
Die Europäische Kommission hat am 4. März 2026 den Industrial Accelerator Act (IAA) vorgelegt. Der Verordnungsentwurf führt „Made in EU“- und CO₂-arme Anforderungen in die öffentliche Auftragsvergabe ein und betrifft strategische Sektoren wie Stahl, Zement, Aluminium und Netto-Null-Technologien.
Der Verordnungsvorschlag (COM(2026)100) setzt Empfehlungen des Draghi-Berichts zur EU-Wettbewerbsfähigkeit um. Er wurde im Rahmen des Clean Industrial Deal und der Gemeinsamen Mitteilung zur Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit der EU angekündigt. Im Jahr 2024 machte das verarbeitende Gewerbe 14,3 % des BIP der EU aus — der IAA setzt das Ziel, diesen Anteil bis 2035 auf 20 % zu erhöhen.
Was der IAA für die öffentliche Beschaffung bedeutet
Der IAA macht die öffentliche Auftragsvergabe zum zentralen Hebel europäischer Industriepolitik. Öffentliche Auftraggeber sollen bei Beschaffungen in den erfassten Sektoren künftig „Made in EU“- und CO₂-arme Präferenzen anwenden. Die Anforderungen greifen auf verschiedenen Ebenen des Vergabeverfahrens: als Zuschlagskriterien, als technische Spezifikationen oder als Mindestanforderungen bei Förderprogrammen und Auktionen.
Konkret unterscheidet der Vorschlag nach Sektoren:
- Stahl: spezifische CO₂-arme Präferenzen, die auf die Schaffung einer Marktnachfrage nach emissionsarmem Stahl abzielen.
- Zement und Aluminium: Sowohl „Made in EU“- als auch CO₂-arme Anforderungen.
- Netto-Null-Technologien (Batterien, Batteriespeichersysteme, Fotovoltaik, Wärmepumpen, Windkraft, Elektrolyseure, Kerntechnologien): „Made in EU“-Anforderungen bei bestimmten Vergabeverfahren, Auktionen und Förderprogrammen.
- Elektrofahrzeuge und Komponenten: Eigene „Made in EU“-Bestimmungen mit dreistufiger Definition eines „europäischen Fahrzeugs“ — einschließlich Anforderungen an Endmontage, lokalen Wertschöpfungsanteil und kritische Komponenten.
Der Anwendungsbereich kann auf weitere energieintensive Sektoren, etwa die Chemieindustrie, ausgeweitet werden.
Drittstaaten und Reziprozität
Für die Vergabepraxis besonders relevant ist die Regelung zum Umgang mit Drittstaaten. Der IAA sieht vor, dass Produkte aus Ländern, mit denen die EU ein Freihandelsabkommen, eine Zollunion oder Verpflichtungen im Rahmen des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) unterhält, als Erzeugnisse mit Unionsursprung gelten. Das betrifft beispielsweise Partner wie Japan, Südkorea, Kanada oder die Schweiz.
Im Umkehrschluss bedeutet das: Produkte aus Ländern ohne solche Abkommen – darunter China – werden bei der Anwendung der „Made in EU“-Präferenzen nicht gleichgestellt. Die Verordnung zielt damit auf größere Reziprozität im öffentlichen Beschaffungswesen.
Bei anderen öffentlichen Maßnahmen – insbesondere Förderregelungen und Auktionen – können Partner mit Freihandelsabkommen oder Zollunion ebenfalls in den Anwendungsbereich einbezogen werden.
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Vereinfachung von Genehmigungsverfahren
Neben den Beschaffungsregeln enthält der IAA Vorgaben zur Vereinfachung industrieller Genehmigungsverfahren. Die Mitgliedstaaten sollen eine einheitliche digitale zentrale Anlaufstelle (One-Stop-Shop) einrichten. Für energieintensive Dekarbonisierungsprojekte sowie Vorhaben in sogenannten Industrial Acceleration Areas gilt das Prinzip der stillschweigenden Genehmigung bei Fristüberschreitung. Für bestimmte Projekte werden Höchstfristen von 18 Monaten eingeführt.
Bedingungen für ausländische Direktinvestitionen
Der IAA stellt darüber hinaus Bedingungen für größere Investitionen aus Drittstaaten auf. Bei Investitionen über 100 Millionen Euro in strategischen Sektoren, in denen ein einzelnes Drittland mehr als 40 % der globalen Produktionskapazität kontrolliert, werden Anforderungen an Technologietransfer, Wertschöpfungskettenintegration und ein europäisches Mindestbeschäftigungsniveau von 50 % eingeführt.
Einordnung und nächste Schritte
Der Verordnungsvorschlag wird nun im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren vom Europäischen Parlament und vom Rat verhandelt. Erfahrungsgemäß sind dabei substanzielle Änderungen möglich – insbesondere bei den konkreten Schwellenwerten und Sektordefinitionen. Bis zum Inkrafttreten der Verordnung und ihrer Umsetzung in die Vergabepraxis der Mitgliedstaaten dürfte daher noch einige Zeit vergehen.
Unabhängig vom endgültigen Regelungsgehalt markiert der IAA einen industriepolitischen Richtungswechsel: Die EU setzt die öffentliche Beschaffung erstmals systematisch als Instrument zur Stärkung der heimischen Industriebasis ein.
Quellen und Links
- Pressemitteilung der Europäischen Kommission: Kommission schlägt Industrial Accelerator Act zur Stärkung der Industrie und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa vor
- Questions and Answers on the Industrial Accelerator Act
- Verordnungstext und Begleitdokumente (COM(2026)100)
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Titelbild: Christian Lue – Unsplash


