Teermaschine, Planierwalze und Bauarbeiter beim Fertigen einer Straße

Bundesverkehrsminister Schnieder hat beim „Dialogforum Bundesfernstraßen Digital“ den Startschuss gegeben: Building Information Modelling wird Regelverfahren für alle relevanten Projekte im Bundesfernstraßenbau. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz legt die rechtliche Grundlage – für öffentliche Auftraggeber ist damit nicht mehr die Frage, ob BIM kommt, sondern wie sie sich vorbereiten.

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Das ist BIM

Building Information Modeling (BIM) verändert die Art und Weise, wie Bauvorhaben geplant, ausgeführt und verwaltet werden: Ingenieure, Bauunternehmer und weitere Beteiligte arbeiten gemeinsam und vernetzt an digitalen Modellen, nutzen sämtliche Projektdaten und teilen ihr Wissen miteinander. Bauvorhaben und der spätere Betrieb sollen so günstiger, effizienter und terminsicherer werden. Für öffentliche Auftraggeber bedeutet das: BIM verändert nicht nur die Ausführung, sondern schon die Vergabeunterlagen – von der Leistungsbeschreibung über die Informationsanforderungen an Bieter bis zur Vertragsgestaltung.

Vom Pilotprojekt zum Regelverfahren

Am 27. März 2026 lud das Bundesverkehrsministerium zum „Dialogforum Bundesfernstraßen Digital“ nach Berlin – mehr als 1.000 Gäste aus Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis nahmen teil, vor Ort und digital. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder gab dort den Startschuss für den bundesweiten BIM-Rollout:

Wir vereinfachen Verfahren, reduzieren Bürokratie und machen die Digitalisierung zum Standard. Eine Schlüsselrolle spielt BIM: Damit schaffen wir die Grundlage für effizientere Planungs- und Bauprozesse, mehr Kostenkontrolle und eine deutlich bessere Zusammenarbeit aller Beteiligten. Deutschland wird BIM-Land!

Ab sofort sollen alle relevanten Projekte im Bereich der Bundesfernstraßen nach einheitlichen digitalen Standards geplant, gebaut und betrieben werden. Die Ziele sind konkret: Planungs- und Bauzeiten verkürzen, Kosten und Risiken frühzeitig erkennen, die Qualität der Bauwerke erhöhen und den Betrieb sowie die Erhaltung der Infrastruktur effizienter gestalten.

Die rechtliche Grundlage liefert das Infrastruktur-Zukunftsgesetz, das digitale Methoden wie BIM stärkt und verbindlicher macht. Es schafft die Voraussetzungen, um Planungsprozesse zu beschleunigen, Genehmigungsverfahren zu modernisieren und digitale Standards dauerhaft im Infrastrukturbereich zu verankern. Die operative Umsetzung liegt bei Autobahn GmbH des Bundes und DEGES, die im engen Austausch mit Ländern, Verbänden und der Wissenschaft arbeiten.

Vorbereitet war der Boden gut: Im Frühjahr 2024 hatten sich Autobahn GmbH, DEGES und mehrere Bauverbände auf einen BIM-Leistungskatalog geeinigt, der die Ausschreibung und Abrechnung von BIM-Leistungen einheitlich regelt. Das Dokument beschreibt, wie BIM-Leistungen für Planungs- und Bauphase eindeutig beschrieben und vergütet werden können – und adressiert damit ein Kernproblem: die fehlende gemeinsame Sprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bei Leistungsbeschreibung und Kalkulation. Dieser Katalog ist jetzt die Arbeitsgrundlage für den Regelbetrieb.

Dass das Programm bereits konkrete Ergebnisse liefert, zeigt ein Praxisdokument, das einen Tag vor dem Dialogforum veröffentlicht wurde: „BIM-gestützte Nachhaltigkeitsanalysen von Infrastrukturen“ beschreibt erstmals strukturiert, wie Nachhaltigkeitsindikatoren – etwa zu Umweltwirkungen, Flächeninanspruchnahme oder Kosten – mithilfe digitaler Modelle und Geoinformationen (teil-)automatisiert berechnet werden können. BIM wird damit nicht nur zum Werkzeug für schnellere Planung, sondern auch für belastbare Nachhaltigkeitsbewertungen über den gesamten Lebenszyklus eines Infrastrukturprojekts.

BIM in Europa: Der internationale Kontext

Deutschland ist nicht allein auf diesem Weg. Tschechien hat per Gesetz eine BIM-Pflicht für öffentliche Bauprojekte ab 135 Millionen Tschechischen Kronen – rund 5,4 Millionen Euro – eingeführt, die ab dem 1. Januar 2027 gilt. Litauen hat verbindliche BIM-Anforderungen im öffentlichen Sektor bereits umgesetzt, Spanien verabschiedete im Juni 2023 seinen BIM-Plan für die öffentliche Beschaffung, Griechenland folgte im Juni 2024.

Hinter dieser Entwicklung steht systematische Förderung durch die EU-Kommission: Seit 2017 hat sie über das Technical Support Instrument rund zehn BIM-bezogene Projekte in sieben Mitgliedstaaten unterstützt. „BIM ist ein kritischer Reformbeschleuniger“, erklärt Kaspar Richter, Abteilungsleiter bei SG REFORM. „Es ist ein Schlüsselinstrument, um den Gegenwert öffentlicher Investitionen zu verbessern.“

Ergänzt wird diese Arbeit durch die Public Buyers Community der EU-Kommission, die öffentliche Auftraggeber aus ganz Europa im Erfahrungsaustausch zusammenbringt und konkrete Handlungsleitfäden für die BIM-Integration in Vergabeprozesse erarbeitet. Praktiker wie Michał Latała vom polnischen Infrastrukturprojekt CPK berichten dort, wie BIM-Anforderungen auf Basis von ISO 19650 und strukturierten Informationsanforderungen rechtssicher in Ausschreibungen formuliert werden.

Nordrhein-Westfalen: BIM-Bauantrag in der Praxis

Zeitgleich zum Bundesfernstraßen-Rollout treibt Nordrhein-Westfalen eine andere Dimension der BIM-Nutzung voran: den BIM-basierten Bauantrag. Eine im April 2026 veröffentlichte Machbarkeitsstudie der Ruhr-Universität Bochum – im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) – belegt, dass eine BIM-gestützte Bauantragsprüfung nach der Landesbauordnung NRW fachlich tragfähig ist. In neun Pilotprojekten aus acht Kommunen wurde das System unter realen Bedingungen erprobt und überwiegend bestätigt.

Die Studie macht deutlich, wo die eigentlichen Hürden liegen – nicht in den Tools, sondern in fehlender Standardpflege, unzureichender Vorprüfung und uneinheitlichen Kontextdaten wie Vermessung und Geländehöhen. Die Empfehlungen sind konkret: eine zentrale Pflegestelle für die Modellierungsrichtlinie, eine landesweite Plattform als verbindliche Quelle für Prüfregeln und eine formale Vorprüfung des BIM-Modells als Pflichtschritt vor der Einreichung.

Für öffentliche Auftraggeber ist der Zusammenhang relevant: Wer BIM bereits im Genehmigungsverfahren einsetzt, schafft eine konsistentere Datenlage für die spätere Vergabe von Bauausführungsleistungen. Die Informationsstrukturen aus dem Genehmigungsmodell lassen sich – bei geeigneter Vorbereitung – in die Ausschreibungsphase übertragen und reduzieren dort Aufwand bei Leistungsbeschreibung und Mengenermittlung.

Was Vergabestellen heute schon tun können

Für Vergabestellen außerhalb des Bundesfernstraßenbaus bedeutet der aktuelle Schub: Die Richtung ist gesetzt, die Werkzeuge liegen vor – wer jetzt beginnt, BIM-Anforderungen zu verstehen und schrittweise einzuführen, ist vorbereitet.

Leistungsbeschreibungen vorbereiten: Der BIM-Leistungskatalog für den Bundesfernstraßenbau bietet eine strukturierte Grundlage, um BIM-Leistungen in Vergabeunterlagen beschreibbar und kalkulierbar zu machen – auch wenn das eigene Projekt kein Fernstraßenprojekt ist. Wer die Logik der Informationsanforderungen (welche Daten liefert wer, wann und in welchem Format?) einmal verstanden hat, kann sie auf andere Bauprojekte übertragen.

Normenkenntnis aufbauen: ISO 19650 hat sich europaweit als Referenz etabliert und kann in technischen Spezifikationen zitiert werden. Rechtlich steht einer freiwilligen BIM-Anforderung in Vergabeunterlagen nichts im Weg: Technische Spezifikationen können nach VgV und VOB/A auf anerkannte Standards verweisen. ISO 19650 regelt, wie Informationen im BIM-Prozess erstellt, geteilt und verwaltet werden – und bildet die gemeinsame Sprache für Auftraggeber und Bieter.

Markt beobachten: Tschechiens Schwellenwert von 5,4 Millionen Euro ist ein brauchbarer Anhaltspunkt, um zu entscheiden, für welche Vorhaben eine BIM-Marktübersicht sinnvoll ist. Auch der Blick auf das Infrastruktur-Zukunftsgesetz lohnt: Was heute für Bundesfernstraßen gilt, kann morgen als Blaupause für weitere Bereiche der öffentlichen Beschaffung dienen.

Wissensaufbau strukturieren: Das MHKBD NRW stellt auf dem Bauportal eine BIM-Wissensplattform bereit, die mit Quick-Check und Self-Assessment einen niedrigschwelligen Einstieg ermöglicht. Das Angebot richtet sich an kommunale Bauverwaltungen, ist aber auch für andere öffentliche Auftraggeber als Orientierung geeignet.

Quelle und Links