Die Kompetenzstelle Faire Beschaffung Berlin hat ihren Leitfaden „Nachhaltiger Einkauf in Berlin“ aktualisiert. Die neue Ausgabe richtet sich an Mitarbeitende der Berliner Verwaltung und öffentlicher Unternehmen, die Direktkäufe und kleinteilige Vergaben unterhalb der Schwellenwerte für formelle Verfahren durchführen.

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Der Leitfaden schließt nach eigener Darstellung eine Lücke, die das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) sowie die Ausführungsvorschrift zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (AV ILO) offen lassen: Während BerlAVG und AV ILO die Anforderungen an förmliche Vergabeverfahren regeln, fehlt eine praxisnahe Orientierungshilfe für kleinere Beschaffungsvorhaben, bei denen weder formelle Verfahren noch Sammelbestellmöglichkeiten zur Verfügung stehen. In Berlin belaufen sich die öffentlichen Einkäufe auf jährlich rund 5 Milliarden Euro; ein erheblicher Teil entfällt auf kleinteilige Bedarfe in Ämtern und Einrichtungen.

Was neu ist

Gegenüber der Vorauflage enthält die 2026er Ausgabe:

  • Ein erweitertes FAQ-Kapitel mit häufigen Fragen aus der Beratungspraxis, unter anderem zur Frage, ob bei Direktkäufen stets derselbe Anbieter beauftragt werden darf (grundsätzlich nein, auch hier sind drei Angebote einzuholen und die Marktrecherche zu dokumentieren)
  • Aktualisierte Übersichten zu glaubwürdigen Nachhaltigkeitssiegeln mit Angaben zur jeweiligen Lieferkettenstufe
  • Neue Praxisbeispiele aus Berliner Verwaltungen
  • Überarbeitete Textbausteine, die unmittelbar für Angebotseinholung und Auftragserteilung verwendet werden können

Produktgruppen und Anlagen

Der Leitfaden gliedert sich nach Produktgruppen: Textilprodukte, Sportbälle, Spielzeug, Lebensmittel und Catering, Veranstaltungen, Give-aways und Geschenke, Garten- und Landschaftsbauprodukte (einschließlich Blumen und Blumenerde), Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Druckerzeugnisse.

Im Anhang finden sich drei unmittelbar nutzbare Vorlagen: ein Textbeispiel für die Einholung eines Angebots für Arbeits- und Funktionskleidung aus sozial verantwortlichem Bezug, ein Muster für Catering-Beauftragungen sowie ein Formular zur Angabe von Nachweisen bei der Beschaffung von Lebensmitteln oder Cateringdienstleistungen.

Rechtlicher Rahmen in Berlin

Berliner öffentliche Stellen sind nach § 7 BerlAVG zur Berücksichtigung ökologischer und nach § 8 BerlAVG zur Berücksichtigung sozialer Kriterien verpflichtet. Ergänzt werden diese Vorgaben durch die Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU), die unter anderem die Bewertung von Lebenszykluskosten regelt, sowie durch die AV ILO, die seit dem 15. November 2023 verbindliche Anforderungen an sensible Produktgruppen stellt. Der Leitfaden macht diese Anforderungen auch für Beschaffungsvorgänge unterhalb der Schwellenwerte handhabbar.

Der Leitfaden steht auf der Website der Berliner Senatsverwaltung zum kostenlosen Download bereit und kann nach Angabe der Herausgeberin als Vorlage für eigene Dokumente genutzt werden.

Quellen