Mecklenburg-Vorpommern hat die Mindestarbeitsbedingungen für öffentliche Aufträge angepasst. Das vergaberechtliche Mindeststundenentgelt steigt auf 14,68 Euro, zudem wurden die repräsentativen Tarifverträge im Mobilitätssektor aktualisiert.

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Mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt Mecklenburg-Vorpommern vom 30. März 2026 wurde die Erste Verordnung zur Änderung der Mindestarbeitsbedingungenverordnung bekannt gemacht. Darüber informiert die Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern.

Repräsentativer Tarifvertrag im öffentlichen Nahverkehr

Die Landesregierung hat die Mindestarbeitsbedingungen an die aktuelle Tarifentwicklung im Mobilitäts- und Verkehrssektor angepasst. In die Verordnung wurden neue beziehungsweise aktualisierte Tarifverträge zwischen dem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (AGV MOVE) sowie den Gewerkschaften EVG und GDL aufgenommen. Damit soll sichergestellt werden, dass bei öffentlichen Aufträgen einheitliche und nachvollziehbare Arbeitsbedingungen gelten.

Für den sonstigen öffentlichen Personennahverkehr bleibt der Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe Mecklenburg-Vorpommern (TV-N M-V) in aktualisierter Fassung als repräsentativer Tarifvertrag maßgeblich. Dieser ist bei entsprechenden Vergaben weiterhin verbindlich zu berücksichtigen.

Anhebung des Mindeststundenentgelts

Eine wesentliche Änderung ist die Anpassung des vergaberechtlichen Mindeststundenentgelts. Dieses erhöht sich von bislang 13,98 Euro auf 14,68 Euro.

Hinweise für Unternehmen und Vergabestellen

Die Änderungen betreffen insbesondere Unternehmen, die sich an öffentlichen Vergabeverfahren im Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligen. Die neuen Werte sind künftig bei öffentlichen Aufträgen anzuwenden, die unter das Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern fallen.

Unternehmen sollten prüfen, ob laufende Kalkulationen, Angebote und interne Vergabeprozesse an die neuen Vorgaben angepasst werden müssen. Öffentliche Auftraggeber sind gehalten, die aktualisierten Mindestarbeitsbedingungen in zukünftigen Ausschreibungen zu berücksichtigen.

Titelbild: Titelbild: Niteshift – Eigenes Werk, Gemeinfrei