Das Europäische Parlament hat am 12. Februar 2026 einen Initiativbericht zur Unterauftragsvergabe und zum Schutz von Arbeitnehmerrechten angenommen. Der rechtlich nicht bindende Bericht fordert unter anderem schärfere Ausschlusskriterien.

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Der vom schwedischen Abgeordneten Johan Danielsson (S&D) erarbeitete Bericht reagiert auf strukturelle Missstände in Branchen wie dem Baugewerbe, der Landwirtschaft, dem Transportsektor und der Fleischverarbeitung. Im federführenden Beschäftigungsausschuss (EMPL) wurde der Bericht am 3. Dezember 2025 mit 35 zu 20 Stimmen angenommen.

Überarbeitung der Ausschlusskriterien gefordert

Das Parlament fordert die Kommission auf, die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten zur Regulierung von Unterauftragsketten klarzustellen. Zudem soll eine Rahmenrichtlinie zu Unterauftragsvergabe und Arbeitsvermittlung geprüft werden. Der Bericht spricht sich für klar definierte Regelungen zur gesamtschuldnerischen Haftung aus.

Im Bereich des Vergaberechts fordert das Parlament eine Überarbeitung der Ausschlusskriterien bei öffentlichen Aufträgen. Branchenspezifische Kriterien sollen Betrug, Korruption und kriminelle Unterwanderung verhindern. Verstöße gegen umwelt- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen sollen zu einem effektiven Ausschluss führen.

Keine verbindliche Kettenbegrenzung

Der endgültige Text enthält keine verbindliche Begrenzung der Unterauftragsketten auf zwei Ebenen unter dem Hauptauftragnehmer – ein ursprünglicher Vorschlag im Berichtsentwurf. Ebenso fehlt eine durchgängige gesamtschuldnerische Haftung des Generalunternehmers entlang der gesamten Kette als zwingende Vorgabe. Diese Abschwächungen gehen auf Änderungsanträge des mitberatenden Binnenmarktausschusses (IMCO) zurück.

Reaktionen von Verbänden

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) erklärte am 13. Februar 2026, es gebe keinen Bedarf für einschneidende Regulierungen. Unterauftragsvergaben seien für mittelständische und kleine Unternehmen wichtig, um Auftragsspitzen abzufedern.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) wies am 16. Februar 2026 darauf hin, dass der Initiativbericht keine verbindlichen Konsequenzen habe. Das Ergebnis sei ein Signal an die Kommission, nicht gesetzgeberisch tätig zu werden.

Ausblick

Als Initiativbericht ist das Dokument rechtlich nicht bindend. Es stellt eine politische Positionierung des Parlaments dar. Die Kommission hat für 2026 neben der Überarbeitung der Vergaberichtlinien auch
ein Paket für faire Mobilität sowie neue Regeln für „hochwertige Arbeitsplätze“ angekündigt.

Quelle

Titelbild: Mehr Demokratie, CC BY-SA 2.0, via Wikimedia Commons