Nachhaltigkeitspolitik bürgernäher, wirkungs- und handlungsorientierter auszurichten – das ist die Zielsetzung des Aktionsplans „Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland“. Das Konzept berührt auch die öffentliche Beschaffung.

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Der Aktionsplan geht auf den Kabinettsbeschluss vom November 2025 zurück, mit dem sich die Bundesregierung zu den Zielen der Agenda 2030 bekannt und die Erarbeitung eines handlungsorientierten Plans beschlossen hatte. Grundlage ist die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie in der Fassung vom Januar 2025.

Zwei „Beschaffungsmissionen“

Das Rückgrat des Plans bilden 19 Missionen, die jeweils von einem Ressort federführend bearbeitet werden. Sie sind fünf Handlungsfeldern zugeordnet und sollen mit Maßnahmenpaketen, Meilensteinen und – wo möglich – einer Wirksamkeitsmessung unterlegt werden. Der Plan enthält zwei Beschaffungsmissionen, die beide in das Handlungsfeld „Leistungsfähige, nachhaltige Wirtschaft“ fallen. Sie sollen gemeinsam mit allen Ressorts im Interministeriellen Ausschuss für nachhaltige öffentliche Beschaffung (IMA nöB) umgesetzt werden.

Wissensdatenbank für die Vergabepraxis

Die erste Mission sieht vor, bis zum Ende der Legislaturperiode eine virtuelle Wissensdatenbank zu errichten. Sie soll praxisnahe Hilfestellungen geben und Fragen rund um die strategische und nachhaltige Beschaffung beantworten. Adressat sind zunächst die Beschaffungsstellen des Bundes; eine Öffnung für Länder- und Kommunalverwaltungen ist dem Text zufolge perspektivisch geplant.

Zur Zielsetzung heißt es in der Beteiligungsfassung: „Die Datenbank unterstützt die Vergabepraxis dabei, nachhaltige Beschaffungen rechtssicher, bürokratie- und aufwandsarm mit einheitlichen Standards durchzuführen.“

Nachhaltigkeitsstandards auf Einkaufsplattformen

Die zweite Mission setzt an den öffentlich betriebenen Einkaufsplattformen an. Für die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten gebe es dort bislang keine einheitliche Standardisierung. Bis zum Ende der Legislaturperiode soll deshalb ein Katalog mit standardisierten Nachhaltigkeitsanforderungen entstehen, der auf solchen Plattformen integriert wird – als Beispiel nennt der Text den Marktplatz Deutschland.

Beschaffer sollen Produkte und Dienstleistungen anschließend nach Nachhaltigkeitskriterien filtern können. Wo möglich, soll auf die bereits erarbeiteten Standards des Blauen Engels zurückgegriffen werden. Die Federführung liegt beim BMI gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Textilquote von 80 Prozent bis 2030

Über die beiden Beschaffungsmissionen hinaus enthält der Plan eine konkrete Zielmarke für die Bundesverwaltung: Im Rahmen der Mission zu nachhaltigen globalen Textillieferketten soll der Anteil nachhaltig – sozial und/oder ökologisch – beschaffter Textilien bis 2030 auf mindestens 80 Prozent steigen. Nachhaltige Beschaffung soll damit als Standardverfahren etabliert werden.

Die Informationsplattform Siegelklarheit soll bis 2030 um mindestens zwei Produktgruppen erweitert, der Grüne Knopf um mindestens zwei Schwerpunktthemen weiterentwickelt werden. Die Mission führt das BMZ; das BMI ist beteiligt. Sie knüpft an den Stufenplan zur nachhaltigen Textilbeschaffung aus dem Jahr 2023 an.

Nachhaltigkeitsprüfung für jeden Gesetzentwurf

Mittelbaren Bezug zum Vergaberecht hat eine Mission aus dem ersten Handlungsfeld: Für jeden Gesetzentwurf soll verpflichtend eine vollständige Nachhaltigkeitsprüfung durchgeführt und deren Ergebnis im allgemeinen Teil der Begründung dargestellt werden. Die Vorgaben sollen in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) verankert werden. Federführend sind das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung.

Finanzierungsvorbehalt und weiteres Verfahren

Sämtliche Maßnahmen des Aktionsplans stehen nach dem Text unter Finanzierungsvorbehalt sowie unter dem Vorbehalt der finanzverfassungsrechtlichen Zuständigkeit des Bundes. Etwaige Mehrbedarfe an Personal- und Sachmitteln sind im jeweiligen Einzelplan zu finanzieren.

Eine Bezifferung der beiden Beschaffungsmissionen enthält die Beteiligungsfassung nicht. Die Bundesregierung hat als Ziel ausgegeben, den Aktionsplan bis September 2026 fertigzustellen.

Wie sich die Vorhaben zur Messbarkeit verhalten, ist offen: Der Monitoringbericht der Bundesverwaltung und die rückläufigen Anteile nachhaltiger Vergaben hatten zuletzt gezeigt, dass belastbare Daten zur nachhaltigen Beschaffung nur eingeschränkt vorliegen.

Quellen