
Das Bundesministerium für Verkehr hat am 21. Mai 2026 einen neuen Förderaufruf für Elektrobusse gestartet: Bis zu 500 Millionen Euro stehen für die Beschaffung von mindestens 1.500 weiteren E-Bussen bereit – bei erstmals gesenkten Förderquoten.
Die zugrundeliegende „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ wurde am 6. Mai 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Förderskizzen können ab dem 26. Mai 2026 über das Förderportal easy-Online eingereicht werden; Einreichfrist ist der 21. Juli 2026. Mit dem neuen Förderaufruf soll die Beschaffung von mindestens 1.500 Fahrzeugen bei bis zu 150 Verkehrsunternehmen unterstützt werden.
„Wir haben bereits rund 1,5 Milliarden Euro in mehr als 5.300 klimafreundliche Busse investiert. Diesen erfolgreichen Weg führen wir konsequent fort: Allein mit dem im Jahr 2026 verfügbaren Haushaltsvolumen wollen wir weitere 1.500 E-Busse flächendeckend in den Einsatz bringen.“
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU)
Zwei neue Fördersäulen
Die neue Richtlinie unterteilt den Förderrahmen erstmals in zwei Bereiche: Das Aktivierungsprogramm richtet sich an Verkehrsunternehmen, die noch am Beginn ihrer Elektrifizierung stehen. Das Skalierungsprogramm adressiert Betriebe, die bereits einen nennenswerten Anteil ihrer Flotte auf Elektroantrieb umgestellt haben und den weiteren Ausbau planen. Die Mittelverteilung berücksichtigt Elektrifizierungsgrad und Einsatzkontext. Innerhalb beider Säulen erfolgt die Projektauswahl in einem wettbewerblichen Verfahren, bei dem Umweltbeitrag, Effizienz des Fördermitteleinsatzes, Umsetzungsperspektive sowie Einsatz- und Energiekonzept bewertet werden.
Geänderte Förderquoten
Gegenüber den Vorgängerprogrammen sinken die Förderquoten für die Fahrzeugbeschaffung: Bisher wurden 80 Prozent der Mehrkosten gegenüber einem vergleichbaren Dieselfahrzeug erstattet. Im Aktivierungsprogramm liegt die neue Quote bei bis zu 70 Prozent, im Skalierungsprogramm bei bis zu 55 Prozent. Förderfähig sind Batteriebusse (einschließlich Batterie-Oberleitungsbusse), Brennstoffzellenbusse sowie die Umrüstung konventioneller Fahrzeuge. Für Lade- und Wasserstoff-Tankinfrastruktur bleibt die Förderquote unverändert bei 40 Prozent. Die Investitionsbeihilfen sind auf maximal 30 Millionen Euro pro Unternehmen und Investitionsvorhaben begrenzt.
Bisherige Bilanz
Seit Einführung der ersten Richtlinie im Jahr 2021 wurden Förderbescheide für mehr als 5.300 Busse bei rund 330 Verkehrsunternehmen bewilligt. Mehr als 2.300 Fahrzeuge sind bereits im Betrieb; über ihre Nutzungsdauer vermeiden diese Busse nach Schätzung des BMV potenziell mehr als vier Millionen Tonnen CO₂. Die letzte Förderrunde aus dem Sommer 2025 umfasste Bewilligungen für 151 Unternehmen in Höhe von 417 Millionen Euro und unterstützt die Beschaffung von 1.887 E-Bussen.
Vergaberechtlicher Kontext
Verkehrsunternehmen, die den Förderantrag stellen, sind in der Regel öffentliche oder kommunale Unternehmen des Personennahverkehrs. Als Sektorenauftraggeber im Sinne des § 100 GWB unterliegen sie bei der tatsächlichen Beschaffung der geförderten Fahrzeuge – unabhängig von der Förderung – dem öffentlichen Vergaberecht. Die Zuweisung eines Förderbetrages aus dem Bundesaufruf ersetzt die Einhaltung der Vergabepflichten nicht; die Beschaffung der Fahrzeuge und Infrastruktur muss vergaberechtskonform erfolgen. Private Zuwendungsempfänger haben die in den Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest-P) festgelegten Vergabepflichten zu beachten.
Hinweise zur vergaberechtskonformen Beschaffung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben bietet der Leitfaden zur Beschaffung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben.
Eine Online-Informationsveranstaltung findet am 28. Mai 2026 um 13:00 Uhr statt.
Quellen
- Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr
- Förderrichtlinie im Bundesanzeiger
- Projektträger Jülich – Antragsunterlagen
Titelbild: Adobe Stock – chalabala