
Die Europäische Kommission hat am 27. März 2026 den Factual Summary Report zur öffentlichen Konsultation über die Revision der EU-Vergaberichtlinien veröffentlicht. Der Bericht fasst die Rückmeldungen von 1.037 Teilnehmern zusammen und zeigt eine breite Forderung nach mehr Flexibilität, weniger Bürokratie und einer stärkeren strategischen Ausrichtung des europäischen Vergaberechts.
Die Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (DG GROW) hat die Ergebnisse der Konsultation ausgewertet, die vom 3. November 2025 bis zum 26. Januar 2026 lief. Der Bericht gibt die Positionen der Befragten wieder und stellt ausdrücklich keine offizielle Position der Kommission dar.
Teilnehmerstruktur
Von den 1.037 eingegangenen Rückmeldungen stammten 97 Prozent aus EU- und EWR-Staaten. Die meisten Antworten kamen aus Deutschland (223), Belgien (185), Frankreich (106), Italien (82) und Spanien (63). Unter den Befragten dominierten unternehmensnahe Akteure: 24 Prozent der Antworten entfielen auf Unternehmen, 23 Prozent auf Unternehmensverbände. Öffentliche Auftraggeber stellten 13 Prozent der Antworten, Gewerkschaften 11 Prozent und Nichtregierungsorganisationen 10 Prozent.
Übergeordnete Ziele: Flexibilität und Abkehr vom Niedrigstpreis
Im ersten Abschnitt der Konsultation sollten die Teilnehmer verschiedene Reformziele nach Priorität ordnen. In der Kategorie Effizienz und Transparenz standen über alle Gruppen hinweg drei Ziele im Vordergrund: die Abkehr vom reinen Niedrigstpreis-Paradigma, mehr Flexibilität der Vergaberegeln und der Abbau von Verwaltungslasten durch vollständige Digitalisierung. Öffentliche Auftraggeber wichen von diesem Muster ab und priorisierten Flexibilität an erster Stelle, gefolgt von weniger detaillierten Regeln.
Bei der Frage nach grüner, sozialer und innovativer Beschaffung favorisierten die meisten Gruppen die Priorisierung von Qualität gegenüber dem Preis, gefolgt von der Erleichterung umweltfreundlicher Beschaffung und der Förderung innovativer Lösungen. Öffentliche Auftraggeber setzten hingegen die Vermeidung zusätzlicher Verwaltungslasten an die erste Stelle.
Zur Frage der wirtschaftlichen Sicherheit und strategischen Autonomie bevorzugten die meisten Gruppen eine Bevorzugung europäischer Industrie in kritischen Sektoren. Öffentliche Auftraggeber priorisierten auch hier Flexibilität und Bürokratievermeidung.
Vereinfachung: Vertragsänderungen und Once-Only-Prinzip
Rund 80 Prozent der Befragten beantworteten den optionalen zweiten Teil der Konsultation zu technischen Detailfragen. Beim Thema Verfahrensflexibilität sahen die meisten Befragten das größte Vereinfachungspotenzial in flexibleren Vertragsänderungen (76 Prozent), gefolgt von der Möglichkeit, Vergabeunterlagen während des Verfahrens zu korrigieren (71 Prozent), der Erleichterung des Marktdialogs (69 Prozent) und der Zulassung von Verhandlungen im gesamten Vergabeverfahren (70 Prozent).
Im Bereich Informationsaustausch wurde die Wiederverwendung bereits eingereichter Unterlagen nach dem Once-Only-Prinzip mit 87 Prozent als größter Vereinfachungshebel identifiziert. Es folgten Mustervertragsvorlagen und technische Spezifikationen für öffentliche Auftraggeber (75 Prozent) sowie eine zentrale EU-Vergabeplattform mit erweiterter Digitalisierung (67 Prozent).
Zur KMU-Beteiligung favorisierten die Befragten vereinfachte Regeln für die Bildung von Bietergemeinschaften (70 Prozent). Die Förderung der Aufteilung in Lose lag bei 52 Prozent. KMU selbst priorisierten EU-weite Zielvorgaben für die KMU-Beteiligung (78 Prozent) gleichauf mit vereinfachten Konsortialregeln.
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Digitalisierung: Vernetzung statt Zentralisierung
Zur Frage eines digitalen Vergabemarktplatzes sprachen sich 65 Prozent der Befragten für die Vernetzung bestehender nationaler E-Vergabe-Systeme aus. Nur 12 Prozent befürworteten eine Ersetzung nationaler Plattformen durch einen zentralen EU-Dienst. 17 Prozent sahen keinen Änderungsbedarf. Als wichtigste erwartete Wirkung nannten die Befragten den schnelleren Dokumentenaustausch (87 Prozent), einen breiteren Zugang zu grenzüberschreitenden Verfahren (80 Prozent) und die Harmonisierung von Anforderungen an Angebote (79 Prozent).
Made in Europe und Bestpreis-Qualitäts-Verhältnis
Alle Befragtengruppen mit Ausnahme der Nicht-EU-Teilnehmer befürworteten mit über 80 Prozent eine Bevorzugung europäischer Waren und Dienstleistungen in der öffentlichen Beschaffung. Der bevorzugte Ansatz war die Ausweitung nicht-preislicher Kriterien wie Sozial-, Umwelt-, Innovations- und Sicherheitsaspekte (92 Prozent). Eine Definition von „Made in Europe“-Kriterien für die Eignungsprüfung unterstützten 85 Prozent.
Eine knappe Mehrheit von 51 Prozent befürwortete das beste Preis-Leistungs-Verhältnis (Best Price-Quality Ratio, BPQR) als Standardzuschlagskriterium. Die Zustimmung variierte dabei erheblich: von 22 Prozent bei öffentlichen Auftraggebern bis 96 Prozent bei Gewerkschaften. Rund 50 Prozent sprachen sich für einen verpflichtenden Mindestanteil qualitativer Kriterien aus.
Grüne, soziale und innovationsorientierte Beschaffung
71 Prozent der Befragten unterstützten weitere Anreize für umweltfreundliche Beschaffung, 55 Prozent befürworteten verpflichtende grüne Anforderungen. Als wirksamste Maßnahmen galten klare Definitionen (56 Prozent) und grüne Standards (54 Prozent).
Zwei Drittel der Befragten (64 Prozent) sprachen sich für Anreize zur sozial verantwortlichen Beschaffung aus, 52 Prozent auch für verpflichtende Vorgaben. Die höchste Zustimmung unter den konkreten Maßnahmen erhielt mehr Transparenz bei der Unterauftragsvergabe (46 Prozent).
Im Bereich Innovationsbeschaffung sahen 74 Prozent weiteren Anreizbedarf. Als wichtigste Maßnahmen wurden die Vereinfachung und der Abbau rechtlicher Hindernisse (49 Prozent) sowie eine klare Legaldefinition der Innovationsbeschaffung (45 Prozent) genannt.
Konzessionsvergabe und Kohärenz mit sektoralen Regeln
Zur Kohärenz mit sektoraler Gesetzgebung bevorzugten 36 Prozent der Befragten die Integration von „How to buy“-Vorgaben in den allgemeinen Vergaberechtsrahmen. Bei den Konzessionsregeln sahen die Befragten den größten Änderungsbedarf bei den Regeln zur Vertragsausführung (58 Prozent) und zur Laufzeit (55 Prozent).
Einordnung
Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation fließen zusammen mit weiteren Konsultationsaktivitäten in die Erarbeitung des neuen EU-Rechtsrahmens für die öffentliche Beschaffung ein. Die Kommission hat einen Legislativvorschlag für das zweite Quartal 2026 angekündigt. Die geltenden Vergaberichtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU bilden derzeit den europarechtlichen Rahmen für die öffentliche Auftragsvergabe in den Mitgliedstaaten.
Quellen
- Factual Summary Report on the Public Consultation on the Revision of the Public Procurement Directives (PDF, Ref. Ares(2026)3275694, 27. März 2026)
- Meldung der Public Buyers Community, 27. März 2026
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Titelbild: Lukas Blazek – Unsplash

