Die Europäische Kommission wird ihren Vorschlag für die Novellierung der EU-Vergaberichtlinien am 9. September 2026 vorstellen. Das geht aus dem Legislative Train Schedule des Europäischen Parlaments hervor. Ursprünglich war die Vorlage für das zweite Quartal 2026 angekündigt.

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Update 06.08.2026: Die Vorgeschichte des Vorhabens – vom Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs über die beiden Konsultationen bis zu den Stellungnahmen von EWSA und Ausschuss der Regionen – haben wir im Beitrag EU-Vergaberechtsreform: Der Stand vor dem Public Procurement Act zusammengeführt. Dort steht auch, welche fünf Fragen der Vorschlag beantworten muss.

Mit dem Public Procurement Act hat die Kommission in ihrem Arbeitsprogramm 2026 eine grundlegende Überarbeitung des europäischen Vergaberechts angekündigt. Gegenstand der Reform ist der horizontale Rechtsrahmen aus drei Richtlinien: der Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe, der Richtlinie 2014/25/EU über die Vergabe durch Sektorenauftraggeber (Wasser, Energie, Verkehr, Postdienste) und der Richtlinie 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe. Sie gelten für Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte.

Verschiebung auf September

Das Arbeitsprogramm 2026 der Kommission nannte als Zieltermin für den Legislativvorschlag das zweite Quartal. Auch die Roadmap „One Europe, One Market“, die die Präsidenten von Parlament und Kommission sowie die Ratspräsidentschaft am 24. April 2026 unterzeichnet haben, bekräftigte diesen Termin und setzte als Ziel für den Abschluss der Verhandlungen das vierte Quartal 2027. Zunächst nannte die Kommission den 1. Juli 2026 als Vorlagetermin, inzwischen plant sie die Vorstellung für den 9. September 2026.

Was die Kommission angekündigt hat

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte die Revision in ihren politischen Leitlinien für die Amtszeit 2024–2029 zugesagt und angekündigt, dass sie es ermöglichen soll, „europäischen Produkten bei der öffentlichen Auftragsvergabe in bestimmten strategischen Sektoren den Vorzug zu geben“. In ihrer Rede zur Lage der Union 2025 bekräftigte sie das Vorhaben, ein „Made in Europe“-Kriterium in der öffentlichen Beschaffung einzuführen.

Die im Mai 2025 vorgelegte Binnenmarktstrategie konkretisiert die Ziele: Die Reform soll die als übermäßig komplex bewerteten EU-Vorschriften vereinfachen sowie die fragmentierten Regelungen zentralisieren und verschlanken. Zudem sollen Kriterien der Nachhaltigkeit, der Resilienz und – in bestimmten Technologien und strategischen Sektoren – der europäischen Präferenz im Vergaberecht verankert werden, ohne den Wettbewerb einzuschränken.

Bisherige Etappen der Reform

Am 14. Oktober 2025 veröffentlichte die Kommission ihre Evaluierung der drei Vergaberichtlinien, die dem Binnenmarktausschuss (IMCO) des Europäischen Parlaments am 11. November 2025 vorgestellt wurde. Eine anschließende Konsultation zur anstehenden Revision lief bis zum 26. Januar 2026; den Ergebnisbericht mit den Rückmeldungen von 1.037 Teilnehmern legte die Kommission Ende März 2026 vor. Bereits am 9. September 2025 hatte das Europäische Parlament mit 432 Stimmen eine Entschließung zur öffentlichen Auftragsvergabe angenommen, die eine gezielte Reform für mehr Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit, Resilienz und Digitalisierung fordert. Auch der Ausschuss der Regionen und der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss haben Stellungnahmen vorgelegt.

Nach einem Bericht des Brüsseler Fachdienstes Contexte, dem ein interner Entwurfsstand vorliegt, erwägt die Kommission, die drei Richtlinien durch eine einzige, unmittelbar geltende Verordnung zu ersetzen. Der Entwurf sieht demnach unter anderem vor, dass Mitgliedstaaten Bieter aus Drittstaaten von Vergabeverfahren ausschließen können, wenn europäische Unternehmen in deren Beschaffungsmärkten keinen fairen Zugang erhalten. Ob diese Eckpunkte Bestand haben, wird sich erst mit der offiziellen Vorstellung des Vorschlags zeigen.

Werkzeug für die Beobachtung: der Legislative Train

Der Stand des Vorhabens lässt sich fortlaufend im Legislative Train Schedule verfolgen, einem Monitoring-Angebot des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments (EPRS). Es dokumentiert für alle Legislativvorhaben der Kommission den Verfahrensstand, Termine, Zuständigkeiten und Referenzdokumente – vom Arbeitsprogramm bis zum Abschluss der Verhandlungen.

Quelle: Europäisches Parlament, Legislative Train Schedule: Public Procurement Act (Stand: 20. Juni 2026)

Titelbild: Guillaume Périgois – Unsplash