Das Umweltbundesamt in Dessau zur Eröffnung

Derzeit wird in Deutschland nur ein Bruchteil der Post-Consumer-Kunststoffabfälle tatsächlich in neue Produkte eingearbeitet – der öffentlichen Beschaffung kommt dabei eine Hebelwirkung zu. Das Umweltbundesamt hat seinen Leitfaden für Produkte aus Recycling-Kunststoffen im Mai 2026 aktualisiert und stellt Vergabestellen fertige Formulierungshilfen sowie einen Anbieterfragebogen bereit.

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Das Umweltbundesamt (UBA) hat im Mai 2026 seinen Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Produkten aus Recycling-Kunststoffen aktualisiert. Die neue Fassung basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel (DE-UZ 30a, Ausgabe Januar 2024) und enthält vollständige Formulierungshilfen für Leistungsbeschreibung und Nachweisführung. In Deutschland wurden 2021 rund 5,44 Millionen Tonnen Post-Consumer-Kunststoffabfälle erfasst; davon wurden bis 2024 etwa 38 Prozent werkstofflich verwertet, der tatsächliche Einsatz als Rezyklatanteil in neuen Produkten lag jedoch nur bei rund 9,1 Prozent. Das UBA sieht die öffentliche Beschaffung als Hebel, um stabile Absatzwege für Rezyklate zu stärken.

Der Leitfaden gilt für Fertigerzeugnisse, die zu mehr als 90 Gewichtsprozent aus Kunststoff bestehen und deren Kunststoffanteil zu mindestens 80 Gewichtsprozent aus Post-Consumer-Recycled-Material (PCR) stammt. Erfasst sind unter anderem Abfall- und Wertstoffbehälter, Folienprodukte wie Mülltüten und Tragetaschen, Kompostsilos, Sitzgruppen für den Außenbereich sowie Büroartikel.

Zwei Wege zur Ausschreibung

Öffentliche Auftraggeber haben nach § 34 VgV – und der entsprechenden Regelung in § 24 UVgO für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte – die Möglichkeit, die Leistungsbeschreibung durch einen pauschalen Verweis auf den Blauen Engel zu formulieren, sofern am Markt ausreichend zertifizierte Produkte verfügbar sind. Der Leitfaden stellt dafür einen fertig formulierten Textbaustein bereit; gleichwertige Gütezeichen und alternative Nachweise wie technische Dossiers sind ebenfalls zu akzeptieren. Vor einer Ausschreibung empfiehlt sich eine Marktrecherche auf der Webseite des Blauen Engels, ob ausreichend zertifizierte Produkte verfügbar sind.

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Alternativ können die Kriterien des Umweltzeichens direkt in die Vergabeunterlagen übernommen werden. Für diesen Weg stellt das UBA zusätzlich einen Anbieterfragebogen bereit, der als Anlage zum Leistungsverzeichnis dient und sowohl den Blauen Engel als auch gleichwertige Gütezeichen und Einzelnachweise berücksichtigt.

Inhaltliche Anforderungen

Neben dem PCR-Mindestgehalt schließt der Leitfaden bestimmte Rezyklate aus – darunter Materialien aus dem chemischen Recycling, Weich-PVC sowie PET aus Getränkeflaschen. Für Zusatzstoffe gelten strenge Beschränkungen: Karzinogene, mutagene und reproduktionstoxische Stoffe, endokrine Disruptoren sowie persistente und bioakkumulierende Substanzen dürfen weder dem PCR-Material noch den Nicht-PCR-Anteilen zugesetzt werden. Für bestimmte Verwendungszwecke enthält der Leitfaden ergänzende Anforderungen: Folienprodukte müssen aus gewaschenem PCR-Material hergestellt sein; Produkte mit direktem Boden- und Wasserkontakt müssen Ökotoxizitätstests bestehen; bei Produkten mit direktem Verbraucherkontakt gelten Migrationsgrenzwerte für Schwermetalle und PAK.

Der Leitfaden empfiehlt, alle Umweltanforderungen als Ausschlusskriterien zu verwenden, sodass die Angebotsbewertung anschließend ausschließlich über den Preis oder die Lebenszykluskosten erfolgt.

Quelle: Umweltbundesamt (2026): Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung – Produkte aus Recycling-Kunststoffen

Titelbild: https://de.wikipedia.org/wiki/Umweltbundesamt_(Deutschland)#/media/Datei:Umweltbundesamt_in_Dessau_(UBA)_2005.jpg