
Die zweite Konsultation der Europäischen Kommission im Kontext der öffentlichen Beschaffung wurde Ende Januar abgeschlossen. Sie führte zu 745 Rückmeldungen.
Update: Der umfassende Ergebnisbericht liegt inzwischen vor. Wir fassen ihn in diesem Beitrag zusammen.
Die Befragung fand im Kontext der Modernisierung der EU-Vergaberegeln statt. Rückmeldungen sollen in die Ausarbeitung eines Legislativvorschlags einfließen, der im zweiten Quartal 2026 vorgelegt werden soll. Die Überarbeitung des EU-Vergaberechts soll zu einem effizienteren und strategischeren System für öffentliche Investitionen führen.
Belgien führt bei den Einreichungen
An der Konsultation konnten Interessengruppen wie Behörden, Unternehmen, Zivilgesellschaft, Sozialpartner und Wissenschaft teilnehmen. Inhaltlich wurden Vorschläge zur Verbesserung der EU-Vergaberichtlinien erwünscht.
Die 745 Rückmeldungen können auf dem Have your say-Portal gelesen, jedoch nicht ohne Weiteres strukturiert verarbeitet werden. Ausweislich des dort verfügbaren Statistikbereichs kamen mit 171 Einreichungen die meisten aus Belgien, gefolgt von Deutschland (99 Einreichungen), Frankreich (75), den Niederlanden (46) und Spanien (38).
Wirtschaftsverbände und Unternehmen vorn
Differenziert nach Interessengruppen stellten Wirtschaftsverbände den größten Anteil mit 201 Rückmeldungen, gefolgt von Unternehmen mit 153 Beiträgen und öffentlichen Auftraggebern mit 109 Stellungnahmen. Nichtregierungsorganisationen und EU-Bürger waren mit 96 bzw. 94 Einreichungen vertreten.
Der öffentliche Fragebogen deckte sowohl allgemeine als auch technische Aspekte ab sowie eine Aufforderung zur Einreichung von Daten, Studien und anderen Arten von Belegen. Die Befragung lief bis zum 24. Januar 2026.
Die Antworten zur öffentlichen Konsultation wurden inzwischen in einem Bericht aufbereitet. Wie die Kommission erklärte, geht sie nun zur nächsten Phase des Verfahrens über, die die Ausarbeitung des Gesetzesvorschlags umfasst, gestützt auf eine detaillierte Folgenabschätzung.
Bereits die zweite Konsultation
In einer früheren Konsultation, die vom 13. Dezember 2024 bis zum 7. März 2025 verlief, wurden Fragen zur Bewertung der geltenden EU-Vergaberichtlinien gestellt. Die Ergebnisse haben wir hier aufbereitet. Sie zeigten deutliche Kritikpunkte an den aktuellen Regelungen auf, insbesondere hinsichtlich Flexibilität und Vereinfachung.
In ihrer eigenen Bewertung der EU-Vergaberichtlinien hat die Kommission selbst Defizite bei der Zielerreichung festgestellt: Vereinfachung und Flexibilisierung seien nicht gelungen, grenzüberschreitende Vergaben blieben begrenzt.
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Titelbild: Guillaume Périgois – Unsplash



Sehr geehrte Damen und Herren,
leider habe ich die Frist verpasst, ich bin in einer Vergabestelle in Deutschland tätig. Folgende Punkte sind mir wichtig für eine effiziente und zielführende Reform der Vergaberichtlinien und um diese zeitgemäß und zukunftsfähig zu machen:
1. Aktionsfeld 1: Stärkung der umwelt- und klimafreundlichen Beschaffung -> Weniger einschränkende Vorgaben: ja (Der Markt (Angebot und Nachfrage regelt das schon).
2. Aktionsfeld: Digitalisierung des Beschaffungswesens
Ich teile vor allem den ersten Punkt zu einer einheitlichen „Meta-Plattform“ die nutzerorientiert und zeitgemäß zur Veröffentlichung von Vergaben wo die Ausschreibungen von allen VMS- und VMP-Anbietern zusammenlaufen. Damit die Bieter sich nur noch an einer Plattform anmelden müssen. Die Plattform muss alle EU-Sprachen automatischen übersetzen können für das jeweilige Zielland.
Die TED-Veröffentlichungen nutzerorientiert und zeitgemäß gestalten. Ich arbeite in einer Vergabestelle und es gelingt mir nicht meine eigenen veröffentlichten Vergaben zu finden! Wie soll das einem kleinen KMU gelingen, der nicht ausschließlich über Vergaben seine Aufträge erhält?
3, Aktionsfeld: Förderung von Mittelstand, Start-Ups und Innovationen
Ich teile die Punkte. Ich sehe noch einen weiteren Punkt: der große formelle Aufwand der Verfahren schreckt Kleinstunternehmen ab. Aus meiner Sicht wäre eine Vereinfachung für Kleinstunternehmen (Selbstständige/ Freiberufler/ Unternehmen mit weniger als 5 Mitarbeitenden) sinnvoll. z.B. bei Bestätigung/ Nachweis dieser Unternehmensform entfallen Teile der formellen Anforderungen oder sind vereinfacht. Bei KMU sollte unter bestimmten Kriterien auf die Eignung verzichtet werden.
4. Sonstiges
Mehr Handlungsspielraum für die Vergabestelle z.B. Besonderheiten in einem Markt, die Abweichungen vom Standard erfordern. Bei zeitkritischen Beschaffungen zum Beispiel Strom und Gas (Preise werden an den jeweiligen Börsen gehandelt). Es sollte generell für die Vergabestelle die Möglichkeit bestehen die Angebotsfrist und Wartefrist einzukürzen mit vordefinierten Begründungen (z.B. zeitkritisch/ innovativ). Da die Anbieter sich nur maximal 48 Stunden die Preise an den Börsen sichern können.
Wie kann man Vergaben einfacher und schneller gestalten?
1. Vergabeverfahren sollten vollständig digital sein (Keine Anhänge/ Dokumente) sondern reine Weboberflächen, sodass alle Anforderungen an den Bietermarkt intuitiv und effizient dargestellt werden. Hierfür sind marktüblich API-Schnittstellen erforderlich. Heute sollen alle Ausschlusskriterien und Mussanforderungen veröffentlicht werden. In der Praxis sind heute häufig Anforderungen in Leistungsbeschreibung. Diese Muss-Anforderungen werden in der Praxis ignoriert oder es werden alle Informationen als unformatierter Fließtext in Freitextfelder kopiert damit die Informationen in der Bekanntmachung sind. Dies führt zu Seitenlangem unformatierten Text, den keiner (auch kein Bieter) lesen möchte und somit zu mehr Intransparenz anstatt mehr Transparenz.
2. EU Schwelle sinnvoll festlegen und nicht zu oft (ohne Grund) schwanken lassen. Die Schwelle hat sich wie folgt in den letzten 10 Jahren verändert:
a. Ab 01.01.2018 bei 221.000 Euro.
b. Ab 01.01.2022 bei 215.000 Euro
c. Ab 01.01.2024 bei 221.000 Euro
d. Ab 01.01.2026 bei 216.000 Euro
Es waren in den letzten 3 Jahren kumuliert ca. 10% Inflation. Jetzt wird die Schwelle abgesenkt auf 216.000 Euro.
Diese Schwankungen stehen im Widerspruch zu der erhöhten Schwelle bei 750.000 Euro (Anhang: XIV zu RL 2014/24/EU Dienstleistung). Vorschlag: einfache beständige Regeln, die einen Sinn ergeben. Beispiel: EU-Schwelle 250.000 Euro. Wenn ein definierter Inflationsindex eine kumulierte Preisänderung von 10% erreicht, wird die Schwelle angepasst auf z.B. 275.000 Euro. Das wäre verständlich, planbar und würde zu weniger Hin- und Her führen.
3. Beschaffung über Marktplätze zulassen. Die Marktplätze weisen die Einhaltung der Vergabegrundsätze nach und werden zertifiziert. Der Wettbewerb wird vom Marktplatz zwischen den registrierten Anbietern sichergestellt (zunächst anonym Angebote einholen und bei Abschluss Vergabedokumentation). Z.B. Mc Plato; Unite, etc.
4. Vorschlag: Anhang: XIV zu RL 2014/24/EU: Bei Innovationen (Unternehmen nicht älter als 7 Jahre; oder eine innovative Software-Lösung/ Produkt welche noch nicht am Markt ist) kann national bis zur erhöhten Schwelle von 750.000 Euro beschafft werden.
5. Produktneutralität aufweichen, das heißt ich beschreibe explizit die Eigenschaften des Stiftes (das kann z.B. ein Stabilo, das Produkt muss alle Eigenschaften des Stabilo Modell xy erfüllen).
6. Der Anbieter muss die Erfüllung aller Anforderungen sicherstellen und haftet auch dafür wie ein Generalunternehmer, dadurch können die Nachweise eingedämmt werden (Russland-Sanktionen; Subunternehmen; Inanspruchnahme Dritter; Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung; Unterauftragnehmer Eignungsleihgeber). Dies würde Bürokratie abbauen und die Eintrittshürde für KMU absenken.
7. Die Vergabemanagementsysteme sollten webbasiert erfolgen ohne separate Dokumente (Beispiel Deutsche Steuererklärung). Die Vergabemarktplätze geben Ihre Angebote auch webbasiert ab ohne Dokumente.
8. Es sollte unterschieden werden zwischen Hard- und Software und allen anderen Beschaffungsgegenständen. Bei Hard- und Software sind umfangreichere Dokumente zum Datenschutz nötig, bei allen anderen Themen können vereinfachte Dokumente eingesetzt werden. Datenschutz EU-weit regeln kein Flickenteppich. Die Inhalte der Datenschutzvorgaben müssen zeitgemäß und dem neuesten technischen Stand entsprechend formuliert werden. Dies würde Bürokratie abbauen und die Eintrittshürde für KMU absenken.