Beschleunigung durch Dialog und Verhandlung – das verspricht Dr. Stefan Mager auf dem Vergabesymposium 2026, das am 19. und 20. Mai in Bochum stattfindet. Wir sprachen mit dem Fachanwalt für Vergaberecht über den Wettbewerblichen Dialog als Beschleuniger und seine Masterclass zu öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit und Inhouse-Vergabe.

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Sehr geehrter Herr Dr. Mager, Beschleunigung durch Dialog und Verhandlung verspricht Ihr Vortragsthema, das klingt zunächst widersprüchlich.

Dialog und Verhandlung sind keine Gegensätze zur Beschleunigung, sondern ihr Motor. Zwar beanspruchen Dialog- und Verhandlungsgespräche zunächst Zeit, doch unsere Erfahrungen zeigen, dass ein strukturierter Austausch Verzögerungen wirksam verhindert.

Initialer Investitionsaufwand führt zu einem schnellen und rechtssicheren Verfahrensergebnis

Beim Wettbewerblichen Dialog zum Beispiel ist entscheidend, dass sich öffentliche Auftraggeber im Vorfeld der eigentlichen Ausschreibung den enormen Aufwand für eine detaillierte, einseitige Leistungsbeschreibung ersparen. Stattdessen nutzen sie die Marktexpertise, um die Anforderungen gemeinsam zu schärfen und so eine inhaltlich wie wirtschaftlich überlegene Lösung zu erarbeiten. Letztlich führt dieser initiale Investitionsaufwand in den Dialog zu einem schnellen und rechtssicheren Verfahrensergebnis.

Der wettbewerbliche Dialog scheint ein Nischendasein zu fristen, § 14 Abs. 3 VgV stellt auch hohe Anforderungen an seine Nutzung. Sehen Sie Potenzial, das Instrument häufiger einzusetzen?

Ja, das Potenzial des wettbewerblichen Dialogs besteht definitiv, und meiner Meinung nach gibt es sogar einen zunehmenden Bedarf. Angesichts globaler Herausforderungen wie dem Klimawandel, der Ressourcenknappheit und der Komplexität von Infrastruktur- und IT-Systemen benötigen wir flexible und strukturierte Lösungen. Der Wettbewerbliche Dialog bietet genau das.

Es ist an der Zeit, das Potenzial des Wettbewerblichen Dialogs voll auszuschöpfen.

Die hohen Anforderungen des § 14 Abs.  3 VgV sind zwar herausfordernd, aber sie dienen einem guten Zweck: Sie stellen sicher, dass der Wettbewerbliche Dialog nur in Projekten eingesetzt wird, in denen er einen Mehrwert bietet. Erkennt man einmal die Vorteile und die Möglichkeiten, die der wettbewerbliche Dialog eröffnet, wird er sicher häufiger eingesetzt werden. Es ist an der Zeit, dieses Potenzial voll auszuschöpfen.

Als Masterclass bieten Sie einen Crashkurs zu öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit und Inhouse-Vergabe an. Was dürfen Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwarten?

Die Unterscheidung zwischen ausschreibungsfreien und ausschreibungspflichtigen Aufträgen im Kontext von Inhouse-Vergaben und öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit ist oft eine echte Herausforderung – ein falsches „Urteil“ kann zu erheblichen Risiken, Nachprüfungsverfahren und unnötigen Kosten führen.

Dieser Crashkurs nimmt diese Komplexität in Angriff und zeigt den Teilnehmenden, wie sie die Voraussetzungen des § 108 GWB sicher prüfen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Wir bringen unsere langjährige Erfahrung ein und vermitteln den Teilnehmenden die komplexen Regelungen des GWB in der Praxis, damit sie ihr Beschaffungswesen effizient gestalten – und dabei entdecken, wie spannend und vielschichtig die rechtlichen Feinheiten von Inhouse-Vergaben und Kooperationen sein können.

Sie sind nun zum zweiten Mal als Referent, Sponsor und Masterclassanbieter beim Vergabesymposium dabei. Was macht die Veranstaltung für Sie aus?

Besonders schätzen wir am Vergabesymposium die lebendige Atmosphäre und die Möglichkeit, mit vielen interessierten und kompetenten Teilnehmenden zusammenzukommen.

Mein Team und ich freuen uns sehr, zum zweiten Mal beim Vergabesymposium dabei zu sein. Besonders schätzen wir die lebendige Atmosphäre und die Möglichkeit, mit vielen interessierten und kompetenten Teilnehmenden zusammenzukommen und von ihren Fragen und Diskussionen zu profitieren. Die Vielfalt der Themen eröffnet neue Einblicke und erweitert den Horizont. Besonders spannend sind die Gespräche über aktuelle Praxisfragen im Vergaberecht.