
Vereinfachung und Transparenz sind kein Widerspruch. Sie erfordern aber ein Umdenken: weg von der formalen Verfahrenskontrolle vorab, hin zur systematischen Nutzung von Beschaffungsdaten im Nachhinein. Ein Blick in die USA zeigt, wie das funktionieren kann – und was Deutschland daraus lernen könnte.
Die Forderung nach Beschleunigung in der öffentlichen Beschaffung ist unüberhörbar und legitim. Angesichts enormer Transformationsaufgaben müsse der Staat schneller handlungsfähig werden, etwa durch die Anhebung der Wertgrenzen und die Ausweitung von Direktaufträgen. Der Weg dorthin führt über den Verzicht auf formale Ex-ante-Transparenz: keine Bekanntmachung, kein regulierter Wettbewerb.

Der Autor
Carsten Klipstein gestaltet seit über zwanzig Jahren unternehmerisch die Digitalisierung des öffentlichen Auftragswesens mit. Er ist Vorsitzender der Geschäftsführung der cosinex GmbH und Autor zahlreicher Fachbeiträge zu Vergaberecht, öffentlicher Beschaffung und Digitalisierung der Verwaltung.
Das bisherige deutsche Vergaberegime im Unterschwellenbereich beruht auf einem Gleichgewicht: Hohe formale Regulierung – zunächst durch VOB und VOL, dann UVgO – kompensiert die Tatsache, dass der Markt mangels Transparenz den fairen Wettbewerb nicht selbst gewährleisten kann. Wer dieses Gleichgewicht verschiebt, muss wissen, was auf der anderen Seite der Waage liegen kann.
Die Behauptung geringer Transparenz mag angesichts von Vergabestatistik und weiteren Datensilos wie TED auf den ersten Blick unplausibel wirken. Klar wird der Zusammenhang, wenn man das deutsche Vergaberegime mit einem vergleicht, welches die Pole Regulierung und Transparenz diametral anders platziert: dem der Vereinigten Staaten. Beide Länder unterliegen dem Government Procurement Agreement (GPA) der WTO, ihre Regelungen sind also zumindest verwandt, jedenfalls aber vergleichbar.
USA: Maximale Ex-post-Transparenz
In den Vereinigten Staaten hat sich über Jahrzehnte eine Kultur der radikalen Ex-post-Transparenz entwickelt. Den Ausgangspunkt bildet der Freedom of Information Act (FOIA) von 1966, der Bürgern ein grundsätzliches Recht auf Zugang zu Behördeninformationen einräumt – einschließlich seiner eigenen Grenze: Vertrauliche Geschäfts- und Finanzinformationen sind über Exemption 4 ausdrücklich geschützt. Der FOIA begründete eine Kultur der Offenlegung, aber er ist ein reaktives Instrument: Informationen fließen erst auf Anfrage.
Für die proaktive Veröffentlichung von Ausgabendaten bedurfte es weiterer Schritte. 2006 verpflichtete der Federal Funding Accountability and Transparency Act (FFATA) die Bundesbehörden, sämtliche Ausgaben ab 25.000 Dollar auf einer öffentlich zugänglichen Website darzustellen – daraus entstand USASpending.gov. 2014 erweiterte der Digital Accountability and Transparency Act (DATA Act) diese Pflicht um einheitliche Datenstandards, die Verknüpfung von Ausgaben mit Programmen und die Einbeziehung aller direkten Bundesausgaben. Der Grundsatz hinter dieser Entwicklung: Was mit öffentlichem Geld bezahlt wird, soll öffentlich einsehbar sein – nicht erst auf Anfrage, sondern standardmäßig.
Der Detailgrad von USASpending.gov reicht bis auf Einzelvertrags- bzw. Transaktionsebene: Behörde, Empfänger, Ort, Zeitraum, Produktkategorie – öffentlich durchsuchbar und regelmäßig aktualisiert. Für ein deutsches Publikum lässt sich das am ehesten so einordnen: Man stelle sich vor, die Vergabestatistik des BMWK enthielte nicht nur aggregierte Fallzahlen, sondern einzelne Verträge mit Auftragnehmer, Auftragswert und Leistungsbeschreibung – und wäre öffentlich im Internet durchsuchbar. Dass auch USASpending.gov mit Datenqualitäts- und Vollständigkeitsproblemen kämpft – das Government Accountability Office (GAO) weist regelmäßig darauf hin –, ändert nichts am Grundsatz: Die Architektur ist auf maximale Offenlegung angelegt.
Diese Datenverfügbarkeit hat einen ganzen Sektor hervorgebracht: spezialisierte Datenanbieter wie Deltek GovWin IQ oder HigherGov, deren Geschäftsmodell darin besteht, Millionen öffentliche Kaufbelege und Vertragsdaten zu aggregieren, zu strukturieren und als „Market Intelligence“ zu verkaufen. Nutzer sind sowohl öffentliche Auftraggeber, die eine valide Datengrundlage für ihr Benchmarking erhalten und sich mit Nachbarkommunen unmittelbar vergleichen können, als auch Unternehmen, die sehen, wer was wann von wem und zu welchem Preis gekauft hat.
Das offene Kassenbuch: Transparenz auf kommunaler Ebene
Die Transparenz beschränkt sich nicht auf die Bundesebene. Auf kommunaler Ebene veröffentlichen immer mehr Städte ihr komplettes „Checkbook“ online – jede einzelne Zahlung, jeden Empfänger, jeden Betrag, durchsuchbar für jeden Bürger. Eine Erhebung des U.S. PIRG Education Fund aus dem Jahr 2013 ergab, dass bereits damals 17 der 30 größten US-Städte solche Online-Checkbook-Portale anboten. Seitdem ist die Verbreitung weiter gewachsen. Führend sind Portale wie Checkbook NYC, SF OpenBook in San Francisco und der Bundesstaat Ohio, der mit OhioCheckbook.gov die Ausgaben auf Staats- und Kommunalebene in einem gemeinsamen Portal darstellt.
Ein besonders anschauliches Beispiel liefert Anchorage, Alaska. Die Stadt mit rund 290.000 Einwohnern hat im Februar 2024 ihr „MOA Online Checkbook“ freigeschaltet (www.muni.org/online-checkbook). Das Portal wird monatlich aktualisiert und ist ohne Registrierung durchsuchbar – nach Empfänger, Abteilung, Fonds und Zeitraum. Einnahmen, Sachausgaben und Personalkosten sind getrennt dargestellt. Historische Daten reichen bis 2018 zurück. Ein Bürger in Anchorage kann heute nachvollziehen, welche Summe seine Stadt im vergangenen Monat an welches Unternehmen gezahlt hat.
Der Hintergrund der Einführung ist aufschlussreich: Die Stadtverordnetenversammlung hatte zunehmend Schwierigkeiten, Verträge und Finanzdaten von der Verwaltung zeitnah zu erhalten. Die Antwort war kein zusätzliches Genehmigungsverfahren – sondern vollständige Transparenz über das, was tatsächlich ausgegeben wird. Assembly Chair Christopher Constant formulierte die Absicht so: Anchorage solle ein Maßstab für offenes und transparentes Regieren werden.
Der Markt wird auf diese Weise regelrecht gläsern. Informationsasymmetrien sind nahezu aufgehoben, zumindest aber drastisch reduziert. Die Transparenz selbst wird zum Steuerungsinstrument, denn sie reduziert Unsicherheiten auf beiden Seiten.
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Regulatorische Grenzen der Transparenz in Deutschland
Wollte man dieses Modell in Deutschland einführen, so stieße man schnell auf regulatorische Grenzen: Preiskalkulation, Angebotsstrategie und Einheitspreise sind nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) geschützte Geschäftsgeheimnisse, gleichsam das „Kronjuwel“ des Bieters. Die Behörde ist lediglich die Empfängerin dieser Daten zu einem klar definierten Zweck, nämlich der Angebotswertung. Eine Weitergabe dieser Daten durch sie wäre rechtlich hoch problematisch.
Auch eine hypothetische Verpflichtung der Bieter zur Zustimmung in den Vergabeunterlagen – mit einer Klausel, die die Zustimmung zur Preisveröffentlichung als Teilnahmevoraussetzung formuliert – wäre vergaberechtlich angreifbar und dürfte einer besonders strengen Rechtfertigung bedürfen.
Selbst der Datentausch innerhalb der öffentlichen Hand ist streng limitiert: Die Daten, die eine Vergabestelle erhebt, unterliegen einer klaren Zweckbindung. Sie ergibt sich nicht nur aus dem Vergaberecht selbst, sondern – wenn personenbezogene Daten umfasst sind – auch fundamental aus dem Datenschutz, konkret Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO (Grundsatz der Zweckbindung).
Die aktuelle Verschiebung – und ihr Risiko
Der Vergleich der beiden Modelle offenbart fundamentale Unterschiede in den Vergaberegimen und ihrer zugrunde liegenden Philosophie: Die Vereinigten Staaten nehmen im Bereich kleinerer Aufträge geringere formale Verfahrensanforderungen in Kauf und kompensieren diese mit maximaler Ex-post-Transparenz. Die Marktdaten – insbesondere Preise – dienen als starkes Kontroll- und Benchmarking-Instrument.
Das bisherige deutsche System kompensiert hingegen relativ geringe Ex-post-Transparenz mit hoher formaler Regulierung, etwa durch die UVgO. Die Regulierung sichert den Wettbewerb, weil der Markt es mangels Transparenz nicht kann.
Mit den aktuellen politischen Bestrebungen zur Erhöhung der Wertgrenzen wird diese Regulierung nun abgebaut. Der Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes sieht eine Wertgrenze für Direktaufträge von 50.000 Euro vor; auf Landesebene haben mehrere Länder die Grenzen teils deutlich darüber angehoben. Im Gegenzug wird keine Transparenz aufgebaut – im Gegenteil: Derselbe Entwurf sieht vor, die Meldepflicht zur Vergabestatistik von bisher 25.000 auf 50.000 Euro zu erhöhen. In Ländern wie Brandenburg und Bayern, die Direktaufträge nicht als meldepflichtig betrachten, fallen bereits heute Beschaffungen von bis zu 250.000 Euro aus der statistischen Erfassung. Das Ergebnis kann ein gefährlicher Kontrollverlust sein, ein blinder Fleck.
Wer Verfahren entformalisiert, muss Daten standardisieren – sonst gewinnt der Staat Tempo im Einzelfall und verliert Steuerbarkeit im Gesamtsystem. Die Alternative liegt nicht in der Wiederherstellung alter Regulierung, sondern in der Nutzung eines Steuerungsinstruments, das in Deutschland bisher kaum eingesetzt wird: der systematischen Erfassung und Auswertung von Beschaffungsdaten unterhalb der Bekanntmachungspflicht.
Intelligente Nutzung legal verfügbarer Daten
Ein schlichtes Copy & Paste der US-Transparenzregeln scheidet aus genannten Gründen aus, es entspräche der Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen. Worauf es also umso mehr ankommt, ist die intelligente Nutzung derjenigen Daten, über die wir legal und massenhaft verfügen können: die Metadaten aller Beschaffungen, zu denen keine Bekanntmachung erfolgt und die nicht im Rahmen einer Vergabeakte dokumentiert werden.
Im Unterschied zum US-Modell geht es dabei nicht um die Veröffentlichung von Preisen oder die Schaffung einer gläsernen Marktsituation. Es geht um die strukturierte Erfassung von Metadaten: Was wurde beschafft, in welcher Produktkategorie, in welchem Volumen, von welcher Stelle, mit welcher Häufigkeit? Diese Metadaten sind bei geeigneter Ausgestaltung grundsätzlich weder geschäftsgeheimnis- noch personenbezogen. Sie fallen bei jeder Beschaffung ohnehin an – sie werden nur bisher nicht systematisch erhoben und ausgewertet.
Auf die Datenerfassung muss besser als bisher eine intelligente Datenverarbeitung zu verwertbaren Signalen folgen: Wo entstehen Bedarfe? Wo werden identische Leistungen dezentral und unkoordiniert beschafft? Wo gibt es strukturelle Engpässe im Prozess?
Das ist keine Theorie. Das Forschungsvorhaben „Evidenzbasierte Einblicke in das Beschaffungs- und Vergabewesen NRW“ der Universität der Bundeswehr München, beauftragt durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klima und Energie NRW, hat erstmals eine datenbasierte Gesamtanalyse des Beschaffungsverhaltens der Landesverwaltung vorgelegt (Zusammenfassung im Blog). Die Studie zeigt, dass der Landesverwaltung bisher eine evidenzbasierte Übersicht fehlte – und dass eine solche Übersicht ein belastbares Fundament für die Diskussion von Regeln und Wertgrenzen liefern kann.
Beschleunigung durch bessere Datennutzung
Die Beschleunigung liegt also nicht im Verzicht auf Kontrolle, sondern in der bestmöglichen Nutzung der verfügbaren Informationen. Die Forderung muss lauten: Beschleunigung durch bessere Datennutzung, die den Wettbewerb nicht abschafft, sondern intelligenter macht.
Mit dem Modul „Erfassung Direktauftrag“ (EDI) zeigt das Land Nordrhein-Westfalen, wie eine solche Datenerfassung in der Praxis aussehen kann: Die webbasierte Anwendung erlaubt Bedarfsträgern die Erfassung von Direktaufträgen unter Angabe von Kerninformationen. Dazu gehören insbesondere Angaben, die sich ohne zusätzlichen Aufwand aus der Rechnung, dem Auftrag oder der Bestellung entnehmen lassen, ergänzt um eine KI-basierte Erfassung des CPV-Codes. Behördenspezifische Dashboards und Auswertungen auf Behörden- und Systemebene ermöglichen die Dokumentation, Kontrolle und Steuerung der Beschaffungstätigkeit.
Genau darin liegt der entscheidende Unterschied zum US-Modell: Es geht nicht um öffentliche Transparenz im Sinne eines offenen Kassenbuchs, sondern um interne Steuerungstransparenz – um eine Datenarchitektur, die dem Staat die Fähigkeit erhält, seine eigene Beschaffung zu verstehen und zu steuern, auch wenn formale Verfahrensanforderungen zurückgenommen werden.
Der Blick in die USA auf dem Vergabesymposium 2026
Die Frage, wie sich Beschleunigung und Kontrolle verbinden lassen, beschäftigt nicht nur Deutschland. „Cutting red tape – the right way“ lautet der Titel des Vortrags von Prof. Christopher R. Yukins auf dem Vergabesymposium 2026, mit dem wir diesen transatlantischen Vergleich vertiefen und die Vergaberegime Europas und der USA einander gegenüberstellen. Die Veranstaltung findet am 19. und 20. Mai 2026 in Bochum statt.
Titelbild: ochikosan – Adobe Stock
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