Das Umweltbundesamt (UBA) hat zwei neue Leitfäden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik veröffentlicht: einen für Server und Datenspeicherprodukte, einen für Computer, Tastaturen und Computermäuse.

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Die Leitfäden richten sich an öffentliche Auftraggeber und enthalten Informationen und Empfehlungen zur Einbeziehung von Umweltaspekten in Vergabe- und Vertragsunterlagen. Neben der ökologischen Dimension berücksichtigen beide Dokumente nach Angaben der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) auch soziale Aspekte wie „die Einhaltung von Sorgfaltspflichten bei der Rohstoffgewinnung und in der Fertigung„.

Leitfaden für Server und Datenspeicherprodukte

Der Leitfaden für Server und Datenspeicherprodukte (33 Seiten, Juni 2026) stützt sich auf die Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Server und Datenspeicherprodukte (DE-UZ 213, Ausgabe Januar 2025) und ersetzt nach Angaben des Umweltbundesamtes die Vorgängerversion aus dem Jahr 2023, über die wir seinerzeit berichtet hatten. Das zugrunde liegende Umweltzeichen hatte das UBA 2022 eingeführt; die Hintergründe zu den Vergabekriterien haben wir in einem eigenen Beitrag zusammengefasst.

Der Leitfaden gilt für Server und Datenspeicherprodukte, die für den Einsatz in Serverräumen oder Rechenzentren bestimmt sind; Hochleistungsrechner (HPC) und Server mit mehr als vier Prozessor-Sockeln sind vom Geltungsbereich ausgenommen. Die Ausschreibungsempfehlungen umfassen als Ausschluss- und Bewertungskriterien unter anderem die Anforderungen des Energy Star, die Energieeffizienz im Aktiv- und Leerlaufzustand und den Einsatz von Recyclingkunststoffen. Hinzu kommen Kriterien zu sicherer Datenlöschung, Software-Updates, Ersatzteilverfügbarkeit und Lieferfristen. Als Auftragsausführungsbedingungen behandelt der Leitfaden Sorgfaltspflichten bei der Rohstoffgewinnung und soziale Nachhaltigkeit in der Fertigung.

Leitfaden für Computer, Tastaturen und Computermäuse

Der zweite Leitfaden für Computer, Tastaturen und Computermäuse basiert auf dem Umweltzeichen Blauer Engel für Computer, Tastaturen und Mäuse (DE-UZ 78, Ausgabe Juli 2024). Auch er zeigt öffentlichen Auftraggebern auf, wie sich die Kriterien des Umweltzeichens in Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen übernehmen lassen.

Anbieterfragebogen als Arbeitshilfe

Beiden Leitfäden ist jeweils ein Anbieterfragebogen im Word-Format beigefügt. Er kann als Anlage zum Leistungsverzeichnis verwendet werden und dient Vergabestellen zur Beschreibung der Leistung sowie Bietern als Hilfestellung bei der Nachweisführung über die geforderten Umwelteigenschaften.

Vergaberechtlicher Kontext

Die Leitfäden zeigen zwei Wege auf: Vergabestellen können pauschal auf das Gütezeichen verweisen (§ 34 VgV, § 24 UVgO) oder dessen einzelne Kriterien als Ausschluss-, Zuschlags- oder Auftragsausführungskriterien übernehmen. Für den pauschalen Verweis empfiehlt das UBA, vorab zu prüfen, ob eine hinreichende Anzahl gekennzeichneter Produkte am Markt verfügbar ist. Für beide Varianten enthalten die Leitfäden konkrete Formulierungsvorschläge für die Vergabeunterlagen.

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Quelle: Kurzmeldung der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung vom 6. Juli 2026, Umweltbundesamt

Titelbild: Florian Hirzinger – www.fh-ap.com, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons