
Der Bund setzt weiter auf quelloffene Software als Weg zu mehr digitaler Souveränität: Das Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) hat am 15. April 2026 einen Strategieprozess eingeleitet, der die weitere Verbreitung von openDesk und openCode in deutschen und europäischen Behörden vorantreiben soll.
Als externen Strategieberater konnte ZenDiS Dr. Stefan Groß-Selbeck gewinnen. Der Aufsichtsratsvorsitzende und Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), Dr. Markus Richter, erklärte:
Mit Stefan Groß-Selbeck konnten wir einen ausgewiesenen Experten für die strategische Neuaufstellung des ZenDiS gewinnen. Ziel des Strategieprozesses ist, die großen Potenziale des ZenDiS zu heben. Die Erfahrungen von Stefan Groß-Selbeck bei der strategischen Weiterentwicklung von innovativen Unternehmen ist genau das, was ZenDiS jetzt benötigt.
Im Rahmen des Prozesses sollen konkrete Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige Skalierung des ZenDiS erarbeitet werden. Dabei soll das Open-Source-Ökosystem nicht nur in Deutschland, sondern auch europaweit stärker aktiviert werden.
openDesk und openCode
Die Neuausrichtung konzentriert sich auf zwei Kernangebote: openDesk ist eine quelloffene Office- und Kollaborationssuite, die als datenschutzfreundliche Alternative speziell für die öffentliche Verwaltung entwickelt wurde. Das BMDS selbst testet openDesk derzeit an über 80 Arbeitsplätzen; in weiteren Behörden in Deutschland und Europa ist die Suite bereits im Einsatz. openCode ist eine gemeinsame Plattform der öffentlichen Verwaltung für den Austausch von Open-Source-Software und gilt als Baustein für den Aufbau einer souveränen digitalen Infrastruktur.
Groß-Selbeck war unter anderem CEO von Xing (heute New Work SE), Deutschlandchef von eBay und CEO von BCG Digital Ventures. Heute unterstützt er technologiegetriebene Unternehmen bei ihrer strategischen Weiterentwicklung.
Früheres Engagement des Bundes bei Open-Source-Beschaffung
Die Neuausrichtung steht im Kontext einer längeren Debatte um den Stellenwert von quelloffener Software in der öffentlichen IT-Beschaffung. ZenDiS hatte bereits 2024 in einem Positionspapier gefordert, das damalige Vergabetransformationspaket zu nutzen, um einen „weitreichenden und wirksamen Open-Source-Vorrang“ zu verankern. Konkret sprach sich das Zentrum für Änderungen in der Vergabeverordnung (VgV) aus – in den Vorgaben zur Leistungsbeschreibung (§ 31 und § 32 VgV) sowie zum Zuschlag (§ 58 VgV). Digitale Souveränität sollte demnach als eigenständiges Zuschlagskriterium verankert werden; auch Lock-in-Effekte sollten bei der Wirtschaftlichkeitsbewertung Berücksichtigung finden.
Die Forderungen knüpften an das Gutachten von Professor Andreas Wiebe aus dem Jahr 2023 an, das die Open Source Business Alliance beauftragt hatte. Wiebe hatte darin einen ausdrücklichen Open-Source-Vorrang im Vergaberecht empfohlen und eine Regelung in der VgV oder im E-Government-Gesetz als am zielführendsten eingestuft.
Auch der Koalitionsvertrag der früheren Bundesregierung hatte 2021 vorgesehen, IT-Entwicklungsaufträge „in der Regel“ als Open Source zu beauftragen – eine Absichtserklärung, die ohne konkrete vergaberechtliche Umsetzung blieb. Im März 2026 verständigten sich BMDS und Bitkom auf einheitliche Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Open-Source-Lösungen (EVB-IT Open Source), die öffentlichen Auftraggebern erstmals einen standardisierten Vertragsrahmen für diesen Beschaffungsbereich an die Hand geben.
Die Debatte um digitale Souveränität hat sich in den vergangenen Jahren zudem europäisch weiterentwickelt: Verbände und Kommission diskutieren Präferenzregelungen für europäische Technologien bei der öffentlichen Auftragsvergabe; für 2026 ist mit dem Cloud & AI Development Act ein verbindlicher EU-Rechtsrahmen für souveräne Cloud-Dienste geplant.
Quellen
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Titelbild: Luke Southern – Unsplash

