
Am 1. Februar 2026 erhielten die E-Rechnungs-Komponenten in Nordrhein-Westfalen ein wichtiges Update zur Umsetzung der Clean Vehicle Directive (CVD). Durch die Unterstützung der „CIUS CVD“ treiben wir die medienbruchfreie, datengetriebene Verwaltung weiter voran.
Die Meldepflichten nach dem SaubFahrzeugBeschG
Mit dem Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) hat der Gesetzgeber die europäische Clean Vehicle Directive in nationales Recht umgesetzt. Öffentliche Auftraggeber sind seither verpflichtet, bei der Beschaffung von Fahrzeugen sowie bestimmten Dienstleistungen (z. B. ÖPNV, Postdienste, Stadtreinigung) Mindestquoten für emissionsarme und -freie Fahrzeuge einzuhalten.
Die Einhaltung dieser Quoten muss überwacht werden. Bisher bedeutete dies für Vergabestellen oft: Daten händisch aus Vergabeunterlagen oder Lieferscheinen zusammensuchen und an das Clean Vehicles Monitoring melden.
CIUS CVD – Datenstruktur statt Papierkrieg
Die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) hat auf diese Anforderung reagiert und eine Erweiterung des Standards XRechnung spezifiziert: Technisch handelt es sich dabei um eine „Core Invoice Usage Specification“ (CIUS). Vereinfacht ausgedrückt ist dies eine definierte Regelmenge, die festlegt, an welcher Stelle in der XML-Struktur einer E-Rechnung die spezifischen Fahrzeugdaten zu übermitteln sind.
Das änderte sich am 1. Februar
Mit dem Update wurden die cosinex-Systeme in NRW befähigt, diese spezifischen XRechnungen zu empfangen, die enthaltenen CVD-Daten zu validieren und an die Behörden weiterzuleiten.
Anstatt Daten für das Monitoring separat zu erheben, werden sie direkt „an der Quelle“ – also beim Lieferanten – in den strukturierten Datensatz der Rechnung integriert.
- Der Lieferant sendet die Rechnung inkl. CVD-Daten als XML-Datei.
- Das System erkennt die CIUS CVD automatisch und validiert die Pflichtfelder.
- Die Daten stehen für das interne Reporting und die Weiterleitung an die Monitoring-Stellen medienbruchfrei zur Verfügung.
Was bedeutet das für die Praxis?
Für öffentliche Auftraggeber in NRW: Die Dokumentation der Beschaffungsquoten wird perspektivisch deutlich effizienter, da die Daten direkt aus dem Rechnungseingang abgeleitet werden können.
Für Lieferanten und Dienstleister: Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG fallen (Fahrzeughersteller, Verkehrsbetriebe, Entsorger), sollten prüfen, ob ihre ERP- oder Faktura-Systeme CIUS unterstützen. Wer seinen Kunden (den Behörden) die Daten direkt im Rechnungsformat liefert, beschleunigt nicht nur den Rechnungsprüfungsprozess, sondern positioniert sich auch als moderner, digitaler Partner.
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