CDU und SPD in Rheinland-Pfalz haben ihren Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2026–2031 verabschiedet. Das rund 100 Seiten starke Papier enthält auch vergaberechtliche und beschaffungspolitische Vorhaben: eine Weiterentwicklung des Landestariftreuegesetzes, eine Prüfung höherer Vergabegrenzen im Unterschwellenbereich sowie eine stärkere Bündelung von Beschaffungsprozessen in Feuerwehr und kommunalem Vollzugsdienst.

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Tariftreue

Das bestehende Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz soll nach dem Willen der Koalitionspartner weiterentwickelt werden. Ziel ist eine Anschlussfähigkeit an das auf Bundesebene jüngst in Kraft getretene Tariftreuegesetz. Tariftreue soll als Leitprinzip öffentlicher Auftragsvergabe im Land verankert bleiben.

Für Branchen ohne einschlägigen Tarifvertrag plant die Koalition die Einführung eines Mindestentgeltsystems. Bestehende Tariftreueregelungen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sollen erhalten bleiben.

Wertgrenzen im Unterschwellenbereich

Im haushaltspolitischen Teil des Koalitionsvertrags kündigt die Koalition an, eine Erhöhung der Wertgrenzen („Vergabegrenzen“) für Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich zu prüfen. Ziel sei die Vereinfachung der Beschaffungspraxis für öffentliche Auftraggeber bei kleineren Aufträgen. Darüber hinaus sollen Erfahrungen mit vereinfachten Vergabeverfahren, die aus dem Sondervermögen gewonnen wurden, systematisch ausgewertet werden.

Bauvergabe: Generalunternehmer und ÖPP

Im Bereich Bauen und Infrastruktur sieht der Koalitionsvertrag flexible Vertrags- und Vergabeformen vor. Neben der klassischen Einzelvergabe soll künftig stärker die Generalunternehmervergabe in Betracht gezogen werden. Bei geeigneten Vorhaben will die Koalition zudem die Eignung von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) prüfen. Freiberufliche Architekten und Ingenieure sollen weiterhin in Planungs- und Bauprozesse einbezogen werden.

Beschaffungsbündelung bei Feuerwehr und kommunalem Vollzugsdienst

Im Brand- und Katastrophenschutz plant die Koalition eine stärkere Zentralisierung der Beschaffung. Das zuständige Landesamt soll Sammelbestellungen durchführen und gebündelte Ausschreibungen koordinieren. Auf landesspezifische Sondervorschriften für Feuerwehrfahrzeuge soll verzichtet werden, um eine einheitlichere und wirtschaftlichere Beschaffung zu ermöglichen.

Auch beim kommunalen Vollzugsdienst sieht der Koalitionsvertrag eine Bündelung von Beschaffungsprozessen vor. Die Koalition kündigt an, entsprechende Verfahren zu zentralisieren.

Hintergrund

Die CDU war aus der Landtagswahl am 22. März 2026 erstmals seit 35 Jahren als stärkste Kraft in Rheinland-Pfalz hervorgegangen. Am 2. Mai 2026 stimmten beide Parteien auf Parteitagen dem Koalitionsvertrag zu: Die CDU votierte auf ihrem Kleinen Parteitag in Mainz einstimmig, die SPD-Delegierten in Nieder-Olm mit 288 Ja-Stimmen bei vier Gegenstimmen und sechs Enthaltungen.

Die Unterzeichnung des Koalitionsvertrags sowie die Bekanntgabe der Kabinettsmitglieder sind für die laufende Woche geplant. Am 18. Mai 2026 soll der Landtag Gordon Schnieder (CDU) zum neuen Ministerpräsidenten wählen. Der scheidende Regierungschef Alexander Schweitzer (SPD) wird dem neuen Kabinett nicht angehören; die SPD übernimmt unter anderem das Finanzministerium.

Quelle und Links

Titelbild: SPD RLP