Die neue grün-schwarze Koalition in Baden-Württemberg will die Wertgrenzen für das Beschaffungswesen bis zur europarechtlichen Obergrenze anheben und sich am geplanten Digitalen Marktplatz Deutschland der Bundesregierung beteiligen. Für kommunale Auftraggeber im Land würde das mittelfristig weniger Formalpflichten bei der Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte bedeuten.
Schwellenwerte bis zur Grenze des landesrechtlichen Spielraums
Im Kapitel zur Staatsmodernisierung kündigt die grün-schwarze Koalition an, die Schwellenwerte für das Beschaffungswesen des Landes „bis zur Grenze des landesrechtlichen Spielraums“ zu erhöhen. Eine konkrete Zielmarke nennt der Vertrag nicht.
Für die Kommunen formuliert das Koalitionsprogramm eine eigene Zusage: Die Wertgrenzen für vergaberechtliche Verfahren sollen „bis zu den europarechtlich möglichen Schwellenwerten“ angehoben werden. Auch hier bleibt offen, in welchem Zeitrahmen und durch welches Instrument das umgesetzt werden soll – durch eine Änderung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung, durch eine Novelle des Landeshaushaltsrechts oder auf anderem Weg.
Für die Kommunen des Landes wäre eine Anhebung der Wertgrenzen relevant: Die geltenden Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen im Unterschwellenbereich sind in der Verwaltungsvorschrift Beschaffung Baden-Württemberg geregelt.
Beschaffung vereinfachen, standardisieren und digitalisieren
Die Koalition will das Beschaffungswesen vereinfachen, indem sie Vorgaben vereinheitlicht und digital anschlussfähig macht. Ausdrücklich unterstützt werden sollen die „Prozesse zur Einrichtung einer bundesweiten digitalen Beschaffungsplattform“. Konkret bekennen sich Grüne und CDU zur Beteiligung an der von der Bundesregierung geplanten E-Vergabeplattform „Digitaler Marktplatz Deutschland“.
Der Bundeskoalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht vor, das bisherige „Kaufhaus des Bundes“ zu einem digitalen Marktplatz für Bund, Länder und Kommunen auszubauen und die bestehenden Vergabeplattformen zu konsolidieren. Baden-Württemberg erklärt sich damit zu einem frühen Unterstützer dieses Vorhabens.
Das Ziel, das der Koalitionsvertrag formuliert: eine „effiziente, standardisierte und für Kommunen anschlussfähige Beschaffungsstruktur“.
Open Source: Bekenntnis mit Vorbehalt
Der Koalitionsvertrag enthält ein Bekenntnis zu „souveräner IT-Infrastruktur“ und zur Vermeidung von Vendor-Lock-in. Konkret will die Koalition Open-Source-Software „dort einsetzen, wo es sinnvoll erscheint“. Die Open Source Business Alliance (OSBA) kritisiert diese Formulierung als unzureichend: In der Beschaffungspraxis trete das „eigentlich Sinnvolle“ oft hinter kurzfristige Bequemlichkeit zurück. Der Verband fordert eine „Open Source First“-Strategie, bei der freie Software die Standardoption ist – und verweist auf das Prinzip „Public Money, Public Code“ als Wirtschaftsförderinstrument für den regionalen Mittelstand. Wie digitale Souveränität in der öffentlichen Beschaffung rechtlich verankert werden kann, beschreibt unser Überblicksbeitrag zu digitaler Souveränität und öffentlicher Beschaffung.
Quelle und Links
- Koalitionsvertrag „AUS VERANTWORTUNG FÜRS LAND – Gemeinsam stark in stürmischen Zeiten“ zwischen Grünen und CDU Baden-Württemberg 2026 (129 Seiten)
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