
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie haben am 9. Juli einen gemeinsamen 11-Punkte-Maßnahmenplan vorgestellt. Deutsche und europäische Unternehmen sollen künftig häufiger den Zuschlag bei Projektvergaben der finanziellen Entwicklungszusammenarbeit erhalten. Die Ministerien setzen damit einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um.
Vorgestellt wurde der Plan mit dem Titel „Gemeinsam zu mehr wirtschaftlicher Zusammenarbeit“ von der Parlamentarischen Staatssekretärin im BMZ, Dr. Bärbel Kofler, und dem Parlamentarischen Staatssekretär im BMWE, Stefan Rouenhoff. Der Rahmen war die Auftaktsitzung eines neuen Dialogforums, das künftig einmal jährlich zusammentritt und an dem Wirtschaftsvertreter unter anderem von Siemens, Bayer und Bosch teilnahmen.
„Wir stellen die deutsche Entwicklungspolitik so auf, dass deutsche und europäische Unternehmen künftig häufiger bei Ausschreibungen zum Zuge kommen. Die deutsche Entwicklungspolitik kann erfolgreicher Türöffner für die Wirtschaft sein – mit beiderseitigem Mehrwert„, erklärte Kofler.
Hintergrund: Aufträge gehen häufig an Drittstaaten
In der finanziellen Zusammenarbeit (FZ) finanziert der Bund über die Entwicklungsbanken Investitionsprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern – etwa im Anlagen- und Maschinenbau, im Energiesektor oder bei Transport und Logistik. Die zugehörigen Lieferungen und Leistungen werden nach den Feststellungen der Ministerien bislang häufig von Unternehmen aus Drittstaaten erbracht.
Ziel des Maßnahmenplans ist, dass bei international vergebenen Aufträgen künftig überwiegend Unternehmen aus Deutschland und der EU zum Zuge kommen. Als Grundlage verweist der Plan auf die überarbeitete OECD-DAC-Empfehlung zur Lieferaufbindung, bei deren Überarbeitung sich die Bundesregierung für faire Wettbewerbsbedingungen eingesetzt hat.
Die Maßnahmen im Überblick
Der Plan bündelt elf Maßnahmen einer „strategischen Vergabe“ in der finanziellen Zusammenarbeit:
- Frühe Marktanalyse: Gemeinsam mit Ressorts und Wirtschaftsakteuren werden Sektoren und Projektansätze identifiziert, die sich für eine Beteiligung deutscher und europäischer Unternehmen eignen; bei der Entwicklung von Investitionsprojekten wird frühzeitig geprüft, ob entsprechende Lieferfähigkeiten bestehen.
- Wirtschaftstage bei Regierungsverhandlungen: Im Vorfeld von Regierungsverhandlungen mit Partnerländern sollen gemeinsam mit der Wirtschaft Beteiligungspotenziale ausgelotet werden.
- Attraktivere Vergabeverfahren: Vorgesehen sind maßgeschneiderte oder größere, schneller durchgeführte Verfahren, der verstärkte Einsatz von Qualitäts- und Nachhaltigkeitskriterien sowie passgenaue Losgrößen.
- Early Contractor Involvement: In Pilotvorhaben werden Auftragnehmer bereits in die Projektplanung einbezogen, um Leistungsanforderungen realistischer zu fassen; erprobt werden auch Lieferbindungen.
- Europäische Konsortien: Bildung, Finanzierung und Absicherung europäischer Konsortien unter Einbeziehung des deutschen Mittelstands werden unterstützt.
- Fairer Wettbewerb: Unternehmen aus Drittstaaten mit systematisch nicht marktwirtschaftlichen Praktiken sollen leichter von Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können; dazu ist ein Austausch mit der EU und anderen Gebern vorgesehen.
- Lokale Wertschöpfung: Zuschläge an lokale Unternehmen und Unteraufträge an ortsansässige Firmen werden bei der Vergabe an internationale Unternehmen weiterhin positiv bewertet.
- Information und Monitoring: Das Informationsangebot zu Ausschreibungen wird über das Portal der Germany Trade & Invest (GTAI), Verbände und Vergabeplattformen ausgebaut; Daten zu Unterauftragnehmern werden künftig systematisch erfasst, die Umsetzung des Katalogs regelmäßig überprüft.
Bis Dezember 2026 wollen beide Ministerien ein zweites Maßnahmenpapier zur Modernisierung der Außenwirtschaftsförderung vorlegen.
Einordnung
Die Vergaben der finanziellen Zusammenarbeit richten sich nicht nach dem deutschen Vergaberecht (GWB, VgV), sondern nach den Vergaberichtlinien der Entwicklungsfinanzierung und den Verfahren der Partnerländer – ein unmittelbarer Bezug zum nationalen Vergaberecht besteht daher nicht. Bemerkenswert ist gleichwohl die instrumentelle Nähe zu aktuellen vergabepolitischen Debatten: Qualitäts- und Nachhaltigkeitskriterien statt reiner Preiswertung, angepasste Losgrößen, frühe Markteinbindung und der Umgang mit Anbietern aus Drittstaaten prägen auch die Diskussion um die Reform des EU-Vergaberechts.
Der Plan reiht sich zudem in eine Serie wirtschaftspolitischer Initiativen der Bundesregierung ein, die die öffentliche Auftragsvergabe als strategisches Instrument nutzen – wie zuletzt die Startup- und Scaleup-Strategie.
Quellen
- Pressemitteilung des BMWE vom 9. Juli 2026
- Maßnahmenplan „Gemeinsam zu mehr wirtschaftlicher Zusammenarbeit“ (PDF, 4 Seiten)