
Steigende Wertgrenzen verlagern immer mehr Beschaffung aus der zentralen Vergabestelle heraus in die Fachbereiche. Das schafft Spielraum – und zugleich die Gefahr, dass Beschaffungsvorgänge ohne System, ohne Dokumentation und am Überblick der Vergabestelle vorbeilaufen. cosinex hat darauf mit neuen Funktionen im BMS sowie einem angepassten Lizenzmodell reagiert: Fachbereiche führen Direktaufträge selbst durch, die Steuerung bleibt zentral.
Die Wertgrenzen für Direktaufträge steigen in Bund und Ländern. Auf Bundesebene hebt das jüngst verkündete Vergabebeschleunigungsgesetz die Grenze für Direktaufträge zum 1. Juli 2026 auf 50.000 Euro an (§ 55 Abs. 2 BHO n.F.). Mehrere Länder sind bereits vorangegangen oder bereiten Erhöhungen vor.
Wertgrenzenerhöhungen in Bund und Ländern
| Land | Direktauftrag L/DL (netto) | Direktauftrag Bau (netto) | Status |
|---|---|---|---|
| Bund | 50.000 € | – | Ab 1.7.2026 |
| Schleswig-Holstein | 50.000 € | 100.000 € | In Kraft seit 16.5.2026 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 100.000 € | 150.000 € | In Kraft seit 3.3.2026 |
| Nordrhein-Westfalen | 50.000 € | 100.000 € | In Kraft seit 1.2.2026 |
| Berlin ¹ | 75.000 € | 500.000 € | Gesetzentwurf, 1. Lesung 7.5.2026 |
| Hessen ¹ | 100.000 € | 750.000 € | Gesetzentwurf im Landtag |
| Baden-Württemberg | bis EU-Obergrenze geplant | bis EU-Obergrenze geplant | Koalitionsvertrag |
Stand: Mai 2026
¹ Berlin und Hessen haben nicht die Direktauftragsschwellen angehoben, sondern die Anwendungsgrenzen ihrer Landessozialgesetze. In Berlin (BerlAVG) entfallen unterhalb von 75.000 € bzw. 500.000 € besondere Nachweispflichten und Vertragsbedingungen – die Tariftreuepflicht gilt jedoch ausdrücklich weiter und wird auf alle Aufträge ab 1.000 € ausgeweitet (§ 3 Abs. 2 S. 2 BerlAVG n.F.). In Hessen (HVTG) findet das Gesetz unterhalb der genannten Schwellen grundsätzlich keine Anwendung. Die Direktauftragsschwellen beider Länder richten sich weiterhin nach den allgemeinen UVgO- und VOB/A-Vorgaben.
Höhere Wertgrenzen führen faktisch zu mehr dezentraler Beschaffung
Höhere Wertgrenzen bedeuten zunächst nur eines: Mehr Vorgänge lassen sich ohne förmliches Verfahren als Direktauftrag abwickeln. Wer diese Direktaufträge durchführt, ist damit rechtlich wie organisatorisch nicht entschieden. Die vergaberechtliche Wertgrenze und die behördeninterne Zuständigkeit sind zwei verschiedene Stellschrauben – eine Verwaltung kann Direktaufträge weiterhin zentral bündeln.
In der Praxis fallen beide jedoch zunehmend auseinander. Je mehr Vorgänge formfrei möglich werden, desto näher liegt es, sie dort zu erledigen, wo der Bedarf entsteht: im Fachbereich. Höhere Wertgrenzen erzeugen so faktisch einen Sog zur Dezentralisierung. Die Beschaffung verteilt sich auf mehr Schultern.
Diese Verlagerung ist nicht per se ein Problem. Sie wird dort zu einem, wo die Fachbereiche die Vorgänge ohne die digitalen Werkzeuge durchführen, die für eine haushaltskonforme Abwicklung und Dokumentation nötig sind. Dann entstehen viele kleine, voneinander getrennte Beschaffungswege, die in der Summe kaum zu überblicken sind.
Maverick Buying als Symptom der Fragmentierung
Wo Fachbereiche ohne systematische Werkzeuge beschaffen, entsteht schnell sogenanntes Maverick Buying : Einkäufe an definierten Prozessen vorbei, ohne Marktpreisvergleich, ohne Aktenführung, ohne Abrufe aus bestehende Rahmenverträgen. Die Folgen sind finanzieller Natur. Fehlende Dokumentation kann bei Prüfungen und Nachfragen der Rechnungsprüfung zum Problem werden. Zugleich verliert die zentrale Vergabestelle den Überblick über das Beschaffungsgeschehen der Gesamtbehörde. Steuerung und Wirtschaftlichkeitskontrolle werden schwieriger – nicht weil zu dezentral beschafft würde, sondern weil dezentrale Vorgänge nicht mehr in einem gemeinsamen System zusammenlaufen.
Direktaufträge dort erfassen, wo sie entstehen
Mit der zusätzlichen Verfahrensart Direktauftrag im Beschaffungsmanagementsystem hat cosinex auf die neuen Bedingungen reagiert. Ihr Ablauf folgt dem aus dem BMS gewohnten Muster, ist aber gezielt gestrafft: Vordefinierte Textbausteine erleichtern Vergabebegründung und Leistungsbeschreibung.
Unternehmen lassen sich aus der Datenbank nach Kategorien auswählen und per E-Mail direkt aus dem BMS zur Angebotsabgabe auffordern. Eingegangene Angebote werden im System hinterlegt, das BMS berechnet automatisch einen Preisspiegel – und Zu- sowie Absagen versendet die Anwendung mit wenigen Klicks. Jeder Vorgang ist damit von Beginn an dokumentiert, dort, wo er entsteht.
Dezentrale Durchführung, zentrale Steuerung
Der entscheidende Punkt liegt in der Anbindung. Fachbereichszugänge sind in die bestehende Systemlandschaft eingebunden; Beschaffungsleitlinien und Freigabeprozesse bleiben zentral definierbar. Die Fachbereiche gewinnen die Möglichkeit, ihre Direktaufträge selbst und schnell durchzuführen – die Vergabestelle behält den Überblick über das gesamte Beschaffungsgeschehen.
So werden die beiden Bewegungen zusammengeführt, die die steigenden Wertgrenzen sonst auseinandertreiben: dezentrale Durchführung in den Fachbereichen und zentrale Steuerung durch die Vergabestelle. Beschaffung verteilt sich auf mehr Hände, ohne dass die Behörde den gemeinsamen Rahmen verliert.
Lizenzmodell: wirtschaftlich abbildbar, schulungsarm gestaltet
Um Organisationen die breite Nutzung des Direktauftrags im BMS zu ermöglichen, haben wir die Lizenzierungsstruktur des Beschaffungsmanagementsystems angepasst. Sie können nun Nutzerpakete erwerben, mit denen eine definierte Anzahl von Mitarbeitenden ausschließlich für die Durchführung von Direktaufträgen freigeschaltet wird. So ist die Erfassung von Direktaufträgen für Organisationen jeder Größe wirtschaftlich abbildbar.
Die Einführung in den Fachbereichen ist zudem schulungsarm gestaltet: Für das neue Direktauftrags-Feature steht ein Video-Tutorial bereit, das Nutzerinnen und Nutzer in rund zehn Minuten in die Bedienung einführt.
Jetzt beraten lassen und Ihr passendes Paket buchen
Sie möchten einschätzen, wie eine BMS-Erweiterung auf Fachbereiche in Ihrer Verwaltung konkret aussehen kann? In einem unverbindlichen Gespräch zeigen wir Ihnen, welche Zugangsvariante für Ihre Situation passt – auf Ihre Behördengröße zugeschnitten.
Hinweis zur Verfügbarkeit
Die hier beschriebene Verfahrensart Direktauftrag ist eine Funktion des Beschaffungsmanagementsystems. In einzelnen Installationen und Landesumgebungen – etwa als Modul von vergabe.NRW – kann die Erfassung von Direktaufträgen aus organisatorischen, technischen sowie landesrechtlichen Gründen abweichend geregelt sein. Für einen landesweiten Einsatz empfehlen sich je nach Anforderungen gesonderte Lösungen. Welche Variante in Ihrer Umgebung verfügbar ist und zu Ihren Anforderungen passt, klären wir gern im Beratungsgespräch.
Titelbild: cosinex / OpenAI
Die Fußnote 1 im Artikel zum BerlAVG ist meines Erachtens zumindest missverständlich. Zwar sollen die Wertgrenzen des BerlAVG und der LHO auf die dargestellten Werte angehoben werden. Gerade aber die ausdrücklich benannte Tariftreueverpflichtung entfällt unterhalb dieser Grenzen nicht, sondern wird ausgeweitet und soll zukünftig schon ab 1.000 EUR gelten, vgl. § 3 Abs.2 S.2 BerlAVG n.F.
Vielen Dank – das ist ein wichtiger Hinweis. Sie haben vollkommen Recht: Die Tariftreuepflicht nach § 9 BerlAVG gilt unabhängig von der angehobenen BerlAVG-Wertgrenze und wird durch den Gesetzentwurf sogar auf alle Aufträge ab 1.000 Euro ausgeweitet. Wir haben die Fußnote entsprechend korrigiert und differenzieren jetzt zwischen der Tariftreue (bleibt und wird ausgeweitet) und den übrigen BerlAVG-Anforderungen (Nachweispflichten, Vertragsbedingungen), die unterhalb der Schwellen entfallen.
Viele Grüße
Die Werte für Schleswig-Holstein sind nicht korrekt dargestellt.
Nach § 4 Abs. 5 Nr. 3 SHVgVO ist eine Freihändige Vergabe zulässig bis 1.000.000 €, nach § 4 Abs. 6 ein Direktauftrag Bau zulässig bis 100.000 €.
Vielen Dank für den Hinweis – er ist berechtigt. Die ursprüngliche Tabelle war in der Bau-Spalte inkonsistent: Für Schleswig-Holstein stand dort die Schwelle der Freihändigen Vergabe (1.000.000 €, § 4 Abs. 5 Nr. 3 SHVgVO), während andere Länder den jeweiligen Direktauftragswert zeigten. Da der Beitrag sich auf Direktaufträge konzentriert, haben wir die Tabelle korrigiert und die Spalte einheitlich auf Direktauftragsschwellen ausgerichtet. Für Schleswig-Holstein steht in der Bau-Spalte jetzt der korrekte Wert von 100.000 € (§ 4 Abs. 6 SHVgVO).
Viele Grüße