
Thüringen, Sachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern haben am 18. Juni 2026 eine Verwaltungsvereinbarung über die gemeinsame Beschaffung von Feuerwehr- und Katastrophenschutztechnik unterzeichnet. Die vier Länder wollen Fahrzeuge, einsatztechnische Geräte und künftig auch Bau- und Planungsleistungen über gemeinsame Vergabeverfahren beschaffen.
Die Innenminister der vier ostdeutschen Länder unterzeichneten die Vereinbarung am Rande der Innenministerkonferenz in Hamburg. Sie regelt, wie Fahrzeuge, einsatztechnische Geräte sowie weitere Leistungen für den Bevölkerungsschutz länderübergreifend beschafft werden können. Mit der Unterzeichnung durch alle Vertragspartner ist die Vereinbarung in Kraft getreten.
Erweiterung einer bestehenden Kooperation
Die Zusammenarbeit baut auf einer bereits bestehenden Kooperation auf. Brandenburg, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern hatten am 16. April 2024 eine Verwaltungsvereinbarung als Grundlage für gemeinsame Vergabeverfahren im Brand- und Katastrophenschutz geschlossen. Mit der neuen Vereinbarung tritt Sachsen dem Verbund bei. Während bislang vor allem Feuerwehr- und Katastrophenschutzfahrzeuge gemeinsam beschafft werden konnten, lassen sich künftig auch Bau- und Planungsleistungen gemeinsam ausschreiben und abwickeln.
Die Vereinbarung ermöglicht es Kommunen und anderen Bedarfsstellen der beteiligten Länder, sich an gemeinsamen Vergabeverfahren zu beteiligen. Die Teilnahme an einzelnen Beschaffungsvorhaben bleibt dabei freiwillig. Nach Angaben des Thüringer Innenministeriums sollen durch größere Beschaffungsmengen Kosten gesenkt und zugleich einheitliche Standards gefördert werden.
Bündelung von Mengen und Kompetenzen
Ziel der beteiligten Länder ist es, Beschaffungsverfahren effizienter zu gestalten, Kompetenzen zu bündeln und öffentliche Mittel wirtschaftlicher einzusetzen. Thüringens Innenminister Georg Maier verwies auf den Zusammenhang zwischen Ausstattung und Einsatzfähigkeit:
„Eine moderne Ausstattung ist die Grundlage für einen leistungsfähigen Brand- und Katastrophenschutz. Durch die enge Zusammenarbeit der Länder können wir Verfahren vereinfachen, Synergien nutzen und öffentliche Mittel wirtschaftlich einsetzen. Davon profitieren am Ende die Feuerwehren, die Einheiten des Katastrophenschutzes und die Menschen, die auf schnelle Hilfe angewiesen sind.“
In Thüringen prüft das Innenministerium seit Längerem, ob und in welcher Form kommunale Aufgabenträger eine zentrale Vergabestelle für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen in Anspruch nehmen können. Eine Machbarkeitsstudie kam zu dem Ergebnis, dass eine zentrale Vergabestelle vergaberechtliche und technische Kompetenz bündeln und den personellen Aufwand gegenüber einer dezentralen Beschaffung in jeder einzelnen Kommune deutlich verringern könnte.
Vergaberechtlicher Kontext
Die länderübergreifende Bündelung von Beschaffungsvorhaben ist ein Anwendungsfall der gemeinsamen Auftragsvergabe und der zentralen Beschaffung. Die gemeinsame Auftragsvergabe mehrerer öffentlicher Auftraggeber ist vergaberechtlich zulässig; zentrale Beschaffungsstellen sind in § 120 Abs. 4 GWB des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) definiert. Durch die Bündelung von Bedarfen lassen sich größere Lose bilden, die für Bieter wirtschaftlich attraktiver sein können und einheitliche technische Anforderungen ermöglichen.
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Zugleich verweisen die beteiligten Länder auf bestehende Unterschiede im Feuerwehrwesen, insbesondere unterschiedliche Rechtskreise der Aufgabenerfüllung und voneinander abweichende Fördersystematiken. Eine Kooperation kann gleichwohl genutzt werden, damit sich Gemeinden an kostengünstigeren Vergabeverfahren für Feuerwehrfahrzeuge beteiligen können.
Quelle: Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung
Titelbild: Tobias Nordhausen – flickr (CC BY-NC-SA 2.0)