Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat eine Sondierungsstellungnahme zur Überarbeitung der EU-Vergaberichtlinien verabschiedet. Darin spricht er sich für eine strategische Vergabepolitik aus, die über den niedrigsten Preis hinausgeht – und verbindliche soziale Anforderungen verankert.

Newsletter-Anmeldung

Hintergrund zum EWSA

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist ein beratendes Organ der EU, das die organisierte Zivilgesellschaft abbilden soll. Er setzt sich aus drei Gruppen zusammen: der Gruppe der Arbeitgeber (Gruppe I), der Gruppe der Arbeitnehmer (Gruppe II) und der Gruppe „Vielfalt Europa“ (Gruppe III), die weitere zivilgesellschaftliche Interessen vertritt – etwa Verbraucher, Landwirtschaft, Handwerk, freie Berufe oder NGOs.

Die Mitglieder werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten vorgeschlagen und vom Rat der EU ernannt. Die Dreier-Struktur soll sicherstellen, dass bei Gesetzgebungsvorhaben unterschiedliche wirtschaftliche und gesellschaftliche Perspektiven einfließen. Der Ausschuss gibt Stellungnahmen zu EU-Rechtsetzungsvorhaben ab – teils auf Anfrage der Kommission, des Rates oder des Parlaments, teils aus eigener Initiative.

Überarbeitung der EU-Richtlinien

Der mit EWSA abgekürzte Ausschuss hat am 4. Dezember 2025 seine Stellungnahme zur Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge verabschiedet. Das Dokument wurde am 27. Februar 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Abstimmung fiel mit 155 Ja-Stimmen, 93 Nein-Stimmen und 15 Enthaltungen vergleichsweise knapp aus.

Die Stellungnahme geht auf eine Befassung durch die Europäische Kommission vom 20. März 2025 zurück. Hintergrund ist die laufende Evaluierung der drei EU-Vergaberichtlinien aus dem Jahr 2014: der Konzessionsrichtlinie (2014/23/EU), der Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe (2014/24/EU) und der Sektorenrichtlinie (2014/25/EU).

Wirtschaftlich günstigstes Angebot statt niedrigster Preis

Im Zentrum der Stellungnahme steht die Forderung, das wirtschaftlich günstigste Angebot als Referenzstandard bei der Vergabe zu verankern. Der Preis solle nicht das alleinige Entscheidungskriterium darstellen. Stattdessen müssten außerpreisliche Kriterien gleichwertig berücksichtigt werden, darunter Qualität, Innovation, Umweltauswirkungen, Nachhaltigkeit und Sozialstandards, insbesondere Arbeitnehmerrechte und Tarifverträge.

Der EWSA verweist auf die wirtschaftliche Bedeutung der öffentlichen Auftragsvergabe: Öffentliche Stellen in Europa würden rund 14 Prozent des BIP für Waren, Dienstleistungen und Bauleistungen ausgeben. Das Potenzial für eine strategischere Beschaffung werde jedoch nicht ausreichend ausgeschöpft.

Tariftreue und soziale Anforderungen

Der Ausschuss spricht sich dafür aus, den Zugang zur Vergabe öffentlicher Aufträge an die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten und geltenden Tarifverträgen zu knüpfen. Unternehmen, die Tarifverträge systematisch missachteten oder in ihren Lieferketten die Missachtung von Menschenrechten zuließen, sollten von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden können.

Die Einhaltung von IAO-Arbeitsnormen, EU- und nationalen Rechtsvorschriften sowie geltender Tarifverträge solle in die Auftragsbekanntmachung aufgenommen und verbindlich vorgeschrieben werden. Tariftreue und faire Arbeitsbedingungen seien als verbindliche Zuschlagskriterien zu betrachten.

Zu diesem Punkt gab es im EWSA einen abgelehnten Änderungsantrag der Arbeitgebergruppe, der einen verhältnismäßigeren Ansatz bei sozialen Konditionalitäten forderte. Diese Gruppe warnte davor, dass verbindliche Anforderungen zur Einhaltung von Tarifverträgen den Wettbewerb verzerren und die grenzüberschreitende Auftragsvergabe behindern könnten. Der Änderungsantrag wurde mit 108 zu 133 Stimmen abgelehnt.

Vergabesymposium 2026

  • 19. – 20. Mai 2026
  • Jahrhunderthalle Bochum
  • 32 Referenten · 2 Fachforen
  • Attraktive Gruppenrabatte (6 für 5 und 10 für 8)

Unterauftragsketten begrenzen

Angesichts von Missbrauch in Unterauftragsketten fordert der EWSA strengere Regelungen: Die Länge der Unterauftragsketten solle auf höchstens eine oder zwei Unterstufen begrenzt werden. Darüber hinaus solle eine gesamtschuldnerische Haftung eingeführt und die Gleichbehandlung von Beschäftigten bei Unterauftragnehmern gewährleistet werden.

Auch hier unterlag ein Gegenantrag der Arbeitgebergruppe, der statt verbindlicher Beschränkungen auf EU-Ebene einen fallbezogenen Ansatz auf Grundlage bestehender Instrumente bevorzugte, darunter die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen (CSDDD). Die Abstimmung ergab 108 zu 135 Stimmen.

KMU-Zugang und Vereinfachung

Der EWSA sieht fragmentierte Verfahren und komplexe Anforderungen als wesentliches Hindernis für kleine und mittlere Unternehmen. Obwohl es EU-Vorschriften zur Harmonisierung des Beschaffungswesens gebe, habe jeder Mitgliedstaat weiterhin sein eigenes System. Strenge Vergabevorschriften hätten zu einer Marktkonzentration geführt, da die Transaktionskosten für KMU oft zu hoch seien.

Der Ausschuss empfiehlt unter anderem, die Schwellenwerte so zu überarbeiten, dass KMU der Zugang zu kommunalen Aufträgen erleichtert wird. Zudem solle eine rechtliche Verpflichtung eingeführt werden, die Auswirkungen der bestehenden Schwellenwerte zu evaluieren. Der EWSA verweist auf Studien, wonach im Zeitraum 2020 bis 2022 80 Prozent der öffentlichen Aufträge an nur zehn Auftragnehmer vergeben wurden.

Verbindliche Preisanpassungsklauseln

Der EWSA fordert die Einführung verbindlicher Preisanpassungsklauseln. Diese sollen es ermöglichen, auf Änderungen der Tariflöhne, arbeitsrechtliche Vorschriften, Inflationsraten oberhalb des EZB-Ziels von 2 Prozent sowie Energiepreisänderungen zu reagieren.

Inhouse-Vergabe und Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

Die Möglichkeit der internen Auftragsvergabe gemäß Artikel 12 der Richtlinie 2014/24/EU sowie der Direktvergabe solle beibehalten werden. Ebenso müsse Artikel 77, der die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Bildung und Kultur an gemeinnützige Organisationen ermöglicht, erhalten bleiben.

Für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (DAI) fordert der EWSA einen ganzheitlichen Ansatz und einen DAI-Aktionsplan als Folgemaßnahme zum Letta-Bericht. Die öffentliche Erbringung von Dienstleistungen, öffentlich-öffentliche Partnerschaften und die interne Leistungserbringung müssten stets gestattet sein.

Steuervermeidung als Ausschlussgrund

Unternehmen, die Steueroasen nutzen, sollten nach Auffassung des EWSA keine öffentlichen Aufträge erhalten. Er empfiehlt spezifische Ausschlusskriterien für Steuervermeidung und Steuerhinterziehung, Transparenz bei Eigentumsstrukturen sowie eine europäische schwarze Liste für Steueroasen.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hatte im Dezember 2024 die Evaluierung der drei EU-Vergaberichtlinien aus dem Jahr 2014 eingeleitet. Die Überarbeitung der Richtlinien ist Teil der politischen Leitlinien der Kommissionspräsidentin für die Amtszeit 2024–2029 und soll den Kompass für eine wettbewerbsfähige EU unterstützen.

Der EWSA verweist in seiner Stellungnahme auf den Letta- und den Draghi-Bericht sowie auf einen Bericht des Europäischen Rechnungshofs aus dem Jahr 2023, der einen abnehmenden Wettbewerb bei öffentlichen Aufträgen festgestellt hatte.

Quelle

Titelbild: Guillaume Périgois – Unsplash