Beschaffung von Innovation, Hamburg

Der Hamburger Senat hat eine Reform des städtischen Vergabegesetzes beschlossen. Erstmals wird darin eine Tariftreue-Regelung verankert. Zugleich sollen Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich vereinfacht werden.

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Kern der Reform ist die Einführung branchenspezifischer Tariftreue-Vorgaben. Unternehmen, die öffentliche Aufträge der Stadt annehmen, sollen ihre Beschäftigten grundsätzlich nach Tarif bezahlen. Als Vorlage diente das in der vergangenen Woche verabschiedete Bundestariftreuegesetz, das auf die Stadtstaaten-Situation Hamburgs angepasst wurde.

Tariftreue über branchenspezifische Verordnungen

Die Umsetzung erfolgt über Rechtsverordnungen, die für einzelne Branchen erlassen werden. Diese regeln die an den jeweiligen Branchentarifverträgen orientierten Vorgaben zu Entgelten und Arbeitsbedingungen, darunter Mindesturlaub, Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und Ruhepausenzeiten.

Die Tariftreue-Vorschriften gelten oberhalb festgelegter Wertgrenzen:

  • Liefer- und Dienstleistungen: ab 50.000 Euro
  • Bauleistungen: ab 500.000 Euro

Voraussetzung ist zudem eine angemessene Auftragsdauer. Die erforderlichen Rechtsverordnungen sollen zentral im Internet bereitgestellt werden.

Kontrollen durch berufsständische Prüfeinrichtungen

Die Einhaltung der Tariftreue-Vorgaben kann auch durch selbstverwaltete Prüfeinrichtungen der berufsständischen Vertretungen kontrolliert werden. Der Senat sieht darin eine erhebliche Erleichterung für die Beteiligten.

Vereinfachung im Unterschwellenbereich

Neben der Tariftreue enthält die Reform Maßnahmen zur Entbürokratisierung. Der Unterschwellenbereich soll künftig nicht mehr im Gesetz selbst durch Verweisung auf die Unterschwellenvergabeordnung und die VOB/A geregelt werden. Stattdessen erfolge der Verweis über Verwaltungsvorschriften, um auf regulatorischer Ebene mehr Flexibilität zu ermöglichen.

Darüber hinaus soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Wertgrenzen für Direktaufträge anzuheben und Verfahrensregeln bei Kontrollen zu verschlanken.

Einjährige Vorbereitungszeit

Der Gesetzentwurf bedarf der Zustimmung des Landesparlaments, der Hamburger Bürgerschaft, wo er bereits als Drucksache 23/3647 vorliegt. Nach Inkrafttreten soll eine einjährige Vorbereitungs- und Umsetzungszeit Behörden und Bietern ermöglichen, sich auf die neuen Tariftreue-Anforderungen einzustellen. Eine begleitende Evaluation soll überprüfen, ob die Ziele des Gesetzes erreicht werden.

Hintergrund

Der Senat hatte die Novellierung des Hamburgischen Vergabegesetzes im Dezember 2025 initiiert und den Gesetzentwurf für die Verbändeabstimmung freigegeben. Bereits 2023 hatte die rot-grüne Koalition die Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung an den Zielen Nachhaltigkeit und Tariftreue beschlossen.

Quelle