
Die Europäische Kommission hat am 14. Juli 2026 ihren ersten Bericht über die Durchführung und Durchsetzung der Verordnung über drittstaatliche Subventionen an das Europäische Parlament und den Rat vorgelegt. Die Kommission bewertet das Instrument als zweckmäßig und sieht keinen Bedarf für strukturelle Änderungen, kündigt aber gezielte Verfahrensvereinfachungen an – auch für öffentliche Vergabeverfahren.
Nach Artikel 52 Absatz 2 der Verordnung über drittstaatliche Subventionen (Foreign Subsidies Regulation, FSR) ist die Kommission verpflichtet, ihre Durchführungs- und Durchsetzungspraxis alle drei Jahre zu überprüfen und darüber zu berichten. Dem nun fristgerecht vorgelegten ersten Bericht sind keine Gesetzgebungsvorschläge beigefügt. Die Überprüfung stützt sich unter anderem auf eine öffentliche Konsultation, eine Aufforderung zur Stellungnahme, Gespräche mit Interessenträgern und Mitgliedstaaten sowie eine externe Studie.
Bilanz nach drei Jahren Anwendung
Die Verordnung ermöglicht es der Kommission seit Juli 2023, Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu prüfen, die durch Subventionen aus Nicht-EU-Staaten entstehen können. Im Vergabekapitel gingen bis zum 31. Mai 2026 insgesamt 5.150 Einreichungen in 863 Vergabeverfahren bei der Kommission ein. Darunter waren 4.293 Erklärungen, 733 Meldungen und 124 Vorabmeldungen. Vier eingehende Prüfungen betrafen öffentliche Vergabeverfahren: Drei Fälle wurden eingestellt, nachdem sich die betroffenen Unternehmen aus den Verfahren zurückgezogen hatten; ein Fall endete mit einer bedingten Freigabe, bei der sich das Unternehmen verpflichtete, einen subventionierten Nachunternehmer zu ersetzen.
Im Zusammenschlusskapitel verzeichnete die Kommission rund 100 Meldungen pro Jahr und schloss 99 Prozent der Vorprüfungen ohne eingehende Untersuchung ab. Von Amts wegen leitete sie bislang zwei eingehende Prüfungen ein, die die Unternehmen Nuctech und Goldwind betreffen und noch andauern.
Geplante Vereinfachungen im Vergabekapitel
Interessenträger bemängelten in der Konsultation komplexe Berichtspflichten zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen sowie knappe Verfahrensfristen bei parallelen Verfahren. Die Kommission erwägt daher gezielte Anpassungen des Verfahrensrahmens, die ohne eine Revision der Verordnung umsetzbar sein sollen. Für öffentliche Vergabeverfahren nennt sie insbesondere folgende Maßnahmen:
- Vereinfachungen und Klarstellungen in den Formularen für Meldungen und Erklärungen,
- eine Überarbeitung des Rahmens, in dem Unternehmen Ausnahmen von der Offenlegung bestimmter drittstaatlicher finanzieller Zuwendungen beantragen können,
- eine Klarstellung und Begrenzung der Berichtspflichten für Zuwendungen, die nicht zu den am ehesten wettbewerbsverzerrenden Subventionskategorien zählen, sowie
- Klarstellungen zu den Rechten und Pflichten von Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern bei der Akteneinsicht, einschließlich des Umgangs mit vertraulichen Informationen.
Im Zusammenschlusskapitel erwägt die Kommission unter anderem eine Anhebung der umsatzbezogenen Meldeschwelle per delegiertem Rechtsakt sowie ein vereinfachtes Meldeverfahren für bestimmte Fallgruppen.
Aufgreifschwelle von 250 Millionen Euro bleibt unverändert
Keine Änderung plant die Kommission bei der Aufgreifschwelle für öffentliche Vergabeverfahren von 250 Millionen Euro geschätztem Auftragswert. Sie wäre ermächtigt, diesen Wert um bis zu 20 Prozent anzuheben oder abzusenken. Eine Anhebung würde nach Einschätzung der Kommission die Zahl der Einreichungen zwar reduzieren, zugleich aber die Möglichkeit einschränken, Verzerrungen in kritischen Industriesektoren aufzudecken. Auch das Feedback der Interessenträger ergab kein einheitliches Bild: Während einige eine höhere Schwelle befürworteten, hielt ein erheblicher Teil den aktuellen Wert für angemessen oder sprach sich für niedrigere Schwellenwerte aus.
Weiteres Vorgehen
Die Kommission will den Entwurfstext der gezielten Anpassungen im Herbst 2026 veröffentlichen und Interessenträgern Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Die Annahme der Anpassungen ist für 2027 vorgesehen. Über die im Januar 2026 veröffentlichten Leitlinien zur Verordnung hatten wir in einem eigenen Beitrag berichtet, über den Start der Überprüfung im September 2025.
Quellen
- Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 14. Juli 2026
- Fragen und Antworten zu den Ergebnissen der ersten FSR-Überprüfung (QANDA/26/1607)
Quelle: Europäische Kommission und eigene Redaktion
Titelbild: Guillaume Périgois – Unsplash