
Die zweite Konsultation der Europäischen Kommission im Kontext der öffentlichen Beschaffung wurde Ende Januar abgeschlossen. Sie führte zu 745 Rückmeldungen.
Die Befragung fand im Kontext der Modernisierung der EU-Vergaberegeln statt. Rückmeldungen sollen in die Ausarbeitung eines Legislativvorschlags einfließen, der im zweiten Quartal 2026 vorgelegt werden soll. Die Überarbeitung des EU-Vergaberechts soll zu einem effizienteren und strategischeren System für öffentliche Investitionen führen.
Belgien führt bei den Einreichungen
An der Konsultation konnten Interessengruppen wie Behörden, Unternehmen, Zivilgesellschaft, Sozialpartner und Wissenschaft teilnehmen. Inhaltlich wurden Vorschläge zur Verbesserung der EU-Vergaberichtlinien erwünscht.
Die 745 Rückmeldungen können auf dem Have your say-Portal gelesen, jedoch nicht ohne Weiteres strukturiert verarbeitet werden. Ausweislich des dort verfügbaren Statistikbereichs kamen mit 171 Einreichungen die meisten aus Belgien, gefolgt von Deutschland (99 Einreichungen), Frankreich (75), den Niederlanden (46) und Spanien (38).
Wirtschaftsverbände und Unternehmen vorn
Differenziert nach Interessengruppen stellten Wirtschaftsverbände den größten Anteil mit 201 Rückmeldungen, gefolgt von Unternehmen mit 153 Beiträgen und öffentlichen Auftraggebern mit 109 Stellungnahmen. Nichtregierungsorganisationen und EU-Bürger waren mit 96 bzw. 94 Einreichungen vertreten.
Der öffentliche Fragebogen deckte sowohl allgemeine als auch technische Aspekte ab sowie eine Aufforderung zur Einreichung von Daten, Studien und anderen Arten von Belegen. Die Befragung lief bis zum 24. Januar 2026.
Die Antworten zur öffentlichen Konsultation sollen in den kommenden Wochen analysiert und in einem zusammenfassenden Bericht aufbereitet werden. Wie die Kommission erklärte, geht sie nun zur nächsten Phase des Verfahrens über, die die Ausarbeitung des Gesetzesvorschlags umfasst, gestützt auf eine detaillierte Folgenabschätzung.
Bereits die zweite Konsultation
In einer früheren Konsultation, die vom 13. Dezember 2024 bis zum 7. März 2025 verlief, wurden Fragen zur Bewertung der geltenden EU-Vergaberichtlinien gestellt. Die Ergebnisse haben wir hier aufbereitet. Sie zeigten deutliche Kritikpunkte an den aktuellen Regelungen auf, insbesondere hinsichtlich Flexibilität und Vereinfachung.
In ihrer eigenen Bewertung der EU-Vergaberichtlinien hat die Kommission selbst Defizite bei der Zielerreichung festgestellt: Vereinfachung und Flexibilisierung seien nicht gelungen, grenzüberschreitende Vergaben blieben begrenzt.
Verwandte Beiträge
Titelbild: Guillaume Périgois – Unsplash


