Berlin: Die Ausführungsbestimmung Tariftreue liegt vor

Das Zweite Gesetz zur Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) ist am 16. Juli 2026 in Kraft getreten. Es gilt für alle Vergabeverfahren, die ab diesem Tag begonnen werden. Der Vergabeservice Berlin passt die Formulare schrittweise an – darunter ein neues Tariftreue-Formular sowie Wirt-211 EU/UVgO und Wirt-215.

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Das Zweite Gesetz zur Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 2. Juli 2026 (GVBl. S. 537) ist damit wirksam. Über die inhaltlichen Neuerungen der Novelle – insbesondere die Anhebung der Wertgrenzen auf 75.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge und 500.000 Euro für Bauleistungen, das kodifizierte Bestbieterprinzip sowie die abgesenkte Tariftreue-Wertgrenze – hatten wir im Beitrag Berlin beschließt neues Ausschreibungs- und Vergabegesetz berichtet. Mit dem Inkrafttreten hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe die zugehörigen Formulare angepasst.

Aufteilung des Formulars Wirt-214

Kern der Formularänderungen ist die Aufteilung des bisherigen Formulars Wirt-214 in zwei Besondere Vertragsbedingungen. Hintergrund ist die neu eingeführte besondere Wertgrenze für die Tariftreueverpflichtung.

Das bisherige Formular Wirt-214 wird künftig als Wirt-214.1 (Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue) geführt. Es ist bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen zu vereinbaren, deren Auftragswert 75.000 Euro ohne Umsatzsteuer erreicht oder überschreitet.

Neu eingeführt wird das Formular Wirt-214.2 (Besondere Vertragsbedingungen zur Tariftreue ab 1.000 Euro). Es trägt dem Umstand Rechnung, dass die Tariftreueverpflichtung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BerlAVG bereits ab einem Auftragswert von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer gilt. Wirt-214.2 erfasst deshalb allein die Tariftreue im Wertbereich ab 1.000 Euro bis zum Erreichen der allgemeinen BerlAVG-Wertgrenze von 75.000 Euro. Zu vereinbaren ist es bei Dienstleistungsaufträgen mit einem Leistungszeitraum von mindestens acht Kalendertagen und einem Auftragswert von mindestens 1.000 Euro, aber unter 75.000 Euro, sofern für die jeweilige Leistung eine Tarifbroschüre einschlägig ist.

Angepasste Wertgrenzen in weiteren Formularen

In drei weiteren Formularen wurden die Wertgrenzen für Unteraufträge angepasst:

  • Wirt-2143 – Besondere Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen (Teil A),
  • Wirt-2144 – Besondere Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG (Teil B),
  • Wirt-2145 – Besondere Vertragsbedingungen über Umweltschutzanforderungen (Teil A).

Verweisanpassungen in Wirt-211 und Wirt-215

Ende Juli 2026 hat der Vergabeservice drei weitere Formulare überarbeitet: die Aufforderung zur Angebotsabgabe Wirt-211 EU, die Aufforderung zur Angebotsabgabe Wirt-211 UVgO sowie die Zusätzlichen und Besonderen Vertragsbedingungen (Wirt-215). Die wesentlichen Änderungen dienen der Anpassung der Verweise auf das aktualisierte BerlAVG, die durch die Aufteilung des bisherigen Formulars Wirt-214 in die zwei eigenständigen Formulare Wirt-214.1 und Wirt-214.2 erforderlich wurde.

Übergangslösung: Word-Dateien manuell einbinden

Die überarbeiteten Formulare stehen zunächst nur als Word-Dateien im Vergabeservice zur Verfügung; in den kommenden Wochen sollen sie vollständig auf der elektronischen Vergabeplattform Berlin eingepflegt werden. Bis zur technischen Fertigstellung sind die Word-Dokumente manuell in die jeweiligen Vergabeunterlagen einzubinden. Dabei ist zu beachten, dass sich Felder wie die Vergabenummer, die Maßnahme oder die Absenderadressen derzeit nicht automatisch befüllen – diese Angaben müssen von Hand eingetragen werden. Alternativ lässt es der Vergabeservice zu, die notwendigen Aktualisierungen direkt in den dafür vorgesehenen freien Feldern der bisherigen Formulare vorzunehmen. Sobald die Formulare vollständig auf der Plattform integriert sind, will die Senatsverwaltung per Vergabe-Newsletter informieren.

Das Rundschreiben zum novellierten BerlAVG soll voraussichtlich im August 2026 veröffentlicht werden; die Hilfsmaterialien im Vergabeservice werden schrittweise aktualisiert.

Quellen

Titelbild: Florian Wehde – Unsplash