
Der LandesFeuerwehrVerband Bayern hat die europaweite Ausschreibung für die Sammelbeschaffung von Löschgruppenfahrzeugen des Typs LF 10 gestartet. 171 Kommunen beteiligen sich; die Bekanntmachung nennt einen Höchstwert von 67,875 Millionen Euro und eine Preisobergrenze von 375.000 Euro je Fahrzeug.
Die Auftragsbekanntmachung wurde am 7. August 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Ausgeschrieben wird ein offenes Verfahren, das zum Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen führen soll. Über sie können die beteiligten Kommunen in den Jahren 2027 bis 2029 Löschgruppenfahrzeuge des Typs LF 10 „Bayern“ abrufen. Die Angebotsfrist endet am 25. September 2026.
Das Verfahren geht auf eine Initiative aus dem Bayerischen Landtag zurück, über die wir im Januar 2025 berichteten. Damals war eine zentrale Beschaffung größerer Feuerwehrfahrzeuge durch den Freistaat als alternativer Beschaffungsweg angekündigt worden. Umgesetzt wird sie nun nicht durch eine staatliche Stelle, sondern durch den Verband.
Die Konstruktion: Verband als Bevollmächtigter
Der LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V. tritt in der Bekanntmachung als Beschaffer mit der Rechtsform „Gruppe öffentlicher Stellen“ auf. Er beschafft nach eigener Darstellung selbst kein Fahrzeug, sondern ist für den gesamten Beschaffungsvorgang bis zur Abnahme jedes einzelnen Fahrzeugs verfahrensdurchführende Stelle und Bevollmächtigter der bezugsberechtigten Auftraggeber. Die abrufenden Kommunen bleiben damit Vertragspartner der späteren Auftragnehmer.
Nach Angaben des Verbands sind an dem Projekt neben dem Verband das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, der Bayerische Gemeindetag und der Bayerische Städtetag beteiligt; die juristische Beratung liegt bei einer Anwaltskanzlei, die technische bei einem Kreisbrandrat. Einer unverbindlichen Abfrage zum Jahreswechsel 2025/2026 zufolge hatten sich zunächst rund 240 Gemeinden und Städte interessiert gezeigt.
Zwei Fachlose, Preisobergrenze und Mindestabnahmemengen
Beschafft wird in zwei Fachlosen: Los 1 umfasst Fahrzeuge ohne Tragkraftspritze und ist mit 31,875 Millionen Euro netto bewertet, Los 2 Fahrzeuge mit Tragkraftspritze mit 36 Millionen Euro netto. Ein Bieter kann Angebote für beide Lose abgeben und auch beide erhalten; ein Koppelungsnachlass ist zulässig. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen beträgt 48 Monate, garantierte Mindestabnahmemengen je Vertragsjahr sind vorgesehen.
In beiden Losen gilt eine Preisobergrenze von 375.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Überschreitet ein Angebot beim maßgeblichen Wertungspreis diese Grenze, führt das zum Ausschluss. Der Zuschlag erfolgt zu je 50 Prozent nach den Kriterien Leistung und Preis, ermittelt nach der erweiterten Richtwertmethode der UfAB 2018.
Gegenstand der Ausschreibung sind ausschließlich die Fahrzeuge, also Fahrgestell mit Auf- und Ausbau. Die feuerwehrtechnische Ausrüstung und Beladung wird nach der Bekanntmachung zeitversetzt in einem separaten Vergabeverfahren mit mehreren Losen beschafft. Funktechnik, Atemschutztechnik und – im Fall von Los 2 – Tragkraftspritzen samt Zubehör stellen die Kommunen selbst bei. Die in politischen Verlautbarungen genannten Zielpreise für vollausgestattete Fahrzeuge von unter 500.000 Euro brutto beziehen sich damit auf eine Summe aus mehreren Verfahren, nicht auf den ausgeschriebenen Auftragsgegenstand.
Eignungsanforderungen und KMU-Eignung
Die Eignungskriterien setzen eine erhebliche Betriebsgröße voraus. Bieter müssen bestätigen, dass sie über die Fertigungskapazitäten verfügen, in einem Kalenderjahr mindestens 50 Löschgruppenfahrzeuge zu fertigen. Hinzu kommen eine Zertifizierung nach EN ISO 9001 sowie – als Ausschlusskriterium – ein auf den Auftragsgegenstand bezogener Jahresumsatz von jeweils mindestens 5 Millionen Euro netto in den Jahren 2023, 2024 und 2025. Bei Bietergemeinschaften und Eignungsleihe werden die Werte addiert.
In der Bekanntmachung ist das Feld zur Eignung für kleine und mittlere Unternehmen für beide Lose mit „nein“ ausgefüllt. Als Ziel der strategischen Auftragsvergabe ist „keine strategische Beschaffung“ angegeben; ökologische oder soziale Zuschlagskriterien sieht das Verfahren nicht vor.
Vergaberechtlicher Rahmen
Das Verfahren richtet sich nach der Richtlinie 2014/24/EU und der Vergabeverordnung; das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen findet Anwendung. Rahmenvereinbarungen sind in § 103 Abs. 5 GWB geregelt. Der Losgrundsatz steht seit dem 1. Juli 2026 in § 97a Abs. 1 und 2 GWB; zuvor war er in § 97 Abs. 4 GWB verortet. Zuständige Nachprüfungsinstanz ist die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern. Die Vergabeunterlagen werden elektronisch bereitgestellt.
Die Fachlosbildung ist bei gebündelten Feuerwehrbeschaffungen zuletzt zum Streitpunkt geworden. In Niedersachsen hob das Logistik Zentrum Niedersachsen ein Verfahren über Löschgruppenfahrzeuge nach einem Beschwerdeverfahren vor dem Vergabesenat des Oberlandesgerichts Celle auf. Nach Darstellung der Landesregierung beanstandete das Gericht zum einen die Begründung für den Verzicht auf eine Fachlosbildung, zum anderen das Mengengerüst: Die Spanne zwischen garantierter Mindestabnahme und möglicher Gesamtmenge beruhte auf unverbindlichen Interessenbekundungen, was das Gericht als unzumutbares Kalkulationsrisiko für die Bieter wertete. Die Einzelheiten sind in unserem Beitrag zur gestoppten Sammelbeschaffung in Niedersachsen dargestellt.
Gebündelte Beschaffungen von Feuerwehrtechnik gibt es inzwischen in mehreren Ländern: Thüringen, Sachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern haben im Juni 2026 eine Verwaltungsvereinbarung über die gemeinsame Beschaffung unterzeichnet, Baden-Württemberg beschafft Löschfahrzeuge für Städte und Gemeinden, in Sachsen-Anhalt wird seit Jahren zentral beschafft. Welche Wertgrenzen und Verfahrensregeln in Bayern gelten, fasst der Überblick zum Vergaberecht in Bayern zusammen.
Quellen
- Auftragsbekanntmachung 547721-2026, Amtsblatt der EU S 151/2026 vom 7. August 2026
- Projekt Sammelbeschaffung LF 10 Bayern, LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.
- Reform wirkt in Bayern: 171 Kommunen starten Feuerwehr-Sammelbeschaffung, Oberpfalz Echo vom 11. August 2026
Titelbild: Tobias Nordhausen – flickr (CC BY-NC-SA 2.0)