Innovationen in der öffentlichen Vergabe

Seit 2016 steht öffentlichen Auftraggebern die Innovationspartnerschaft als eigenes Vergabeverfahren zur Verfügung – speziell für Beschaffungsvorhaben, bei denen die gewünschte Lösung noch gar nicht existiert. Die Europäische Kommission veröffentlicht regelmäßig Daten zur Nutzung des Instruments. Das Bild, das sie zeichnen, ist ernüchternd: In acht Jahren wurden EU-weit 218 Aufträge vergeben. Für öffentliche Auftraggeber bleibt die Frage, wann das Verfahren tatsächlich sinnvoll ist – und warum es so selten eingesetzt wird.

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Update vom 18. Juni 2026: Zwei neue Kommissionsberichte zeigen, dass die EU 10,6 Prozent ihrer öffentlichen Beschaffungsausgaben in innovative Lösungen investiert. Das angestrebte Niveau liegt bei 20 Prozent.

Das Instrument

Die Innovationspartnerschaft (IP) wurde mit Artikel 31 der EU-Richtlinie 2014/24/EU eingeführt. Sie ermöglicht es öffentlichen Auftraggebern, gemeinsam mit Unternehmen neue Waren, Dienstleistungen oder Bauleistungen zu entwickeln und anschließend zu beschaffen – ohne dass für Entwicklung und Kauf zwei getrennte Verfahren durchgeführt werden müssen.

In deutsches Recht umgesetzt ist das Verfahren in § 19 VgV sowie § 119 GWB. Der Einsatz ist auf den Oberschwellenbereich beschränkt.

EU-Daten 2016 bis 2024

Die Europäische Kommission wertet jährlich TED-Bekanntmachungen aus und bereinigt sie um Fehlzuordnungen. Die aktuellste Auswertung umfasst den Zeitraum bis einschließlich 2024.

ZeitraumVergebene AufträgeVolumen
2016–2022 (gesamt)173ca. 8 Mrd. €
202327148 Mio. €
2024121.095 Mio. €
2016–2024 (gesamt)218> 9,5 Mrd. €

2024 sank die Zahl der vergebenen Aufträge auf 12 – den niedrigsten Stand seit Einführung des Instruments. Gleichzeitig war das Auftragsvolumen mit 1.095 Mio. € so hoch wie noch nie, was auf wenige, aber sehr große Einzelvorhaben hindeutet. Die durchschnittliche Auftragsgröße lag 2024 bei rund 91 Mio. €.

Länderperspektive

Im gesamten Betrachtungszeitraum 2016–2024 nutzten 19 Länder das Instrument. Die Spitzengruppe nach Anzahl der Aufträge:

LandAufträge 2016–2024Anteil
Finnland2812,7 %
Frankreich2812,7 %
Tschechische Republik2712,3 %
Deutschland2712,3 %
Niederlande2310,5 %
Norwegen2310,5 %

Deutschland liegt damit gleichauf mit der Tschechischen Republik auf dem dritten Platz – als zweitgrößte Volkswirtschaft der EU ein gemischtes Ergebnis. Im Jahr 2024 wurden Innovationspartnerschaften in sechs verschiedenen Mitgliedstaaten durchgeführt; welche dies sind, weist der Bericht nicht aus.

Sektoren

Die häufigsten Sektoren nach Anzahl der Aufträge (2016–2024):

  • Mobilität: 18 %
  • IKT: 12 %
  • Öffentliche Dienstleistungen: 12 %
  • Umwelt: 11 %
  • Gesundheit: 10 %

Nach Auftragswert dominiert die Mobilität noch stärker (39 % des Gesamtvolumens ohne Ausreißer), gefolgt vom Bausektor mit 32 %.

KI-Beschaffung via Innovationspartnerschaft

Im gesamten Betrachtungszeitraum identifiziert die Kommission 16 Innovationspartnerschaften mit KI als Kerntechnologie, mit einem Gesamtvolumen von 35,6 Mio. Euro. Allein 15 Mio. Euro davon entfielen auf das Jahr 2024. Spitzenreiter bei KI-bezogenen Innovationspartnerschaften ist Finnland.

Einordnung

Legt man zugrunde, dass allein im zweiten Halbjahr 2021 über 10.000 öffentliche Aufträge im Oberschwellenbereich in Deutschland vergeben wurden, relativiert sich die Vergabestatistik für Innovationspartnerschaften erheblich. Entweder werden kaum Innovationen beschafft – oder das Instrument gilt als zu aufwendig für den Regelfall.

Dass 63 % der 2016–2022 vergebenen Aufträge unter Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen zustande kamen und 40 % des Auftragswerts grünen oder sozialen Zwecken zugeordnet wurden, deutet auf eine thematische Konzentration hin: Die Innovationspartnerschaft wird vor allem dort eingesetzt, wo politische Prioritäten wie Klimaschutz oder soziale Daseinsvorsorge innovationsseitig adressiert werden sollen.

Quellen

Titelbild: Ameen Fahmy – Unsplash