Innovationen in der öffentlichen Vergabe

Das ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung hat am 29. Juli 2026 einen Policy Brief zur Beteiligung junger Unternehmen an öffentlichen Vergaben veröffentlicht. Danach stehen Innovationsmerkmale junger Unternehmen nur bei Vergaben mit zusätzlichen Zuschlagskriterien mit Bewerbung und Zuschlag in Zusammenhang, nicht bei rein preisbasierten Verfahren.

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Grundlage der Auswertung sind 4.260 junge Unternehmen aus der Erhebungswelle 2022 des IAB/ZEW-Gründungspanels. Von ihnen haben sich seit ihrer Gründung 16,3 Prozent mindestens einmal auf eine öffentliche Ausschreibung beworben; 10,4 Prozent erhielten mindestens einen Zuschlag. Wer sich bewirbt, ist damit in rund zwei von drei Fällen erfolgreich. Die öffentliche Beschaffung entspricht nach den im Policy Brief genannten Zahlen rund 18 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts und zählt damit zu den volumenstärksten nachfrageseitigen Instrumenten staatlicher Innovationspolitik.

Preisbasierte und kriterienbasierte Vergaben im Vergleich

Die Autoren unterscheiden zwei Grundtypen. Preisbasierte Vergaben erteilen den Zuschlag dem günstigsten Angebot für eine vorab klar beschriebene Leistung; kriterienbasierte Vergaben berücksichtigen neben dem Preis weitere Aspekte wie Qualität, Umweltwirkung oder Innovationsgrad. Nach der Auswertung sind allein die kriterienbasierten Verfahren häufiger mit Bewerbungen und Zuschlägen innovationsorientierter junger Unternehmen verbunden. Besonders deutlich fällt der Befund in der Hochtechnologie aus: Dort haben 76 Prozent der jungen Unternehmen, die öffentliche Aufträge gewonnen haben, mindestens einen kriterienbasierten Zuschlag erhalten.

Dr. Bastian Krieger, Leiter der Nachwuchsforschungsgruppe „Co-Creation“ im ZEW-Forschungsbereich „Innovationsökonomik und Unternehmensdynamik“, erklärt:

Öffentliche Beschaffung ist mehr als ein Einkaufsvorgang. Richtig ausgestaltet kann sie jungen Unternehmen frühe Nachfrage verschaffen und zugleich ein glaubwürdiges Qualitätssignal gegenüber Kunden und Kapitalgebern senden.

Nachweisbarkeit im Angebot

Für den Zuschlag zählen nach den Ergebnissen vor allem solche Innovationsmerkmale, die für die Vergabestelle im Angebot sichtbar sind – etwa bereits eingeführte Marktneuheiten oder nachweisbare Qualifikationen. Interne Forschungsaktivitäten können junge Unternehmen zwar zur Bewerbung motivieren, für den Zuschlag sind sie nach den Ergebnissen des Policy Briefs nicht maßgeblich.

Dr. Lena Füner, Wissenschaftlerin im ZEW-Forschungsbereich „Innovationsökonomik und Unternehmensdynamik“, dazu:

Unsere Ergebnisse zeigen aber auch, dass sich innovative Lösungen im Vergabeverfahren nicht automatisch behaupten. Sie müssen in den Zuschlagskriterien sichtbar und nachweisbar werden. Wer innovative junge Unternehmen gezielt erreichen will, sollte den Anteil kriterienbasierter Ausschreibungen erhöhen und zugleich die administrativen Hürden für kleinere Unternehmen senken.

Einordnung

Die von den Autoren als kriterienbasiert bezeichnete Vergabe entspricht im deutschen Vergaberecht dem gesetzlichen Regelfall: Nach § 127 Abs. 1 GWB wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, Grundlage ist das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. § 58 Abs. 2 VgV nennt dazu ausdrücklich auch innovative Eigenschaften als mögliches Zuschlagskriterium.

Der Policy Brief beruht auf einer Untersuchung von Bastian Krieger, Lena Füner und Malte Prüfer, die 2026 in der Fachzeitschrift Small Business Economics erschienen ist. Ein früheres Diskussionspapier derselben Forschergruppe zum Verhältnis von öffentlicher Beschaffung und Innovation hatten wir im Mai 2024 unter dem Titel Öffentliche Aufträge als Sprungbrett für Innovation vorgestellt. Über den Anteil innovativer Beschaffung auf europäischer Ebene hatten wir im Juni 2026 anhand zweier Berichte der Europäischen Kommission berichtet.

Quellen