Die Bundesregierung hat Details zur Beschaffungsstrategie der Deutschen Bahn AG (DB AG) bei CO₂‑reduziertem Stahl veröffentlicht. Während konkrete Quoten noch ausstehen, soll das geplante Vergabebeschleunigungsgesetz den rechtlichen Rahmen für Leitmärkte bilden.

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In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 21/3563) vom 8. Januar 2026 erläutert die Bundesregierung den aktuellen Stand zur Beschaffung von „grünem Stahl“ im Schienenverkehr.

Zur Schaffung sogenannter Leitmärkte verweist die Bundesregierung auf den Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes, das am 6. August 2025 vom Kabinett beschlossen wurde. Es sehe eine Verordnungsermächtigung vor, die als Grundlage für künftige Vorgaben dienen soll.

Die konkrete Ausgestaltung dieser Instrumente werde erst nach Inkrafttreten des Gesetzes in einem weiteren Rechtsetzungsverfahren erfolgen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie werde die Umsetzung zeitnah im Jahr 2026 anstoßen.

Verbindliche Quotenvorgaben für klimafreundlichen Stahl und Zement in der öffentlichen Beschaffung existieren aktuell noch nicht. Als Grundlage für eine Differenzierung zwischen herkömmlichen und klimafreundlichen Grundstoffen nennt die Bundesregierung private Label-Initiativen wie den Low Emission Steel Standard (LESS).

Grüner Stahl: DB AG prüft deutlichen Mengenanstieg bis 2030

Die Deutsche Bahn AG hat nach Regierungsangaben in den vergangenen fünf Jahren im Rahmen eines Pilotprojekts rund 1.000 Tonnen grünen Stahl aus Frankreich bezogen. Der reguläre Jahresbedarf an Schienenstahl für Gleise und Weichen liegt bei circa 270.000 Tonnen und soll bis 2035 auf durchschnittlich 300.000 Tonnen pro Jahr steigen.

Zudem plant die DB AG, Nachhaltigkeitskriterien im Rahmen der vergabe- und zuwendungsrechtlichen Möglichkeiten schrittweise auszubauen, sowohl in Leistungsbeschreibungen als auch als Zuschlagskriterium.