
Die Regierungsfraktionen von SPD, Linken und Grünen in der Bremischen Bürgerschaft fordern eine signifikante Anhebung der Wertgrenzen für Direktvergaben. Bauaufträge sollen künftig bis 500.000 Euro direkt vergeben werden können.
In einem Dringlichkeitsantrag fordern die drei Fraktionen den Senat auf, innerhalb von sechs Monaten einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Hintergrund ist ein erheblicher Investitionsstau im Bereich der Infrastruktur und der Daseinsvorsorge. Zugleich verweist der Antrag auf das Sondervermögen des Bundes und die Lockerung der Schuldenbremse, die Zukunftsinvestitionen in erheblichem Maße ermöglichen sollen. Es komme nun darauf an, vorhandene Gelder schnell zu verausgaben und bestehende Ineffizienzen zu beseitigen.
Die bisherigen Schwellenwerte für Direktvergaben und vereinfachte Verfahren im Unterschwellenbereich lägen in Bremen zwar ungefähr im Rahmen anderer Bundesländer. Dennoch gingen die aktuellen Wertgrenzen häufig mit einem erheblichen Begründungsaufwand der Verwaltung einher.
Direktvergabe bis 500.000 Euro bei Bauleistungen
Der Antrag sieht vor, die Wertgrenzen für Direktvergaben bei Bauleistungen auf 500.000 Euro und bei Liefer- und Dienstleistungen auf 100.000 Euro anzuheben. Gleichzeitig soll eine Bieterrotation geregelt werden.
Für Beschaffungen oberhalb dieser Wertgrenzen bis zur Höhe der EU-Schwellenwerte gemäß § 106 GWB soll ein weitestgehend formfreies Verhandlungsverfahren mit Einholung mehrerer Vergleichsangebote eingeführt werden.
Befristung und Evaluation
Die Änderungen sollen bis zum 31. Dezember 2030 befristet werden. Sechs Monate vor Ablauf der Befristung soll der Senat einen Evaluationsbericht vorlegen, der insbesondere die Punkte Kostenreduzierung, Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung umfasst.
Föderale Modernisierungsagenda
Der Antrag verweist auf einen Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder im Rahmen der föderalen Modernisierungsagenda. Demnach soll geprüft werden, ob die Wertgrenze für Direktaufträge von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen in jeweils eigener Zuständigkeit einheitlich und deutlich angehoben werden kann. Zahlreiche Bundesländer arbeiteten bereits an entsprechenden Anpassungen.
Der Antrag ist am 18. März von der Bürgerschaft beschlossen worden. Das Protokoll liegt noch nicht vor.
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Titelbild: Nicole Pankalla – Pixabay


