
Das Bundeskabinett hat am 3. Juni 2026 ein Aktionsprogramm zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie beschlossen. 260 Millionen Euro stehen bis 2029 bereit – und die öffentliche Beschaffung soll dabei als Hebel gezielt eingesetzt werden. Was konkret geplant ist.
Das Programm im Überblick
Mit dem Aktionsprogramm zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) setzt die Bundesregierung ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Das Programm umfasst zwölf Maßnahmen, die bis Ende 2027 umgesetzt werden sollen. Insgesamt 260 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) sind bis 2029 eingeplant, ergänzt um weitere 305 Millionen Euro aus dem Klimaschutzprogramm 2026 für die Jahre 2027 bis 2030.
Hintergrund des Programms ist die Diagnose, dass Deutschland als rohstoffarmes Land besonders von Kreislaufwirtschaft profitieren kann. Laut einer 2024 veröffentlichten BMWK-Studie können durch Kreislaufwirtschaft zusätzliche Treibhausgase in Höhe von 80 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten bis 2030 eingespart werden. Eine BCG/BDI-Studie schätzt, dass sich die Bruttowertschöpfung der Circular Economy in Deutschland von heute 60 Milliarden Euro auf bis zu 125 Milliarden Euro im Jahr 2045 mehr als verdoppeln könnte.
Was das Programm für die öffentliche Beschaffung bedeutet
Maßnahme 3 des Aktionsprogramms widmet sich explizit der nachhaltigen Beschaffung als Hebel für die Kreislaufwirtschaft. Das Programm unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Handlungsfeldern:
Bundesunternehmen: Steigerungspflicht ab sofort
Über die Hinwirkungspflicht nach § 45 Abs. 3 KrWG will der Bund seine Gesellschafterstellung und seinen Einfluss in den Aufsichtsgremien von Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung nutzen. Diese Unternehmen sollen das jährliche Auftragsvolumen für zirkuläre Produkte „kontinuierlich steigern“.
Dafür sollen „regulatorische Hemmnisse abgebaut“ und „Verfahren vereinfacht und vereinheitlicht“ werden. Die Bundesunternehmen werden in der Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet, den Recyclinganteil im Jahresvergleich abzubilden. Im Sommer 2028 wird die Bundesregierung evaluieren, ob eine ausreichende Erhöhung erfolgt ist.
Klarstellung: Dieser Teil der Maßnahme betrifft unmittelbar nur die Bundesunternehmen (mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung), nicht die reguläre öffentliche Auftragsvergabe durch Behörden. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bleibt ausdrücklich unberührt.
Leitfaden Gebrauchtprodukte: Möbel und IT-Geräte
In der bestehenden Arbeitsgruppe „Zirkuläre Beschaffung“ soll ein Leitfaden für die Beschaffung gebrauchter und aufgearbeiteter Waren erarbeitet werden. Konkret geplant sind Handreichungen für zwei Produktgruppen: Möbel und IT-Geräte.
Das Aktionsprogramm verweist damit in die Richtung, die das Umweltbundesamt mit mehreren aktuellen Leitfäden bereits vorbereitet hat – zuletzt mit dem im Mai 2026 aktualisierten Leitfaden zur Beschaffung von Produkten aus Recycling-Kunststoffen.
Öffentlicher Bau: BNB wird weiterentwickelt
Für den öffentlichen Bausektor soll das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) fortentwickelt werden. Es soll künftig im Wege der Lebenszyklusbetrachtung technologieneutrale und materialoffene Anforderungen an Umweltwirkungen und Ressourcenverbräuche stellen – und damit zu einer stärkeren Nutzung von Sekundärrohstoffen beitragen. Verbindliche Anforderungen zur selektiven Rückbaufähigkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit von Bauwerken, Bauteilen und Baustoffen sollen geprüft werden.
Beratung für Länder und Kommunen
Das Programm kündigt zudem an, „mit den Ländern mögliche Ansätze für die zentral abrufbare Beratung zur rechtssicheren Formulierung zirkulärer Beschaffungsvorgänge einschließlich Einzelfallberatung“ zu eruieren. Eine Aktualisierung des Unterstützungsmaterials auf der entsprechenden Webplattform ist ebenfalls geplant.
Einordnung: Was sich jetzt ändert, was noch kommt
Für die meisten Vergabestellen gilt: Das Aktionsprogramm setzt noch keine unmittelbaren vergaberechtlichen Pflichten. Die Maßnahmen für den öffentlichen Bereich sind zunächst als Beratungs- und Berichtsrahmen konzipiert, nicht als Ausschreibungspflichten. Bereits heute bestehende Instrumente wie die Nachweisführung über Gütezeichen oder die Betrachtung der Lebenszykluskosten bleiben der primäre vergaberechtliche Hebel.
Mittelfristig könnte sich das ändern:
Auf EU-Ebene plant die Europäische Kommission für Ende 2026 den „Circular Economy Act“ (CEA), der unter anderem die Abfallrahmenrichtlinie, die WEEE-Richtlinie und die Deponie-Richtlinie anpassen soll. Deutschland positioniert sich dabei für Harmonisierung und Bürokratieabbau.
Ebenfalls auf EU-Ebene verpflichtet der Critical Raw Materials Act (CRMA) die Mitgliedstaaten, bis 2030 mindestens 25 Prozent des jährlichen Bedarfs an kritischen Rohstoffen durch Recycling zu decken. Der RESourceEU-Aktionsplan der Kommission (Dezember 2025) zielt darauf, Diversifizierungsanreize auch in die Vergaberichtlinien einzubetten.
Quellen
- Bundesumweltministerium (BMUKN): Pressemitteilung zum Aktionsprogramm NKWS (3. Juni 2026)
- Bundesregierung: Kabinettsbeschluss Kreislaufwirtschaftsstrategie (3. Juni 2026)
- Aktionsprogramm NKWS (PDF): Download
Titelbild: BsWei – iStock