Brandenburg plant die zeitnahe Einführung des Bestbieterprinzips bei öffentlichen Auftragsvergaben. Ein entsprechender Erlass sei zwischen den Ministerien bereits abgestimmt.

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Das Bestbieterprinzip sieht vor, dass, soweit möglich, nur noch der zu erwartende erfolgreiche Bieter seine Eignung nachweisen muss. Damit würden Unternehmen in Vergabeverfahren von der generellen Vorlage von Nachweisen und entsprechenden Unterlagen entlastet, wie der brandenburgische Wirtschaftsminister Keller erklärte.

„Nächster Meilenstein zur Vereinfachung des Vergaberechts“

Erreicht werde so ein deutlicher Bürokratieabbau, da die Einreichung und Prüfung letztendlich nicht benötigter Dokumente entfalle. Nach der Anhebung der Wertgrenzen für Direktaufträge auf 100.000 Euro sei die Einführung des Best-Bieter-Prinzips der „nächste Meilenstein zur Vereinfachung des Vergaberechts“ in Brandenburg.

Zwar plane der Bund ebenfalls die Einführung des Bestbieterprinzips, das Land Brandenburg werde die entsprechenden Novellierungen jedoch nicht abwarten, sondern bereits jetzt die Unternehmen bei Vergaben des Landes und der Kommunen entlasten, so Keller weiter.

Erlass ist abgestimmt, noch nicht veröffentlicht

Ein Erlass, der entsprechende Anpassungen an den Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Landeshaushaltsordnung sowie an der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung vorsieht, sei zwischen den Ministerien für Wirtschaft, Finanzen und Kommunales abgestimmt. Er ist aktuell (3. März) noch nicht im Verordnungsblatt des Landes Brandenburg veröffentlicht.

Das brandenburgische Handwerk begrüßt den Vorstoß: Jens Warnken, Präsident der Industrie- und Handelskammer Cottbus, bezeichnete die Einführung des Bestbieterprinzips bei öffentlichen Vergaben als „gute Botschaft“. Der Hauptgeschäftsführer des Handwerkskammertages Land Brandenburg, Ralph Bührig, nannte sie einen „wichtigen Schritt für fairere und praxistauglichere Vergabeverfahren“.

Quellen

Titelbild: Leon Seibert – Unsplash