlaubnisse insgesamt begrenzen, braucht sie dafür eine Feststellung über Bedarf und Platzangebot sowie eine Satzung.
Wird die Bereitstellung von Ladeinfrastruktur nicht nur straßenrechtlich, sondern als vertraglicher Beschaffungsvorgang organisiert, ist zusätzlich der Anwendungsbereich des Vergaberechts eröffnet. Für diesen Fall verweist die Handreichung auf das Konzessionsvergabeverfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV). Angesichts der im Markt zu beobachtenden Bereitschaft zu Klageverfahren sei eine belastbare Dokumentation für Kommunen besonders wichtig.
Dagmar Fehler, CEO und Sprecherin der NOW GmbH, erklärt:
Unser Ziel ist es, Kommunen zu befähigen, den Ausbau der Ladeinfrastruktur vor Ort aktiv voranzutreiben. Mit der neuen Handreichung geben wir ihnen dafür ein wichtiges Werkzeug an die Hand: Wir zeigen verständlich und praxisnah auf, wie sich die Anforderungen aus Verfassungsrecht, Straßenrecht, EU-Dienstleistungsrichtlinie und Kartellvergaberecht miteinander vereinbaren lassen.
Online-Seminar am 2. September
Die Handreichung stützt sich auf aktuelle Entscheidungen, die im Anhang zusammengestellt sind – darunter ein Urteil des VG München vom 4. Februar 2026 zu den Anforderungen an die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen in Verbindung mit wettbewerblichen Auswahlverfahren und ein Beschluss des VG Bremen vom 29. August 2025 zur Ausgestaltung eines Auswahlverfahrens für E-Scooter-Anbieter einschließlich der Zulässigkeit eines Losverfahrens.
Am 2. September 2026 um 9:30 Uhr stellt die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur die Handreichung gemeinsam mit der Kanzlei Noerr in einem kostenfreien Online-Seminar vor; die Anmeldung ist über die Website der Leitstelle möglich.
Quellen
- Pressemitteilung der NOW GmbH vom 18. August 2026
- Handreichung „Das Verhältnis von Sondernutzungserlaubnis und Vergaberecht“ (PDF, 21 Seiten)
- Anmeldung zum Online-Seminar am 2. September 2026
Beitragsbild: Quelle: ClimateWarrior – Pixabay