Die Bundesregierung hat drei Verwaltungsvorschriften beschlossen, die die öffentliche Beschaffung auf Bundesebene vereinfachen und stärker auf Innovation ausrichten. Sie traten zeitgleich mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz am 1. Juli 2026 in Kraft und erleichtern die Vergabe an Start-ups, machen die Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb zum Regelfall und erweitern die Beschaffungskompetenzen der Sicherheitsbehörden.

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Die Maßnahmen ergänzen das Vergabebeschleunigungsgesetz, das das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) mit einer jährlichen Entlastungswirkung von knapp 380 Millionen Euro beziffert. Bereits 2025 war mit dem Bundeswehr-Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz die Beschaffung der Streitkräfte deutlich vereinfacht worden.

Update vom 18. Juni: Die Verwaltungsvorschriften wurden im Bundesanzeiger veröffentlicht:

Bessere Chancen für Start-ups auf öffentliche Aufträge

Das BMWE führt zwei Maßnahmen ein, um die Vergabe öffentlicher Aufträge an junge Unternehmen zu erleichtern. Erstens wird die im Koalitionsvertrag verankerte Sonderwertgrenze für Start-ups in Höhe von 100.000 Euro eingeführt. Damit können Direktaufträge an Start-ups in den ersten vier Jahren nach ihrer Gründung vergeben werden.

Zweitens wird eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Unternehmen ermöglicht, wenn sich das Start-up in den ersten acht Jahren nach Gründung befindet. Das Unternehmen kann damit direkt angesprochen und bilateral verhandelt werden; die Ausnahme gilt bis zu den EU-Schwellenwerten im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen.

Nach Darstellung des BMWE profitieren beide Seiten: Start-ups gewinnen mit der öffentlichen Hand einen starken Kunden für Wachstum und Skalierung, während der Staat maßgeschneiderte Innovationen beschafft. Die vergaberechtlichen Erleichterungen sollen Teil der derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmten Start-up- und Scaleup-Strategie werden.

Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb bis 100.000 Euro

Die Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb bezeichnet das BMWE als einfachstes und bürokratieärmstes Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich: Der Auftraggeber muss lediglich mindestens drei Angebote einholen und kann mit den Bietern frei verhandeln. Diese Verfahrensart kann künftig bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro voraussetzungslos genutzt werden.

Erweiterte Beschaffungskompetenzen für Sicherheitsbehörden

Mit Verweis auf die geo- und sicherheitspolitische Lage überträgt die Bundesregierung die bereits 2025 für die Bundeswehr beschlossenen Entlastungen im Unterschwellenbereich inhaltsgleich auf Sicherheitsbehörden in den Bereichen Zivile Sicherheit, innere Sicherheit, Katastrophenschutz und Nachrichtendienste.

Dazu zählen etwa der Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Bundespolizei und das Technische Hilfswerk. Zu den Maßnahmen gehört insbesondere die Anhebung der Direktauftragswertgrenze bis zum EU-Schwellenwert im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen. Für Bauleistungen greift eine neue Direktauftragswertgrenze von einer Million Euro.

Weitere Reformschritte angekündigt

Das BMWE kündigt an, die Vereinfachung des Vergaberechts fortzusetzen. Dazu gehört die Reform der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), zu der das Ministerium einen Entwurf vorlegen will. Bund und Länder hatten bereits Ende 2025 angekündigt, die UVgO bis Ende 2026 zu überarbeiten und die Wertgrenzen für Direktaufträge einheitlich deutlich anzuheben. Auf europäischer Ebene setzt sich das BMWE nach eigener Darstellung für ein einfaches und unbürokratisches Vergaberecht ein, insbesondere mit Blick auf die anstehende Reform der EU-Vergaberichtlinien.


Titelbild: A.Savin (Wikimedia Commons · WikiPhotoSpace), FAL, via Wikimedia Commons https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=65074156