Die EU hat im Juni 2025 erstmals chinesische Bieter aus einem Segment des europäischen Beschaffungsmarkts ausgeschlossen – gestützt auf ein Instrument, das dafür drei Jahre ohne Anwendungsfall geblieben war. Seither baut die Kommission den Instrumentenkasten weiter aus: Mit dem Aktionsplan RESourceEU und einem angekündigten Diversifizierungsinstrument rückt die öffentliche Beschaffung zunehmend in den Mittelpunkt der EU-Handelspolitik gegenüber China.

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IPI: Erstes Instrument greift

Im Juni 2025 hat die Europäische Kommission erstmals vom Instrument für das internationale Beschaffungswesen (IPI) Gebrauch gemacht, das bislang ohne Anwendungsfall geblieben war. Grundlage war eine 2024 eingeleitete Untersuchung chinesischer Beschaffungspraktiken für Medizinprodukte, die zu einem eindeutigen Befund führte: 87 Prozent der öffentlichen Aufträge für Medizinprodukte in China waren diskriminierenden Maßnahmen gegenüber EU-Anbietern ausgesetzt.

Die Reaktion der Kommission: Ab dem 20. Juni 2025 müssen chinesische Bieter bei EU-weiten Ausschreibungen für Medizinprodukte im Wert von mehr als 5 Millionen Euro ausgeschlossen werden. Ausnahmen bestehen dort, wo keine alternativen Anbieter verfügbar sind. Zusätzlich gilt eine Inhaltsbeschränkung: Bei erfolgreichen Angeboten dürfen nicht mehr als 50 Prozent der Inputs aus China stammen.

Es ist die erste Anwendung eines Instruments, das bereits 2022 in Kraft getreten war – und das der EU mehr Möglichkeiten geben sollte, den Zugang chinesischer Unternehmen zu europäischen Beschaffungsmärkten an Gegenseitigkeit zu knüpfen.

RESourceEU: Beschaffung als Rohstoffpolitik

Fast zeitgleich hat die Kommission im Dezember 2025 mit dem Aktionsplan „RESourceEU“ eine zweite Ebene hinzugefügt. Der Plan zur Sicherung kritischer Rohstoffe greift ausdrücklich auch die öffentliche Auftragsvergabe auf.

Die Kommission erklärt darin, sie prüfe Anreize für die Lieferkettendiversifizierung mit kritischen Rohstoffen im Rahmen der laufenden Überarbeitung der EU-Vergaberichtlinien. Gemeint sind die klassische Vergaberichtlinie 2014/24/EU, die Sektorenrichtlinie sowie die Konzessionsrichtlinie. Vergabestellen werden zudem direkt angesprochen: Sie sollen Auftragnehmer bei einer sicheren Rohstoffbeschaffung unterstützen – und dabei Diversifizierung stärker als nicht-preisbezogenes Kriterium berücksichtigen.

Organisatorisch flankiert wird das durch ein Europäisches Zentrum für kritische Rohstoffe, das ab 2026 gemeinsame Beschaffungen durchführen und Angebot mit Nachfrage abstimmen soll.

Šefčovič kündigt weiteres Instrument an

Die jüngste Stufe in diesem Aufbau: EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič hat Anfang Juni 2026 ein neues „Diversifizierungsinstrument“ angekündigt, das europäische Unternehmen in strategisch wichtigen Sektoren – darunter Mikrochips und Seltene Erden – dazu verpflichten soll, ihre Lieferquellen zu streuen. Kern des Konzepts: Ein einzelner Anbieter soll bei kritischen Inputs maximal 30 bis 40 Prozent Marktanteil halten dürfen. Unternehmen müssten demnach auf mindestens drei Quellen verteilen.

Hintergrund ist ein Rekordhandelsdefizit der EU gegenüber China von knapp 360 Milliarden Euro und massive Überkapazitäten in zentralen Branchen. Das Instrument soll zum dritten Quartal 2026 vorgelegt und auf dem nächsten EU-Gipfel beraten werden.

Parallel hat sich Berlins Haltung in dieser Frage bewegt. Das Bundeswirtschaftsministerium diskutiert schärfere Handelsschutzinstrumente gegen chinesische Überkapazitäten; aus Regierungskreisen heißt es, man sei „offen dafür, ein Instrument für Überkapazitäten zu diskutieren“. Bundeskanzler Merz hat zuletzt eine pessimistischere Haltung gegenüber China eingenommen als sein Vorgänger.

Was das für Vergabestellen bedeutet

Für Vergabestellen ist die aktuelle Rechtslage klar: Eine allgemeine Pflicht, die Herkunft von Produkten oder Vorleistungen bei der Wertung zu berücksichtigen oder chinesische Bieter auszuschließen, besteht nicht. Das IPI-Instrument gilt bisher ausschließlich für Medizinprodukte ab 5 Millionen Euro.

Mittelfristig zeichnet sich jedoch eine zunehmende Regulierungsdichte ab, die drei Wirkrichtungen hat:

Ausschluss: Das IPI kann weitere Sektoren erfassen, wenn die Kommission dort ähnliche Diskriminierungsmuster feststellt. Kandidaten wären Bereiche mit bekannter „Buy China“-Praxis.

Kriterien: RESourceEU signalisiert, dass Diversifizierung künftig als zulässiges – möglicherweise ausdrücklich empfohlenes – Zuschlagskriterium in die überarbeiteten Vergaberichtlinien eingebettet werden soll.

Inhalt: Das Šefčovič-Instrument würde, wenn es Gesetz wird, bei bestimmten kritischen Beschaffungen möglicherweise Höchstanteile nach Herkunftsland vorschreiben – mit direkten Auswirkungen auf Leistungsbeschreibungen und Eignungskriterien.

Vergabestellen in sensiblen Bereichen – Gesundheitsversorgung, IT-Infrastruktur, Energie, Verteidigung – sollten die Entwicklung verfolgen. Was heute als politische Debatte beginnt, kann in den Vergaberichtlinien von morgen ankommen.

Quellen

Titelbild: Guillaume Périgois – Unsplash