Der sachsen-anhaltinische Landtag

Die Zahl verpflichtender Formblätter habe sich in den letzten Jahren reduziert – nicht erhöht. Dies erklärte die Landesregierung Sachsen-Anhalts in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage eines Landtagsabgeordneten der CDU.

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Die Drucksache 8/6830 vom 14. April 2026 dokumentiert neun Fragen und die dazugehörigen Antworten. Ausgangspunkt: Unternehmen schildern in Firmenbesuchen des Abgeordneten, dass der bürokratische Aufwand bei öffentlichen Ausschreibungen so stark gestiegen sei, dass eigenes Personal allein für die formale Bearbeitung der Vergabeunterlagen eingestellt werden müsse. Auch der Landrat des Burgenlandkreises, Götz Ulrich, habe die wachsende Belastung für Kommunen öffentlich kritisiert.

Formblätter reduziert, Komplexität strukturell bedingt

Die Antwort der Landesregierung räumt die empfundene Komplexität ein, erklärt sie aber mit dem mehrstufigen Rechtssystem, in dem EU- und Bundesrecht den Handlungsspielraum des Landes beschränke. Im Unterschwellenbereich haben die Länder zwar Gesetzgebungskompetenz, sind aber durch Europarecht und Haushaltsrecht eingeschränkt.

Die Anzahl verpflichtender Formblätter und Eigenerklärungen habe sich laut Ministerium in den letzten Jahren zudem reduziert. Wo Merkblätter entstehen, etwa durch jährlich aktualisierte Mindeststundenentgelte im Rahmen der Tariftreue, sei das kein Bürokratieaufbau, sondern eine Hilfestellung, die Unternehmen eigene Berechnungen erspare.

Novellierung 2025 sorge für Entlastung

Die Landesregierung erkennt an, dass Umfang und Komplexität von Vergabeunterlagen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Für Entlastungen habe die kürzlich erfolgte Novellierung des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) und dabei insbesondere das in Sachsen-Anhalt eingeführte Bestbieterprinzip gesorgt.

Als Lösung für Mehrfachabfragen identischer Nachweise verweist das Ministerium zudem auf die Präqualifikation: Unternehmen können ihre Eignung einmalig nachweisen und diesen Nachweis in nachfolgenden Vergabeverfahren einsetzen. Eine bundesweite zentrale Datenbank lehnt die Landesregierung als unpraktikabel ab – zumal bei EU-weiten Verfahren könnten ausländische Bieter darauf ohnehin nicht zugreifen.

Die elektronische Vergabe ist in Sachsen-Anhalt zum Regelfall geworden und deckt alle Verfahrensschritte ab – von der Bekanntmachung bis zur Beauftragung.

Entbürokratisierung auf dem Vergabesymposium

  • Vortrag von Norbert Dippel, Fachanwalt für Vergaberecht: Lean, aber legal – eine Anleitung zur klugen Entbürokratisierung
  • 19. – 20. Mai 2026
  • Jahrhunderthalle Bochum

Evaluation für 2026 angekündigt

Noch im laufenden Jahr sollen Teile des TVergG LSA evaluiert werden: Konkret betroffen sind die Vorschriften zu Kontrollen (§ 17) und zu Sanktionen (§ 18). Das Ministerium betont, im ständigen Austausch mit der Praxis zu stehen und Erfahrungen und Erwartungen nach Möglichkeit ins Landesvergaberecht einfließen zu lassen.

Die vollständige Drucksache 8/6830 ist beim Landtag von Sachsen-Anhalt abrufbar.

Titelbild: © Foto: Ra Boe / Wikipedia